Hallo,
ich habe eine Frage zu Handwerkerleistungen als haushaltsnahe Dienstleistungen und die Abgrenzung zwischen Material (nicht abzugsfähig) und den sonstigen Kosten (abzugsfähig). Konkret geht es bei mir um die Leckmengenmessung bzw. Gebrauchsfähigkeitsprüfung meiner Gasleitung im Haus analog zum beschriebenen Vorgehen in Info Gas-Check
Wie sind die entstandenen Kosten für die Leckmengenmessung / Gebrauchsfähigkeitsprüfung steuerrechtlich zu sehen? Konkret setzt der Handwerker sein Messgerät ein, muss während der gesamten Messung anwesend sein und anschließend das Ergebnis ablesen, weiterleiten etc.
Wird das ganze als reine Materialkosten angesetzt? (obwohl konkret nichts im Haus verbleibt, da kein Material zurückbleibt?) Diese Leckmengenmessung ist alle 12 Jahre laut TRGI 2008 (Technische Regeln für Gasinstallation des DVGW) vorgeschrieben, so dass ich eher die Einstufung analog zu den Kosten für den Schornsteinfeger sehen würde, die ebenfalls komplett absetzbar sind (trotz des Prüfmaterials des Schornsteinfegers)
Welche Erfahrungen gibt es Eurerseits damit?