Liebes Forum,
ich habe seit Mai einen Firmenwagen.
Diesen nutze ich aber gar nicht für Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte. Es bleibt daher bei 1 % privater Nutzung und die zusätzlichen 0,03 % fallen nicht an.
Ich möchte daher die Kosten für den öffentlichen Nahverkehr ansetzen und nicht die Entfernungspauschale, um die versteuerten 0,03 % für die Fahrt zwischen Wohnung und Büro zurück zu bekommen.
Wie kann ich das im Buhl Seuerprogramm darstellen?
Gruß HubiR
Der BFH hat seine Rechtsauffassung bestätigt, dass die Zuschlagsregelung des § 8 Absatz 2 Satz 3 EStG einen Korrekturposten zum Werbungskostenabzug darstellt und daher nur insoweit zur Anwendung kommt, wie der Arbeitnehmer den Dienstwagen tatsächlich für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte benutzt hat. Die Zuschlagsregelung des § 8 Absatz 2 Satz 3 EStG habe nicht die Funktion, eine irgendwie geartete zusätzliche private Nutzung des Dienstwagens zu bewerten. Sie bezwecke lediglich einen Ausgleich für abziehbare, tatsächlich aber nicht entstandene Erwerbsaufwendungen.
BMF v. 01.04.2011 - IV C 5 - S 2334/08/10010BStBl 2011 I S. 301