Vermietung möblierter Wohnung

  • Hallo,


    bei der Vermietung einer möblierten Wohnung sind neue Möbel/ Einrichtungsgegenstände als Werbungskosten absetzbar. Wie sieht es aber im folgenden Fall aus:


    Die Wohnung wird mit Möbeln ausgestattet, die bereits vorher im privaten Besitz des Vermieters waren und von diesem genutzt wurden. Ist ein Absetzen grundsätzlich denkbar? Wenn ja, wie?


    a) Wird hier z.B. der fiktive Verkaufswert des gebrauchten Gegenstands als Wert für die Werbungskosten herangezogen?


    oder b) Wird der Originalpreis herangezogen. Alles unter 410 Euro kann nicht abgesetzt werden. Über 410 Euro wird die verbleibende AFA berechnet. D.h. wenn eine Waschmaschine zwei Jahre vom Vermieter privat genutzt wurde, anschließend in die möblierte Wohnung gestellt wird: Die ersten zwei Jahre Afa werden natürlich nicht abgesetzt. Die verbleibenden 8 Jahre können als Afa abgesetzt werden?


    Danke und viele Grüße
    daveson

  • Die Wohnung wird mit Möbeln ausgestattet, die bereits vorher im privaten Besitz des Vermieters waren und von diesem genutzt wurden. Ist ein Absetzen grundsätzlich denkbar? Wenn ja, wie?

    Im Prinzip ja - sofern die Nutzungsdauer nicht schon im Privatvermögen fiktiv abgelaufen ist. Es gilt hier die "Buchwertforrführung". Verkaufen kannst du nämlich nicht, anhand dessen eine neue Nutzungsdauer beginnen würde.


    a) Wird hier z.B. der fiktive Verkaufswert des gebrauchten Gegenstands als Wert für die Werbungskosten herangezogen?

    Nein - es wird von deinen ursprünglichen Anschaffungskosten ausgegangen, die Nutzungsdauer laut amtlichen AfA-Tabellen angesetzt und dann berechnet, wieviel AfA schon im Privatbesitz "verbraucht" wurde. Der Rest wird als Privateinlage eingebucht.


    b) Wird der Originalpreis herangezogen. Alles unter 410 Euro kann nicht abgesetzt werden. Über 410 Euro wird die verbleibende AFA berechnet. D.h. wenn eine Waschmaschine zwei Jahre vom Vermieter privat genutzt wurde, anschließend in die möblierte Wohnung gestellt wird: Die ersten zwei Jahre Afa werden natürlich nicht abgesetzt. Die verbleibenden 8 Jahre können als Afa abgesetzt werden?

    Damit hast du das tatsächliche Vorgehen doch schon richtig erkannt. Allerdings solltest du noch prüfen, wie die Nutzungsdauern zum Anschaffungszeitpunkt waren. 2015 gab es in den amtlichen AfA-Tabellen größere Änderungen.