Hallo!
Ich war Ende 2015 in Verhandlungen über eine Meisterschulförderung durch meinen Betrieb. Im November stand fest, dass ich ab Februar 2016 die Meisterausbildung beginnen werde. Daher habe ich mir dann einen neuen PC zugelegt, weil meiner -sagen wir mal *hust* Schrott und uralt war. Diesen habe ich per Ratenzahlung gekauft. 2016 während dem Verlauf der Meisterschule habe ich mir dann noch einen Laptop (ebenfalls per Ratenzahlung) gekauft, um die Daten immer transportabel dabei zu haben.
Nun zu meinen Fragen
1. Kann ich diesen Ende 2015 zugelegten PC über die Fortbildungskosten absetzen, obwohl ich erst ab Februar 2016 die Meisterschule besucht habe?
2. Und wie setze ich die Kosten korrekt ab?
Danke im Voraus für eure Mühe!
Ganz liebe Grüße,
Dana