Hallo,
ich habe zwar in dem folgenden Beitrag eine Ähnlichkeit zu meinem Fall gefunden, es gibt aber auch Unterschiede, darum eröffne ich was Neues.
Ich bin dauergetrennt und habe eine Tochter, die mit der Kindesmutter in Bielefeld lebt. Ich habe auch 2016 in Bielefeld mit meiner neuen Freundin gelebt.
Ab 2017 wohne ich in Essen und fahre jedes Wochenende zu meiner Freundin, meine Tochter hole ich alle 14 Tage ab.
Meine Freundin lebt noch in einem Studentenwohnheim (Apartment ca. 17 qm groß, Küche und Bad sind aber Separat).
Da, ich in Bielefeld Tochter und Partnerin habe, ist dort mein Lebensmittelpunkt.
Meine Fragen:
Muss ich in den Mietvertrag der Freundin erwähnt werden? Ich bin ja nur an den Wochenenden da….
Muss ich demzufolge meine Adresse hier in Essen als Zweitwohnsitz anmelden? (Zweitwohnsitzsteuer = 300€/Jahr)
Ist die die Größe der Wohnung meiner Freundin wichtig fürs FA?
Danke im Voraus
Viele Grüße