Handy absetzen nach Afa nötig?

  • Hallo ich bin gerade dabei meine Steuererklärung zu machen.
    Hierbei ergibt sich für mich eine Verständnisproblem bei den Werbekosten mit meinem Handy.
    Ich nutze mein Handy auch beruflich, will es also zu 50% anteilig absetzen.
    Nun muss man ja aber alles über 410€ (ohne Mehrwertsteuer) gestaffelt, über mehrere Jahre absetzen.
    Welche Reihenfolge ist hier bei der Berechnung von einem 600€ (fiktiv) Handy also richtig:

    • Basispreis: 600€
      davon absetzbar 50%, also 300€
      300€ ist weniger als 410€, also Abschreibung auf einen Schlag möglich
    • Basispreis: 600€
      600€ ist mehr als 410€, also Abschreibung über 3 Jahre
      600€ über 3 Jahre = 200€ pro Jahr
      jährlich davon absetzbar 50%, also 100€ pro Jahr

    Ich frage mich also ob sich diese 410€ Grenze auf den tatsächlichen Kaufpreis bezieht oder auf den Teil den man anteilig absetzen will!

  • 600€ ist mehr als 410€, also Abschreibung über 3 Jahre

    diese Variante wäre die Richtige.
    Aaaaber, der geschäftliche Nutzungsanteil sollte evtl. vom Arbeitgeber bestätigt werden.


    Siehe auch hier

    Zitat

    Der Arbeitnehmer muss dann aber glaubhaft machen können, dass er das Smartphone in einem nicht unwesentlichen Umfang beruflich nutzt.

  • Aaaaber, der geschäftliche Nutzungsanteil sollte evtl. vom Arbeitgeber bestätigt werd

    Woraus schließt du das? Von Arbeitnehmer hat steyman nichts geschrieben. Beruflich kann auch ein Freiberuf sein.

  • bei den Werbekosten

    Nun, Werbekosten sind Kosten, die in der Buchhaltung auf Konto 4600 (SKR 03) bzw. 6600 (SKR 04) gehören. Du gehst davon aus, dass styefman Werbungskosten meint. Sind zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte.

  • viele meinen das zweite, sagen/schreiben aber ersteres....

    da gebe ich dir Recht - aber gerade deshalb bin ich be "Interpretationen", was denn nun gemeinst sei, vorsichtig