Hallo,
Ich habe eine kurze Frage zur doppelten Haushaltsführung, die ich in den letzten Tagen leider noch nicht ausreichend beantworten konnte.
Ich befinde mich derzeit in der Facharztausbildung an einer Uniklinik. Mitte 2016 habe ich einen Auslandsaufenthalt in den USA begonnen, der durch ein Forschungsstipendium der Deutschen Forschungsgemeinschaft unterstützt wird. Das Stipendium ist steuerfrei und die Bezüge durch meine Klinik wurden pausiert. Der Aufenthalt ist auf 2 Jahre begrenzt und ich werde meine Tätigkeit im Anschluss in der gleichen Klinik fortsetzen.
Der Auslandsaufenthalt ist im eigentlichen Sinne nicht "angeordnet", weil das Stipendium natürlich nur durch ein Auswahlverfahren gewährt wird. Die Forschung steht aber im direkten Zusammenhang mit meiner Arbeit in der Uniklinik und bedeutet eine deutliche Erweiterung meiner Karrieremöglichkeiten (Habilitation etc.) im Anschluss an meine Rückkehr.
Aufgrund der zeitlichen Begrenztheit des Aufenthaltes (Deutschland bleibt mein Lebensmittelpunkt) habe ich meinen Haushalt in Deutschland nicht aufgegeben und bin weiterhin gemeldet und zahle Miete. Die Wohnung wird gelegentlich von Freunden/Familien genutzt und ich plane, etwa 2x/Jahr nach Deutschland zu reisen. Ist damit meine Wohnung in den USA ein zweiter Haushalt und kann ich die steuerlichen Vorteile der doppelten Haushaltsführung nutzen? Der Unterschied wäre merklich, ich zahle hier rund 1500€ Miete für eine kleine Einzimmerwohnung.
Vielen Dank!