In 2013 festgestellter Verlustvortrag wurde in 2014 nicht berücksichtigt

  • Hallo liebe Community,


    Habe erst für 2013 meine allererste Steuererklärung gemacht, verzeiht mir also bitte, falls die folgende Frage eine "dumme" Frage ist... aber selbst durch das Suchen hier im Forum und über Google habe ich leider keine zufriedenstellende Antwort finden können:


    Ich war bis Mitte 2014 Student und da es sich um ein Zweitstudium handelte hatte ich auch am Jahresende 2013 negative Einkünfte und somit auch rund 8000 EUR vorweggenommene, vortragbare Werbungskosten. Diese wurden wir zum 31.12.2013 auch problemlos vom Finanzamt in einer gesonderten Feststellung mitgeteilt.


    Jetzt bei der Erstellung der Steuererklärung für das Steuerjahr 2016 habe ich aus "Nostalgie" auch ältere Steuererklärungen durchgeblättert und festgestellt, dass diese 8000 EUR Verlust in meiner Steuererklärung für das Steuerjahr 2014 (Abgabe im Mai 2015) nicht berücksichtigt wurde... und wenn ich das richtig gerechnet habe, gab es dadurch eine merkbar geringere Steuererstattung.


    Besteht die Möglichkeit die 8000 EUR Verlust noch nachträglich zu berücksichtigen zu lassen? Ich dachte immer das bei vorhandenen Verlustvorträgen, das Finanzamt diese immer selbstständig/automatisch/unaufgefordert berücksichtigt. Leider scheint das hier nicht der Fall gewesen zu sein.


    Wie müsste ich am besten vorgehen? Gibt es hierzu Vorlagen oder gute Begründungen (z.B. §129 AO)?


    Vielen lieben dank schon einmal im Voraus für alle Tipps und Empfehlungen!

  • Hallo,


    du bist dir sicher, dass der Verlustvortrag 2014 nicht verrechnet wurde? Sieh dir hierzu die ganze Berechnung an, auch die Erläuterungen etc.
    Falls wirklich nicht berücksichtigt, fehlt ein Bescheid zur gesonderten Feststellung des Verlustvortrags 2014. Dies kann aber sicher nicht mit einem "mechanischen Versehen" wie Schreibfehler etc. (§ 129 AO) dann angegriffen werden. Ob hier überhaupt noch etwas machbar ist (schon mehr als ein Jahr vergangen), kann dir nur noch ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe sagen.

  • festgestellt, dass diese 8000 EUR Verlust in meiner Steuererklärung für das Steuerjahr 2014 (Abgabe im Mai 2015) nicht berücksichtigt wurde...

    Ich dachte immer das bei vorhandenen Verlustvorträgen, das Finanzamt diese immer selbstständig/automatisch/unaufgefordert berücksichtigt. Leider scheint das hier nicht der Fall gewesen zu sein.


    ein Verlustvortrag von 8.000,-- für z.B. 2013 birgt kein Automatismus für die Folgejahre in sich.

    (schön wärs ja)

    • Offizieller Beitrag

    du bist dir sicher, dass der Verlustvortrag 2014 nicht verrechnet wurde? Sieh dir hierzu die ganze Berechnung an, auch die Erläuterungen etc.

    Das sehe ich ebenso. Sollte sich mit einem Blick in den ESt-Bescheid 2014 klären lassen. Sofern es sich um dasselbe FA und dieselbe Steuernummer handelt, sollte das alles erklären.


    Falls wirklich nicht berücksichtigt, fehlt ein Bescheid zur gesonderten Feststellung des Verlustvortrags 2014. Dies kann aber sicher nicht mit einem "mechanischen Versehen" wie Schreibfehler etc. (§ 129 AO) dann angegriffen werden. Ob hier überhaupt noch etwas machbar ist (schon mehr als ein Jahr vergangen), kann dir nur noch ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe sagen.

    Ist alles über den § 10d EStG geregelt und abwickelbar.


    ein Verlustvortrag von 8.000,-- für z.B. 2013 birgt kein Automatismus für die Folgejahre in sich.

    Natürlich gibt es da einen Automatismus. Der Verlustvortrag ist zwingend im Rahmen der Überprüfung einer ESt-Erklärung des Folgejahres nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte anzurechnen bzw. es erfolgt eine gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustes auf den 31.12. des Folgejahres. Usw. usw. usw. . Im Prinzip also Pflichtabgabe einer ESt-Erklärung für Jahre nach der Verlustfeststellung.

  • Hallo,


    danke euch allen für eure schnellen Antworten.


    Im Jahr 2014 gab es keine gesonderte Feststellung eine (erneuten/übrig gebliebenen) Verlustvortrages, daher bin ich damals davon ausgegangen, dass von dem Verlustvortrag nichts mehr übrig geblieben ist (weil alles in dem Jahr berücksichtigt) wurde.


    Wie würde die Berücksichtigung des Verlustvortrages im Steuerbescheid aussehen? Ich finde dort weder den Verlustvortrags-Betrag wieder, noch eine Zeile die inhaltlich dazu passen könnte. In welchem Bereich müsste es auftauchen? Bei der Berechnung habe (zusammengefasst) nur folgende Zeilen;


    Einkünfte aus nichstselbst. Arbeit
    - Werbungskosten
    = Gesamtbetrag der Einkünfte
    - beschränkt abziehbare Sonderausgaben
    - unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben
    = zu verst. Einkommen


    Wo dazwischen müsste die Berücksichtung der 8000 EUR sein? Auch in den Erläuterungen steht davon nichts.


    Falls es tatsächlich nicht berücksichtigt wurde, reicht es Kopien der Steuerbescheide 2013 + 2014 und den gesonderten Feststellungsbescheid 2013 mit der Bitte um nachträgliche Berücksichtigung an das Finanzamt zu schicken, damit sie es korrigieren?

    • Offizieller Beitrag

    Wo dazwischen müsste die Berücksichtung der 8000 EUR sein?

    nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte anzurechnen

    § 10d Absatz 2 EStG