Hallo Hausverwalter,
für euch vielleicht eine blöde Frage aber wo bucht ihr euren Kleinkram fürErhaltungsaufwendungen (Baumarktbelege usw.). Also alles was nicht mit einerWohnung direkt verbunden ist sondern zur Erhaltung des Gebäudes notwendig ist.Sind das „Kleinreparaturen“? Wenn ja ist bei diesen umlagefähig hinterlegt…stimmt das?
Ich hab ml ein paar Beispiele angeführt die ich gernezuordnen würde:
- Automatischer Türschließer für die Haustüre
- Wandfarbe für den Hausflur, Keller usw..
- Kleine Kellerregale (Holz, Schrauben, Farbe) für einenAllgemeinkeller mit Werkbank für alle zugänglich.
- Neuer Teppich im Eingangsbereich (Treppenhaus)
- Dachrinnenteile erneuern (kann doch nicht umlegbar sein,oder?)
Grob gesagt wirklich alles aus dem Baumarkt das für dasgesamte Haus gilt und nicht für eine einzelne Wohnung.
Habe auch demnächst vor eine Entkalkungsanlage zuinstallieren die ja ein bisschen was kostet. Meiner Meinung nach nichtumlegbar… aber wo buche ich die hin?
Besten Dank für eure Hilfe
Ron