EÜR ohne Kassenbuch?

  • Hallo
    ich habe gelesen, dass ich bei einer EÜR Buchführung kein Kassenbuch über Bareinnahmen und Ausgaben führen muss. Eine Belegsammlung reicht. Argument gegen die Kassenführung: was man nicht hat, kann auch nicht falsch sein und bei einer Prüfung durch das Finanzamt beanstandet werden. Hat das Einfluss auf die Nutzung andere Geldkonten wie Bank und Paypal. Sprich, kann ich Barzahlungen an Privateinnahmen und Entnahmen buchen und alles andere geht über die Geldkonten?

  • bei einer EÜR Buchführung kein Kassenbuch über Bareinnahmen und Ausgaben führen muss.

    So pauschal nicht richtig. Es kommt wie immer darauf an. Wenn du ein Restaurant o.ä. führst, wirst du nach den neuen Vorschriften über eine elektronische Barkasse nicht herumkommen! Wenn du "nur" Porti etc. aus deinem privaten Portemonnaie bezahlst, reicht das von ixtrafloor bezeichnete Vorgehen.


    Im Einzelnen solltest du das, wenn du unsicher bist, mit deinem Steuerberater besprechen.

  • Hallo Community,


    ich habe kürzlich die Testversion von WISO EÜR installiert und interessiere mich genau für die Verbuchung der Bareinnahmen und -ausgaben. Die Kontierung verwirrt mich, weil ich gehofft hatte, bei einem EÜR-Programm davon verschont zu bleiben.


    Trotzdem möchte ich es versuchen, aber der Einfachheit halber würde ich gerne über 1800 und 1890 buchen. Mir ist dabei nur nicht klar, welches Geldkonto ich dann nehmen muss. Wenn ich für eine Einnahme die 1800 wähle, wird ein Geldkonto automatisch zugeordnet (siehe Bild). Ich dachte, genau das soll vermieden werden?


    In einem anderen Thread empfahl ein Forumsteilnehmer, einfach alles über "Privat..." zu buchen, auch Bankbewegungen. Das fände ich auch sehr hilfreich, aber dann läuft ja alles über 1200 oder 1000.


    Kann mir da jemand weiterhelfen?


    Danke!

  • Du musst 1800 bzw. 1890 als Geldkonto eingeben und die Einnahmen oder Ausgaben dann den entsprechenden Konten zuordnen (also z. B. 8400 für Umsätze oder 4920 für Telefonkosten).

  • Hm, es wird also vom Betrieb aus gedacht. Ich habe etwas vereinnahmt, also mache ich eine Einlage. Wenn ich für den Betrieb etwas aus meinem Portemonnaie kaufe, mache eine Entnahme. Trifft das dann auch den Umstand "ergebniswirksam"? Denn das ist es ja auch jeden Fall.


    Es handelt sich um Grundwissen, ich weiß, aber mit meinem bisherigen Programm habe ich keine einzige Kontonummer gesehen.


    edit: Meinte "erfolgswirksam"

  • Nein - Entschuldigung, du hattest Recht. Umsätze führen zu Entnahmen, Ausgaben zu Einlagen.