Hallo,
In unserer WEG arbeiten wir nur mit dem Lastschriftverfahren. Daher verzichte ich auf die Verwendung von Sollstellungen (ich ziehe den Betrag ja eh selber ein und merke schon, wenn es eine Rücklastschrift gibt). Bei der Hausgeldabrechnung erstelle ich dann ebenfalls entweder eine Überweisung oder Lastschrift.
Wenn ich diesen Bankvorgang dann buche, kann ich die Nachzahlung oder Rückzahlung splitten in die Anteile für Nachzahlung Instandhaltungsrücklage, Hausgeldnachzahlung oder Heizkostennachzahlung. Brauche ich das? Wenn ja, wofür ist das gut, denn ich kann doch einfach alles auf Hausgeldnachzahlungen buchen, da durch die Buchung dann das alles ausgeglichen ist, oder? Spielt das nur dann eine Rolle, wenn man. mit Sollstellungen arbeitet oder wenn Abrechnungsbeträge nur teilweise überwiesen werden?
Danke und Gruß,
WohnhofAtrium