Hallo zusammen,
ich bin seit August 2016 Besitzer und Betreiber einer Photovoltaikanlage (Unternehmerregelung) und habe mal wieder ein Verständnisproblem bei der Einkommensteuererklärung 2016 (Steuer-Sparbuch 2017).
Es geht um die Position "Selbst verbrauchter Strom in kWh":
Geht es hierbei ausschließlich um den verbrauchten Strom (selbstgenutzt), WÄHREND die Photovoltaikanlage Strom produziert hat (also seit dem Tag der Inbetriebnahme)?
... ODER muss der in dieser Zeit von Anbieter XY dazu gekaufte Strom auch dazu addiert werden?
... ODER zählt hier der Verbrauch für das GESAMTE JAhr (also hinzugekauft + selbst verbraucht während Strom produziert wurde), was sich allerdings nicht glaube?
Es wäre sehr nett, wenn mir das mal jemand ausführlich erklären könnte.
Danke im Voraus!