Hallo,
bei der Vermietung einer möblierten Wohnung sind neue Möbel/ Einrichtungsgegenstände als Werbungskosten absetzbar. Wie sieht es aber im folgenden Fall aus:
Die Wohnung wird mit Möbeln ausgestattet, die bereits vorher im privaten Besitz des Vermieters waren und von diesem genutzt wurden. Ist ein Absetzen grundsätzlich denkbar? Wenn ja, wie?
a) Wird hier z.B. der fiktive Verkaufswert des gebrauchten Gegenstands als Wert für die Werbungskosten herangezogen?
oder b) Wird der Originalpreis herangezogen. Alles unter 410 Euro kann nicht abgesetzt werden. Über 410 Euro wird die verbleibende AFA berechnet. D.h. wenn eine Waschmaschine zwei Jahre vom Vermieter privat genutzt wurde, anschließend in die möblierte Wohnung gestellt wird: Die ersten zwei Jahre Afa werden natürlich nicht abgesetzt. Die verbleibenden 8 Jahre können als Afa abgesetzt werden?
Danke und viele Grüße
daveson