Verbuchung USt. Vorauszahlung 4. Quartal

  • Ich bin mir nicht sicher, wie ich die USt-Vorauszahlung des 4. Quartals korrekt verbuchen soll (EÜR, nicht Bilanzierung). Zwar wird die Zahlung erst am 10.1. vom FA abgebucht, sie muss aber als regelmäßige Buchung mit Bezug zum Vorjahr, definitiv dem Vorjahr (also 2016) und nicht dem Jahr der Zahlung (2017) zugeordnet werden.


    sind folgende Buchungssätze korrekt?


    Am 31.12.2016 : 1780 USt-Vorauszahlungen (Soll) an 1370 Ergebnisrelevantes Verrechnungskonto (Haben)
    Damit müsste ja dann die Vorauszahlung ergebnismindernd in der EÜR 2016 korrekt berücksichtigt werden.


    Am 10.01.2017: 1790 USt Vorjahr (Soll) an 1100 Bank (Haben)
    Damit wird allerdings (wenn ich es richtig verstehe die Vorauszahlung erneut ergebnismindernd, diesmal in der EÜR 2017 berücksichtigt.


    Irgendwas scheint also verkehrt zu sein. Weiß jemand, wie die Buchungen korrekt lauten müssen?

  • Moin,


    der erste Buchungssatz passt :) - beim zweiten für die Zahlung in 2017 buchst Du denn Verrechnungskonto an Bank; dieses ist dann ausgeglichen und die Zahlung taucht in der EÜR nicht auf.


    Hier etwas Lesestoff (nicht vom Titel täuschen lassen, auch der Zahlungsfall wird beschrieben) :D


    Umsatzsteuer Erstattung für 2013 die in 2014 geleistet wurde muss in 2013 verbucht werden .. nur wie ?


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Darf ich mich an die Frage von 1fcb mal dranhängen:


    Ich bin Einnahmen- Überschussrechner und leiste auch monatliche Umsatzsteuer-Vorauszahlungen.


    Bislang verbuchte ich mit einem anderen Programm und habe für 2017 den Wechsel auf WISO-Steuer MAC/Meine Einnahmen-Übeschussrechnung vorgenommen.


    Habe alle Anlage- und Bankkonten in die Saldenvorträge genommen.


    Jetzt die Frage zur Umsatzsteuer Dezember 16 gezahlt Jan 17. Verbuchung im alten Buchführungsprogramm wie oben : 1780 USt-Vorauszahlungen an 1370 ergebnisrelevantes Verrechnungskonto.


    Muss ich dann zum Kontenausgleich bei der Verbuchung des tatsächlichen Geldflusses (wie von Maulwurf 23 beschrieben) im Bereich "Saldovorträge erfassen" für das Konto 1370 eine Vortragsbuchung machen, damit sich das Konto bei der Verbuchung des Geldflusses ausgleicht ??


    Vorab besten Dank für die Antwort.

  • Moin Rainer_Kurz,


    nein, müssen mußt Du nicht ^^ - da bei der EÜR keine Bestände aufgezeichnet werden, bei den Konten Kasse oder Bank dient der Vortrag nur zur Kontrolle..*Wenn* Du den Saldovortrag buchst, ist das m. E. nur "optisch schöner" (weil das Konto dann eben ausgeglichen ist) :)


    Viele Grüße
    Maulwurf