Buchungen bei Jahreswechsel?

  • Hallo Zusammen,


    aus ausstehenden Forderungen beim Jahreswechsel habe ich die Umsatzsteuer auf dem Konto 1766 ("Umsatzsteuer nicht fällig") gehabt.
    Jetzt kommt der Zahlungseingang im neuen Jahr und ich möchte ihn und die eingehende Umsatzsteuer korrekt verbuchen.


    Muss ich die bisher auf Konto 1766 befindliche "Umsatzsteuer nicht fällig" vorher auf Konto 1776 "Umsatzsteuer 19 %" umbuchen, damit sie korrekt "ausgeglichen" wird?


    Wie verhält es sich bei ER, die das alte Jahr betreffen, im alten Jahr eingehen, aber erst im neuen Jahr gezahlt werden?
    Buche ich sie als Eingangsrechnungen ganz normal ein?
    Oder sind das dann "Sonstige Verbindlichkeiten" bis zur Zahlung?
    Wie muss ich dann die Vorsteuer behandeln ("Vst im Folgejahr abziehbar" 1548)?
    Muss auch das Konto 1548 "Vst im Folgejahr abziehbar" zum Jahresbeginn auf 1576 "Abziehbare Vorsteuer" umgebucht werden, damit die Vorsteuer bei Zahlungsaugängen korrekt verbucht wird?
    Diese Konstellation habe ich so leider noch nicht finden können.
    Welche Buchungen sind da nötig?


    Über Hilfe bei den notwendigen Schritten würde ich mich sehr freuen und danke Euch schon einmal sehr.


    PS. Ich habe SKR 03 und Istversteuerung

    • Offizieller Beitrag

    Moin,
    der Reihe nach:
    Bei Ausgangsrechnungen aus dem alten Jahr, die in diesem Jahr bezahlt werden, wird die Umsatzsteuer intern und im Hintergrund automatisch umgebucht - übrigens passiert das immer, sodass Du nie Umsatzsteuer von "nicht fällig" auf "fällig" umbuchen musst.


    Bei Eingangsrechnungen aus dem alten Jahr ziehst Du die Vorsteuer ja in dem Moment, in dem Dir die Rechnung vorliegt. Die Bezahlung hat mit der Vorsteuer dann garnichts mehr zu tun (außer Du wärest Österreicher?).
    Eingangsrechnungen buchst Du im alten Jahr ganz normal ein, nixda "Sonstige Verbindlichkeiten" :)
    Vorsteuer behandelst Du dementsprechend auch garnicht - wie gesagt: es sei denn, Du bist Österreicher.


    Das Konto "VSt im Folgejahr abziehbar" betrifft die Situation, dass Du eine Rechnung vorliegen hast, die Erbringung der Leistung aber erst im Folgejahr passiert - mMn eher ein Sonderfall.

  • Moin,


    zur Ergänzung : die Verbindlichkeiten und die VSt Folgejahr kommen dann in's Spiel, wenn Du im neuen Jahr eine Rechnung für eine Leistung des Vorjahres erhälst, z. B. hier erklärt:


    https://www.haufe.de/unternehm…sk_PI11444_HI2048169.html


    Und um doch noch etwas zu komplizieren :D :


    die Situation, dass Du eine Rechnung vorliegen hast, die Erbringung der Leistung aber erst im Folgejahr passiert

    Das wäre dann aber die "aktive Rechnungsabgrenzung" und die Vorsteuer *wenn im alten Jahr bezahlt" eine ganz "normale" [§15 (1) Nr. 1 Satz 3 UStG] :)


    http://www.rechnungswesen-info…_rechnungsabgrenzung.html


    Viele Grüße
    Maulwurf