Lerngruppe Verpflegungspauschale?

  • Hallo Leute,


    ich habe im September 2016 den Meisterkurs Teil IV in Vollzeit absolviert.
    Jetzt wirds kompliziert :) :S


    Auf der Anmeldung und Rechnung ist als Dauer angegeben: 12.09 - 24.09.
    Die Prüfungen fanden allerdings erst am 18.10 bzw. 18.11 statt (Diese finden auch unabhängig vom Kurs statt)


    Meine Kollegen und ich haben uns in der Zwischenzeit mehrfach auch an den Wochenenden zu Lerngruppen getroffen, wobei auch mal Zeiten von mehr als 8 Std zustande kamen. Hierfür kann ich doch auch die Verpflegungsaufwendung absetzen oder nicht ?! ?(


    Mein Problem liegt hier:
    Wenn ich beim Steuersparbuch den Zeitraum 12.09 - 24.09 angebe kann ich max. 13 Tage Verpflegung angeben (das sind ja erstamal nur die Schultage)
    Muss ich dann die Dauer der Fortbildung bis 18.11. schreiben oder wie kann ich das Problem lösen??


    Vielen Dank schonmal ich hoffe ihr kommt mit der Frage klar :?:

  • Meine Kollegen und ich haben uns in der Zwischenzeit mehrfach auch an den Wochenenden zu Lerngruppen getroffen, wobei auch mal Zeiten von mehr als 8 Std zustande kamen. Hierfür kann ich doch auch die Verpflegungsaufwendung absetzen oder nicht ?!

    Nun, ich denke nicht, daß man hier irgendetwas absetzen kann, weder Verpflegungsaufwendung noch Fahrtkosten. Die Lerngruppen sind privat initiiert und nicht Bestandteil der Ausbildung.

    • Offizieller Beitrag

    Nun, ich denke nicht, daß man hier irgendetwas absetzen kann, weder Verpflegungsaufwendung noch Fahrtkosten.

    Das sehe ich allerdings anders. Wurde aber im Forum auch schon detailliert besprochen und ist hinsichtlich der diesbezüglich erforderlichen detaillierten Aufzeichnungen und Nachweise nachlesbar.


    https://www.buhl.de/wiso-softw…earch/?q=lerngemeinschaft
    https://www.buhl.de/wiso-softw…rbeitsgemeinschaft+kosten



    Die Lerngruppen sind privat initiiert und nicht Bestandteil der Ausbildung.

    Maßgeblich ist die Veranlassung bzw. der Zusammenhang und nicht der Initiator oder die zwingende Notwendigkeit.

  • Bitte lest doch die Frage richtig.
    Natürlich kann ich Fahrt usw. alles absetzen, das wiess ich ja ... mein Problem ist dass das Programm nur die 13 Tage Verpflegung akzeptiert, wennn ich die Dauer laut Rechnung eingebe. da die Prüfung aber 8 Wochen später war und wir uns da ja auch getroffen haben kann ich diese Tage nichtmehr in die Verpflegung mit rein nehmen.


    Also Frage: KANN ICH EINFACH EINE LÄNGERE FORTBILDUNGSDAUER EINGEBEN?



    Wurde aber im Forum auch schon detailliert besprochen und ist hinsichtlich der diesbezüglich erforderlichen detaillierten Aufzeichnungen und Nachweise nachlesbar.

    gut habe deine möglichkeit gelesen, die Lerngruppe als eigene Fortbildung einzutragen, dann würde es gehen. Sofern das kein Problem beim FA darstellt mache ichs so.


    Vielen Dank schonmal

    • Offizieller Beitrag

    KANN ICH EINFACH EINE LÄNGERE FORTBILDUNGSDAUER EINGEBEN?

    Das Schreien würde ich hier mal sein lassen. Dieses Mal noch als Ermahnung.


    Deine Fortbildung (Auswärtstätigkeit) ist mit dem 24.09. aus steuerlicher Sicht abgeschlossen. Alles andere stellt jeweils eine eigenständig zu beurteilende Auswärtstätigkeit dar und ist auch so im Programm unterzubringen.