Abfindung zur Kompensation Rentenabschlag

  • Hallo Forum,


    nach dem Ende einer Altersteilzeit zahlt der (ehemalige) Arbeitgeber als Kompensation des Rentensbschlags (10,8%) einen Betrag als Abfindung. Versteuert wurde der Betrag schon, Soli und KiSt. wurden ebenfalls abgeführt.


    Frage nun: Wo wird diese Zahlung/Abfindung in der Steuererklärung eingetragen?



    Vielen Dank und beste Grüße
    Gaudeamus

  • Frage nun: Wo wird diese Zahlung/Abfindung in der Steuererklärung eingetragen?

    Dort, wo es dein Arbeitgeber in der Lohnsteuerbescheinigung einträgt. Die Lohnsteuerbescheinigung ist 1:1 bei den nichtselbständigen Tätigkeiten zu übernehmen. Also, warten bis die Lohnsteuerbescheinigung vorliegt, der Arbeitgeber hat hier noch etwas Zeit.

  • Hallo nesciens,


    eine Lohnsteuerbescheinigung liegt vor, diese geht bis zum Ende der Altersteilzeit (31.7.16). Hierin ist die Abfindung allerdings nicht enthalten. Bedeuten deine Ausführungen, dass es eine weitere Bescheinigung geben wird/muss die sich auf die Abfindung bezieht?


    Vielen Dank und beste Grüße
    Gaudeamus

  • Ja, auf jeden Fall.

    Wobei auch noch zu beachten ist, dass diese Kompenstion unter Umständen nicht der Fünftel-Relegung unterfällt (BHF X R 23/15 vom 20.9.2016).