Hallo zusammen.
Ich nutze WISO steuer:sparbuch 2017 und beschäftige mich gerade mit der Steuererklärung für 2016. Ich bin mir nicht sicher, wo ich das Elterngeld eintragen soll. Unter "Arbeitnehmer, Betriebsrentner, ..." > "Besonderheiten bei Arbeitnehmern" gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Lohnersatzleistungen (ganz oben)
2. Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug
Ich gehe davon aus, dass (1) die richtige Stelle ist und in (2) nichts eingetragen werden muss. Die Angaben aus (1) tauchen dann auch autom. in "Weitere Einkünfte, Bezüge, ..." > "Ersatzleistungen und Zeiträume..." auf.
In der Berechnung der Steuererklärung taucht dann allerdings nur ein Hinweis auf "Einkünfte unter Progressionsvorbehalt berücksichtigt i.H.v. xx €". Das hört sich korrekt an.
- Meine Ehefrau hat gar nicht gearbeitet und 10 Monate lang hohes Elterngeld pro Monat erhalten
- Ich habe 10 Monate gearbeitet und 2 Monate hohes Elterngeld pro Monat erhalten.
Folgendes macht mich etwas stutzig:
- Ist (1) korrekt oder muss ich in (2) auch noch etwas eintragen?
- Die Steuererstattung ist extrem hoch, mehrere tausend EURO, d.h. ca. 2,5 Mal so viel wie in den Jahren zuvor (wir hatten da zwar noch keine Kinder, waren aber schon verheiratet). Wir sind beide in Stkl. 4 (ohne Faktor)!
- Die landläufige Meinung sagt, dass es oft sinnvoll wäre eine getrennte Steuererklärung abzugeben, wenn ein Ehepartner ausschließlich hohes Elterngeld bezogen hat (das ist bei meiner Frau der Fall, sie hat keine weiteren Einkünfte in 2016 erhalten außer Elterngeld). Allerdings steht bei einer EinzelVeranlagung (EV) lt. WISO sogar eine Steuer-NACHZAHLUNG ins Haus. Kann das sein oder mache ich etwas falsch?