Fahrtkosten wohin

  • Hallo zusammen,


    für den Weg zur Arbeit nutzte ich den Bus. Dieser wird unserem Unternehmen angeboten. Für die Beförderung wird mir monatlich ein Betrag von mein Gehalt abgezogen.


    Nun meine Frage:


    Wo muss ich diesen Betrag in dem Steuerprogramm eingeben?


    Vielen Dank für die Hilfe.

  • Danke für die Antwort.


    Wenn ich meine Daten unter "davon durch untentgeltliche oder verbilligte Beförderung des Arbeitgebers zurückgelegt" eingebe, erhalte ich folgende Info des Programms:


    Wurde ein Entgelt für die Sammelbeförderung an den Arbeitgeber entrichtet, sind diese Kosten abzugsfähig bei den weiteren Ausgaben einzutragen.


    Aber genau wo muss es dann hin?

    • Offizieller Beitrag

    Was denn jetzt, unentgeltlich/verbilligt durch den AG befördert oder Zuschuss des AG zu Kosten des öffentlichen Nahverkehrs (z.B. Jobticket)?


    Aber egal, was die Antwort ist, beides wirst Du eintragen können, wenn Du die Werbungskosten im Rahmen der Entfernungspauschale Zeile für Zeile im Programm durchgehst.

  • Ich habe jetzt lange gesucht und alles Zeile für Zeile durchgegangen.


    Also, ich versuch es nochmals zu erklären:


    Ich nutzte um in die Arbeit zu kommen, den Werksbus. Für die Nutzung des Werksbuses wird mir monatlich ein Betrag X von meinem Gehalt abgezogen. Es ist kein Jobticket.


    Ich habe also unter "davon verbilligte Beförderung des Arbeitgeber zurückgelegt" die KM eingetragen. Links neben dieser Eingabezeile ist ein ? Wenn dann darauf klicke erscheint ein Popup mit folgendem Wortlaut: "... Wenn für die Sammelbeförderung durch den Arbeitgeber allerdings Kosten entstanden sind, werden diese Aufwendungen bei den sonstigen Ausgaben erfasst." (siehe Anhang)


    Wo gehören muß ich nun die die mir entstanden Kosten für die Werksbus eintragen, damit alles seine Richtigkeit hat.


    Ich würde Sie also bitte mir dies zu erklären, denn normalerweise hätte ich diese Kosten in das Feld 114 des Steuerformulars eingetragen.

    • Offizieller Beitrag

    Wo gehören muß ich nun die die mir entstanden Kosten für die Werksbus eintragen, damit alles seine Richtigkeit hat.

    Steht doch konkret in dem Hinweis: "sonstige Ausgaben" im Rahmen der Werbungskosten (siehe Reiter linksseitig)
    Ausnahme: Der AG hat diese Zuzahlung im Rahmen des Lohnsteuerverfahrens pauschal besteuert, dann ist insoweit kein Werbungskostenabzug zulässig (wäre eine doppelte Begünstigung). Das sollte sich aus der Lohnsteuerbescheinigung bzw. auch der laufenden Lohnabrechnung ergeben.


    Sammelbeförderung / Lohnsteuer - Quelle: haufe.de


    Ich würde Sie also bitte mir dies zu erklären, denn normalerweise hätte ich diese Kosten in das Feld 114 des Steuerformulars eingetragen.

    Feld 114 (tatsächliche Kosten öffentliche Verkehrsmittel) würde sich mit der Entfernungspauschale beißen, denn die bekommst Du für diese Teilstrecke ja gerade nicht. Und es würde dann von der Entfernungspauschale und den tatsächlichen Kosten nur insgesamt der im Veranlagungszeitraum höhere Betrag genommen.

  • Alles klar.


    Ich hab's jetzt unten unter sonstige eingetragen.


    Nun hätte ich nur noch eine letzte nervige Frage:


    Wie muß ich bei dem Programm eingeben, daß ich im Jahr 10x die Gesamte stecke mit meinem eigenen Auto gefahren bin.


    Mir ist schon klar, daß ich 10 Tage von der Gesamtanzahl abziehen muß. Aber wie bringe ich das der Software bei, daß diese das auch korrekt berechnet.


    Ich hoffe, daß nicht alle hier so begriffsstutzig sind wie ich.

  • Wie schon oft in ähnlichen fällen erläutert, einfach "Neuer Eintrag" auswählen und dann alles entsprechend eintragen.

    Und dann den Hinweis bezüglich der Überschneidung der Zeiträume, der sich aus der Plausibilitätsprüfung ergibt, ignorieren und als "gelesen" markieren.