Geschäftsführer ohne Vertrag - Werbungskosten?

  • Hallo zusammen,


    nachdem ich jahrelang meine Erklärung beim Lohnsteuer Hilfe-Ring gemacht habe, möchte ich dies nun selbst übernehmen.
    "Leider" habe ich in 2016 auch eine UG gegründet, welche die Steuererklärung etwas verkompliziert.


    Ich bin alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der UG. Es gibt keinen Anstellungsvertrag und es wird auch kein Gehalt gezahlt. Ausschüttungen gab es auch keine.
    Für die UG bin ich im Rahmen mehrerer Aufträge einige km gefahren.


    Nun meine Frage(n):
    Kann ich für eine solche "einkommenslose" Tätigkeit Werbungskosten in der privaten Steuererklärung angeben? Wenn ja, wo (WISO Sparbuch 2017)?


    Auch befindet sich der Sitz der UG an meiner Privatadresse (kein Untermietvertrag o.ä.). Da es für die Tätigkeit keinen sonstigen Arbeitsplatz gibt und die Büromöbel im Arbeitszimmer gänzlich der UG gehören, kann ich dieses auch steuerlich als Arbeitszimmer geltend machen?


    Danke schon jetzt für Eure Hilfe!
    Vielleicht schaffe ich es ja tatsächlich, die Steuererklärung 2016 komplett selbst zu machen :)


    Viele Grüße,
    Michael

    • Offizieller Beitrag

    Leider" habe ich in 2016 auch eine UG gegründet, ... .

    Kann ich für eine solche "einkommenslose" Tätigkeit Werbungskosten in der privaten Steuererklärung angeben?

    Das solltest Du mal überdenken und Dir die Einkunftsart der UG und deren Art der Gewinnermittlung vor Augen halten.

  • Ergänzend: du solltest dir dringend fachlichen Rat holen. Bei einer UG ist zum Beispiel ein Jahresabschluss mit Bilanz, GuV und Anhang zu erstellen und der handelsrechtliche Abschluss im Bundesanzeiger zu veröffentlichen, der unter Umständen davon abweichende steuerrechtliche Abschluss mit Bilanz und GuV über Elster als E-Bilanz zu versenden. Ob du dir das alles zutraust? Einige Kenntnisse hierfür scheinen dir zu fehlen.

  • Hallo zusammen,


    ich bin sehr gut in der Lage, meine UG buchhalterisch und unternehmenssteuerrechtlich zu führen, mache auch meinen Jahresabschluss inkl. aller geforderten Erklärungen selbst. Für Spezialfälle gibt es natürlich auch einen Draht zum Steuerberater.
    Das bedeutet aber nunmal nicht, dass man sich auch im privaten Steuerrecht gut auskennt.


    Mir ist klar, dass Überschüsse, wenn sie zur Ausschüttung kommen, auf Seite des Gesellschafters Einkommen aus Kapitalvermögen nach §20 sind.
    Da ich dieses Jahr allerdings nicht ausschütten werde, fallen hier keine Erträge an.


    Darüber hinaus bin ich, wie gesagt, eingetragener Geschäftsführer ohne Vertrag und Entgelt.
    Und um diese Konstellation geht es mir auch hauptsächlich...


    Nun stelle ich mir die Frage, ob durch die faktische Geschäftsführertätigkeit (auch ohne Vertrag und Gehalt) ein konkludentes Angestelltenverhältnis ergibt, über das ich bspw. Werbungskosten geltend machen kann. Und falls ja, wo ich diese angeben müsste.


    Nochmal: Mir geht es NICHT um Kapitalerträge.


    Schon jetzt Danke für Eure Antworten :)