Hallo an alle!
Ich mache meine EÜR mit dem Wiso-Sparbuch. Meine Einnahmen kommen hauptsächlich über Bargeld beim Kunden vor Ort. Somit habe ich keine Registrierkasse oder Ladenkasse.
Von Anfang an habe ich bei meiner Bank ein Geschäftskonto eröffnet. Im Buchungsprogramm buche ich die Einnahmen, die auf das Geschäftskonto laufen unter Bank 1200. Die Bareinnahmen unter Kasse 1000. Ebenso die betrieblich veranlassten Ausgaben, die keine Privateinlage darstellen, weil die Geldmittel im Betrieb vorhanden sind. Dass man bei EÜR die Einnahmen als Privatentnahme und die Betriebsausgaben als Privateinlage bucht, wusste ich bis jetzt nicht. Ich möchte aber gerne weiterhin eine klare Trennung von Privat und Geschäft.
Nun muss ich nicht zwangsläufig nach geltendem Steuerrecht ein Kassenbuch führen. Wie verhält es sich aber, wenn ich wie beschrieben mit dem Wiso-Sparbuch das Kassenbuch nutze? Führe ich steuerrechtlich gesehen somit freiwillig ein Kassenbuch und muss alle strengen Anforderungen daran zwangsläufig erfüllen (tägl. Eintragungen, Bargeldbestand, Bestand an Münzen und Scheinen zu je einem Wert von x...)? Somit auch ein Handschriftliches Kassenbuch zusätzlich führen?