Rückfrage Handwerkerleistungen als haushaltsnahe Dienstleistungen - Leckmengenmessung

  • Hallo,


    ich habe eine Frage zu Handwerkerleistungen als haushaltsnahe Dienstleistungen und die Abgrenzung zwischen Material (nicht abzugsfähig) und den sonstigen Kosten (abzugsfähig). Konkret geht es bei mir um die Leckmengenmessung bzw. Gebrauchsfähigkeitsprüfung meiner Gasleitung im Haus analog zum beschriebenen Vorgehen in Info Gas-Check


    Wie sind die entstandenen Kosten für die Leckmengenmessung / Gebrauchsfähigkeitsprüfung steuerrechtlich zu sehen? Konkret setzt der Handwerker sein Messgerät ein, muss während der gesamten Messung anwesend sein und anschließend das Ergebnis ablesen, weiterleiten etc.


    Wird das ganze als reine Materialkosten angesetzt? (obwohl konkret nichts im Haus verbleibt, da kein Material zurückbleibt?) Diese Leckmengenmessung ist alle 12 Jahre laut TRGI 2008 (Technische Regeln für Gasinstallation des DVGW) vorgeschrieben, so dass ich eher die Einstufung analog zu den Kosten für den Schornsteinfeger sehen würde, die ebenfalls komplett absetzbar sind (trotz des Prüfmaterials des Schornsteinfegers)


    Welche Erfahrungen gibt es Eurerseits damit?

  • Welche Erfahrungen gibt es Eurerseits damit?

    Das ist doch ganz einfach - du bekommst eine Rechnung vom Handwerker, auf der vermerkt ist, welche Kosten als Arbeitsleistung und Fahrtkosten ansetzbar sind.


    Übrigens: bei den eingesetzten Geräten handelt es sich ja nicht um Material (das würde er bei dir einbauen oder verbrauchen), sondern um Arbeitsgeräte, die dir ja auch nicht in Rechnung gestellt werden, sondern über den Stundensatz berechnet sind.

  • Ich denke, das ist keine haushaltsnahe Dienstleistung, da ein wichtiges Kriterium nicht erfüllt wird. Da die Leckmengenmessung nur von einer Fachfirma oder dem Gasversorger durchgeführt werden darf, sind die Kosten dafür keine

    Zitat

    Kosten für Arbeiten, die normalerweise Mitglieder Ihres Haushalts ausführen würden

    Gemäß Schreiben vom BMF vom 9. November 2016 (Rz 20) sollte die Leckmengenmessung eine Handwerkerleistung sein:

    Zitat von BMF

    Die Erhebung des unter Umständen mangelfreien Istzustands, z. B. die Prüfung der ordnungsgemäßen Funktion einer Anlage, ist ebenso eine Handwerkerleistung wie die Beseitigung eines bereits eingetretenen Schadens oder Maßnahmen zur vorbeugenden Schadensabwehr. Das gilt auch dann, wenn der Handwerker über den ordnungsgemäßen Istzustand eines Gewerkes oder einer Anlage eine Bescheinigung „für amtliche Zwecke“ erstellt. Es ist nicht erforderlich, dass eine etwaige Reparatur- oder Instandhaltungsmaßnahme zeitlich unmittelbar nachfolgt. Sie kann auch durch einen anderen Handwerksbetrieb durchgeführt werden (BFH-Urteil vom 6. November 2014, BStBl 2015 II S. 481).

    Wird das ganze als reine Materialkosten angesetzt?

    Ein Meßgerät ist kein Material, kann also nicht unter die Materialkosten fallen. Falls eine Position in der Rechnung den Einsatz des Meßgerätes beinhaltet, dann sind das Gerätekosten, die ebenso wie die Fahrtkosten steuerlich geltend gemacht werden können (siehe hier)


    P.S.

    Arbeitsgeräte, die dir ja auch nicht in Rechnung gestellt werden, sondern über den Stundensatz berechnet sind.

    Das erwartet man sicherlich, ist aber (leider) nicht grundsätzlich der Fall.

  • Es ist richtig, dass es sich nicht um eine haushaltsnahe Dienstleistung handelt. Allerdings ist ein Ansatz als begünstigte Handwerkerleistung möglich (siehe RdNr.20)


    -Hi