Korrekte Buchung Pauschalen | Abrechnung Ende des Jahres

  • Guten Tag,


    ich produziere für mein Gewerbe und möchte gern monatliche Kosten wie Wasser und Strom buchen.
    Diese habe ich anhand einer Pauschale berechnet. Die Zahlung gemäß unserer Nebenkostenabrechnung erfolgt aber erst zu Beginn des Kalenderjahres.


    Zur Info. Die Nebenkostenabrechnung erfolgt an mich als Privatperson, da die Produktion in meiner Wohnung stattfindet.


    Wie genau kann ich das dann buchen? Oder sollte ich mir diese einfach für den Jahresanfang auflisten und dann real buchen und zahlen?
    Es erfolgt eine Ausgleichszahlung vom Gewerbe auf Privat.


    Ich habe gerade einen Knoten im Knopf und weiß nicht wie ich es buchhalterisch am Besten darstelle.


    Ich buche nur für eine EÜR mit der Kleinunternehmerregelung.


    liebe Grüße und Danke vorab
    Ably

  • Ich habe mir in Excel eine Tabelle gemacht - 3 Spalten und x Zeilen.
    In die Spalten kommen zum einen Die einzelnen Posten der Kosten - schau selbst, ich füge mal ein Bild ein.


    Vorher habe ich natürlich die Größe meiner Geschäftsräume im eigenen Haus ausgemessen.
    Jetzt werden prozentual die Kosten ausgerechent.


    Am Ende des Jahres buche ich dann die Kosten für das AZ (Arbeitszimmer) bzw. Geschäftsräume ins Konto Raumkosten. Bei mir mit den unterschiedlichen VST-Sätzen.



    bezahlen tue ich im laufe des Jahres ganz normal privat.

    Liebe Grüße - Fofinha
    _______________


    EÜR & Kasse
    Betriebssystem: Windows 10

  • Die Pauschalen stehen bereits, da muss ich nichts mehr rechnen.
    Die Frage ist, wie ich diese in WISO verbuche. Da die Rechnung erst nach Jahresende kommt und ich die somit erst eine Ausgleichszahlung auf mein Privatkonto tätige.
    Wie buche ich also die monatlichen Pauschalen dagegen, wenn kein Geldfluss da ist?

  • Eigentlich heißt es ja keine Buchung ohne Beleg. also kannst du keine gewinnmindernde Buchung anlegen.


    Was mir einfällt, ist nur, dass du das Konto Raumkosten und Privatenname als Gegenkonto buchst.


    Ich buche nicht mtl. sondern am Jahresende. Da habe ich alle Belege und kann die mitanheften.

    Liebe Grüße - Fofinha
    _______________


    EÜR & Kasse
    Betriebssystem: Windows 10

  • Ist die Anforderung der monatlichen Pauschale kein Beleg? Das ist doch ähnlich wie beim Mietvertrag, man erhält doch nicht monatlich eine Mietrchnung.


    Man kann es schon monatlich erfassen (bei Umsatzsteuerangaben muss man sogar, sonst gibt es Ärger mit dem FA), es gilt auch hier § 11 EStG (d.h. Abrechnung im Folgejahr dann den Restbetrag erfassen.

  • Könntest du mir dazu eine Beispielbuchung nennen?
    Edit: Es müsste doch reichen, es als Privateinlage zu buchen. Denn die monatlichen Kosten trage ich ja aktuell mit Miete und Strom.