PC/Laptop für Meisterschule absetzen + Ratenzahlung

  • Hallo!
    Ich war Ende 2015 in Verhandlungen über eine Meisterschulförderung durch meinen Betrieb. Im November stand fest, dass ich ab Februar 2016 die Meisterausbildung beginnen werde. Daher habe ich mir dann einen neuen PC zugelegt, weil meiner -sagen wir mal *hust* Schrott und uralt war. Diesen habe ich per Ratenzahlung gekauft. 2016 während dem Verlauf der Meisterschule habe ich mir dann noch einen Laptop (ebenfalls per Ratenzahlung) gekauft, um die Daten immer transportabel dabei zu haben.
    Nun zu meinen Fragen :D


    1. Kann ich diesen Ende 2015 zugelegten PC über die Fortbildungskosten absetzen, obwohl ich erst ab Februar 2016 die Meisterschule besucht habe?
    2. Und wie setze ich die Kosten korrekt ab? ?(


    Danke im Voraus für eure Mühe! :)


    Ganz liebe Grüße,
    Dana

  • weil meiner -sagen wir mal *hust* Schrott und uralt war.

    Mit dieser Begründung ist zumindest ein hoher privater Anteil "vorprogrammiert". Du wirst dem Finanzamt nachweisen müssen (glaubhaft machen), wieviel Anteil an der Nutzung durch deine Ausbildung bedingt ist. Könnte bei Ersatz eines vorhanden schon schwierig werden.


    während dem Verlauf der Meisterschule habe ich mir dann noch einen Laptop

    Also zwei Rechner wird das Finanzamt nach meinen Erfahrungen sicher nicht anerkennen. Wenn du Chancen haben willst, würde ich dazu raten, den Laptop als beruflich notwendig anzugegen und darauf hinweisen, dass für private Angelegenheiten ein zweiter PC zur Verfügung steht. Die Anschaffungsrechnungen hast du ja.


    Die Raten spielen hierbei keine Rolle. Es gilt der Kaufpreis, der auf drei Jahre aufzuteilen ist. Die anteilige AfA im ersten Jahr gilt ab Anschaffungsdatum.

  • Vielen Dank für die Antwort!
    Und Entschuldigung für die lange Abwesenheit :(
    Ich hatte ziemlich viel um die Ohren, aber jetzt ist endlich Zeit die Steuer weiter zu machen.


    Also wäre es sinnvoll den Laptop dann bei der Erklärung für 2016 geltend zu machen? Und wie ist das mit auf 3 Jahre aufzuteilen gemeint? Heißt das ich setze 2016,17 und 18 je ein drittel des Preises in der Steuererklärung an, jeweils mit der gleichen Rechnung als Beleg? Oder wie läuft das ^^


    Liebe Grüße,
    Dana

  • Also wäre es sinnvoll den Laptop dann bei der Erklärung für 2016 geltend zu machen?

    Ja, denn dieser kann mitgenommen werden zur Schule, der PC ist nur stationär zu verwenden.


    Heißt das ich setze 2016,17 und 18 je ein drittel des Preises in der Steuererklärung an, jeweils mit der gleichen Rechnung als Beleg?

    2016 wird nur anteilig ab Kaufdatum gerechnet, also z. B. Kauf im April, dann Abschreibung für 9 Monate. Entsprechend fallen dann auch noch 2019 Abschreibungsbeträge an.
    Du gibst im Programm den Laptop als Anlagevermögen ein mit einer Nutzungsdauer von 3 Jahren. Dann wird die AfA gerechnet, diese wird dann in den Aufwand aufgenommen. In den Folgejahren wird das automatisch übernommen, sofern du mit dem gleichen Programm in der jeweils aktuellen Version arbeitest, da die Daten vom Vorjahr übernommen werden können. Die Rechnung benötigst du nur für 2016.

    • Offizieller Beitrag

    Aber auch beim Laptop wird der/die TE sich Fragen zum Umfang der beruflichen/privaten Nutzung gefallen lassen müssen, da bewegliche Teile dieser Art heutzutage fast schon zur Grundausstattung eines Haushaltes gehören.

    • Offizieller Beitrag

    um die Daten immer transportabel dabei zu haben.

    Die kann man auch mittels USB Stick oder anderem Speichermedium dabei haben.

    Aber auch beim Laptop wird der/die TE sich Fragen zum Umfang der beruflichen/privaten Nutzung gefallen lassen müssen, da bewegliche Teile dieser Art heutzutage fast schon zur Grundausstattung eines Haushaltes gehören.

    Das meine ich aber auch.