KFZ Anschaffung und Darlehen buchen

  • Okidoki. Danke. Dann ist also wahrscheinlich die monatl. Abschreibung der gewinnmindernde Faktor.


    Sehe ich dann das richtig - der Gewinnmindernde Betrag der Anschaffungskosten hebt sich gegen den Kreditbetrag auf?


    Tschüssle

    Andi

  • Sehe ich dann das richtig - der Gewinnmindernde Betrag der Anschaffungskosten hebt sich gegen den Kreditbetrag auf ?


    Was meinst Du damit genau?

    Du buchst die Anschaffung (hier z. B. das Anlagegut "Kfz" an ein Verbindlichkeitskonto - dann die Abschreibung (und ggf. Zinsen) und hast damit den aktuellen Buchwert zum Ende eines Jahres...das Verbindlichkeitskonto ist nach vollständiger Tilgung aber ausgeglichen....

  • Bei mir ist es genauso wie in dem Beitrag ganz am Anfang hier, dass das Fahrzeug über einen Kredit finanziert wird.

    Und da Du geschrieben hast, dass die ergebnisrelevante Buchung mit der Anschaffung stattfand, dachte ich dass sich diese mit dem Kredit "neutralisiert".

    Ich hab ja die Kosten für das Fahrzeug auf h nicht wirklich ausgegeben, da ich dafür nur die Raten zahle.

  • "ergebnisrelevante Buchung mit Anschaffung" ist vielleicht etwas missverständlich formuliert. Die Anschaffungsbuchung selbst ist mitnichten ergebnisrelevenat, sondern die daraus resultierende Abschreibungen (wurde oben ja schon herausgearbeitet).

    Kreditrate und Abschreibungen sind unabhängig voneinander. Wenn die sich "neutralisieren" würden (ich vermute, es ist gemeint, beide haben die gleiche Höhe), wäre das nur ein großer Zufall.

  • Hallo Heiko, nachdem ich deinen Post nun bereits zum 10ten Mal gelesen habe und immer noch nicht auf die Lösung gekommen bin, folgende Frage: Wie erfasse ich im WISO Mein Büro die Eingangsrechnung wenn ich nicht das Zusatzmodul Eingangsrechnung habe? Folgende Annahme: Bruttokosten PKW:60T€; Kredit 40€; Anzahlung 20T€
    1.Erfasse ich dann die ER aus deinem Schritt 1 indem ich den eine Ausgabe des Gesamtbetrags aus dem Verrechnungskonto an 0320 buche?


    Ich stehe leider auf dem Schlauch.


    VG und vielen Dank

    Jonas

  • Hallo JonesAmori,


    ich bin zwar nicht Heiko66 und ich hoffe mal, er nimmt es mir nicht übel, wenn ich schon mal dazwischengrätsche, aber folgendes schon mal vorweg:


    1.) Wenn Du ER nicht erfasst, dann lässt Du den Punkt eben weg. Damit hat sich auch die ursprüngliche Frage des Threads, was mit der unbeglichenen ER passiert, von selbst erledigt. :)

    2.) Wenn es sich bei Dir nur um eine EÜR handelt, kannst Du das ganz Gedöhns mit der Darlehensbuchung auch weglassen, erfasst lediglich mit der Zahlung oder (wenn es keine gibt) direkt im AV oder über das Verrechnungskonto das Kfz und buchst anschließend bei Zahlungen an die Bank nur die Zinsen als Aufwand. Das war es schon. Auszahlung und Tilgung des Kredites buchst Du als Privateinlage bzw.-entnahme.


    Aber warum einfach, wenn es auch kompliziert geht und mancher möchte gern auch den Kredit in der Buchhaltung nachvollziehen können, dann tritt Punkt 1 in Kraft. Soll heißen Heikos' Punkte 1 und 3 werden zusammengefasst. Du erfasst im Verrechnungskonto die Ausgabe als Anschaffung Kfz im AV.