Anfängliche Fragen zum Arbeiten mit dem Hausverwalter

    • Hallo, ich bin noch ziemlich neu in dem Programm jedoch habe ich schon jetzt einige Fragen. Ich möchte mit dem Programm die Abrechnung für meine 3 Häuser (20 vermieteten Wohnungen) machen sowie eine EÜR für die Steuererklärung generieren. Das ist ja auch alles ganz gut erklärt aber da habe ich noch einige Fragen die jetzt bestimmt etwas einfach sind aber nun gut. Also wenn ich für die Steuer 2016 eine EÜR haben möchte muss ich dann die Buchungen auch noch aus dem Jahr 2015 eingeben? Ebenfalls kommen Fragen zu den Anfangsbeständen auf, da die Häuser schon seit 2015 vermietet wurden ich aber erst jetzt auf dieses Programm umgestiegen bin. Muss ich dann alles ab dem Kauf der Immobilien eintragen? Weil ist Kontostände zu einem bestimmten Datum aus der Vergangenheit kann ich nur zum Jahreswechsel herauslesen.

    Ich würde mich freuen wenn mir hier wer weiter helfen kann.

  • Hallo,


    eine EÜR gilt nur für das Jahr des Abrechnungszeitraumes. Heißt, wenn du 2016 abrechnest, dürfen auch dort nur die Rechnungen 2016 eingegeben werden. Dies sollte aber klar sein, denn eine Nebenkostenabrechnung mit verschiedenen Rechnungsjahre(n) kann nicht funktionieren.


    Die Verbrauchswerte wie Kalt- und Warmwasser werden doch immer zum 31.12. eines Jahres abgelesen, mal von einem Mieterwechsel abgesehen. Diese Werte werden im Programm zum 31.12.15 (Beispiel) und zum 31.12.16 in der Zählerstandsliste eingetragen. Dann rechnet das Programm einerseits die Summe Einzelzähler der Wohnungen zum Verbrauch des Hauptwasserzählers entsprechend aus. Auch die Messdifferenzen werden entsprechend verteilt.


    Bestehen noch weitere Fragen?

  • Ja ich habe (fast) alle ARZ von 1.1.-31.12. eingepflegt, kommt aber auf den Mietvertrag an. Einfacher ist es, wenn man den vorgenannten ARZ nimmt, denn viele Lieferanten haben diesen ebenfalls (Wasser. Versicherungen usw.). Und bei den Gas- und Stromlieferanten habe ich klar gesagt, dass ich diesen ARZ haben will, die machen das gerne, sonst sind sie bei nächster Möglichkeit weg vom Fenster.


    Im Moment kannst du nur die Teilung machen, dass du die Vorjahreswerte trennst, ist händische Arbeit, aber ich kenne keinen anderen Weg.


    Man kann zwar auch den eigentlichen Zeitraum eintragen, dann meckert aber bei der Abrechnung das Programm.

  • Bei uns liest auch die Ista noch ab und rechnet aus die hat immer diesen ARZ genutzt so habe ich den auch übernommen. Aber wenn ich ab 2106 starte weil da habe ich die Anfangsbeständen dann sollte das doch alles gegeben mit Abrechnung diesen Jahr zum 31.05. Und EÜR für steuer 2016

  • Ja Vorsicht, man darf oder kann nicht einfach einen ARZ ändern. Um einen solchen zu ändern, müssen die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sein. Da wäre es besser, du versuchst das mal zu eruieren, kann dies nicht hier auch noch reinschreiben, denn der Text ist schon etwas an großen und kleinen Buchstaben. :)


    Wenn Ista das so macht, dann würde ich auch mit denen mal reden.