Elterngeld - wo eintragen? Zusammenveranlagung oder separat?

  • Hallo zusammen.


    Ich nutze WISO steuer:sparbuch 2017 und beschäftige mich gerade mit der Steuererklärung für 2016. Ich bin mir nicht sicher, wo ich das Elterngeld eintragen soll. Unter "Arbeitnehmer, Betriebsrentner, ..." > "Besonderheiten bei Arbeitnehmern" gibt es zwei Möglichkeiten:
    1. Lohnersatzleistungen (ganz oben)
    2. Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug


    Ich gehe davon aus, dass (1) die richtige Stelle ist und in (2) nichts eingetragen werden muss. Die Angaben aus (1) tauchen dann auch autom. in "Weitere Einkünfte, Bezüge, ..." > "Ersatzleistungen und Zeiträume..." auf.


    In der Berechnung der Steuererklärung taucht dann allerdings nur ein Hinweis auf "Einkünfte unter Progressionsvorbehalt berücksichtigt i.H.v. xx €". Das hört sich korrekt an.
    - Meine Ehefrau hat gar nicht gearbeitet und 10 Monate lang hohes Elterngeld pro Monat erhalten
    - Ich habe 10 Monate gearbeitet und 2 Monate hohes Elterngeld pro Monat erhalten.


    Folgendes macht mich etwas stutzig:
    - Ist (1) korrekt oder muss ich in (2) auch noch etwas eintragen?
    - Die Steuererstattung ist extrem hoch, mehrere tausend EURO, d.h. ca. 2,5 Mal so viel wie in den Jahren zuvor (wir hatten da zwar noch keine Kinder, waren aber schon verheiratet). Wir sind beide in Stkl. 4 (ohne Faktor)!
    - Die landläufige Meinung sagt, dass es oft sinnvoll wäre eine getrennte Steuererklärung abzugeben, wenn ein Ehepartner ausschließlich hohes Elterngeld bezogen hat (das ist bei meiner Frau der Fall, sie hat keine weiteren Einkünfte in 2016 erhalten außer Elterngeld). Allerdings steht bei einer EinzelVeranlagung (EV) lt. WISO sogar eine Steuer-NACHZAHLUNG ins Haus. Kann das sein oder mache ich etwas falsch?

  • Elterngeld würde ich natürlich immer bei "Elterngeld" eintragen - also bei den Lohnersatzleistungen (1). Punkt (2) entfällt ja schon deshalb, weil Elterngeld gerade kein steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug ist. Was sagen denn die Fragezeichen vor den einzelnen Punkten bzw. die Programmhilfe dazu? ;)


    Wir sind beide in Stkl. 4 (ohne Faktor)!

    Die Steuerklasse spielt bei der Ermittlung der Jahressteuerschuld überhaupt keine Rolle. Sie ist für die Ermittlung der monatlichen Steuervorauszahlung von Bedeutung.


    Die landläufige Meinung sagt, dass

    Man weiß aus vielen Bereichen des Lebens, daß die "landläufige Meinung" oft genug nicht stimmt, weil sich entweder falsche Aussagen verfestigt haben oder ein alter Rechtsstand wiedergegeben wird oder oder oder ... Die "landläufige Meinung" kann auch gar nicht die verschiedenen Steuerfälle beurteilen, da selbst bei einer sehr sehr ähnlichen Situation wie der euren ein oder zwei abweichende Einträge (zusätzlich oder in der Höhe) schon ein gänzlich anderes Ergebnis nach sich ziehen können (nicht müssen). Das kann man auch im Planspielmodus ausprobieren.
    Deshalb würde ich prinzipiell der Berechnung des Programms glauben, auch wenn es natürlicherweise keine 100%ige Fehlerfreiheit geben kann. Und wenn der Vergleich der Veranlagungsarten sagt, daß

    bei einer EinzelVeranlagung (EV) lt. WISO sogar eine Steuer-NACHZAHLUNG ins Haus

    steht, dann dürfte das so stimmen und es erscheint mir im ersten Moment auch plausibel, da sie ja keine Steuern gezahlt hat und somit auch nichts zurückbekommen kann, Du jedoch aufgrund des (hohen?) Einkommens und des Progressionsvorbehalts für das hohe Elterngeld eine hohe Steuerschuld hast.


    oder mache ich etwas falsch?

    Wenn Du alles richtig eingetragen hast, sollte das Ergebnis so stimmen. Dafür immer die Plausibilitätsprüfung beachten und im Zweifelsfall auch die Fragezeichen vor den Einträgen bzw. die Programmhilfe zu Gemüte führen. Letztlich kann natürlich auch weiteres Fragen dazu (nicht zur steuerlichen Gestaltung) hier im Forum helfen. ^^