18 Jahre alte Kind konnte im Rahmen des Familienleistungsausgleiches nur zeitanteilig berücksichtigt werden

  • Hallo,


    der Steuerbescheid 2015 weicht bei dem Punkt Familienleistungsausgleich von dem in WISO berechnenten Wert ab. Leider zu meinem Ungunsten :(
    WISO ist der Meinung, dass das Jahr, bis auf den August, zu berücksichtigen ist. Das FA schreibt;
    "Das am xx.yy.1995 geborene, über 18 Jahre alte Kind konnte im Rahmen des Familienleistungsausgleiches nur zeitanteilig berücksichtigt werden, weil die gesetzlichen Voraussetzungen nicht während des ganzen Kalenderjahres vorgelegen haben“
    und liefert dann "Anzahl Kinder, für die Freibeträge berücksichtigt werden 0".


    Unter "Berücksichtungsgründe und -zeiträume" habe ich folgendes angegeben;
    Erster ZR 01.06.2001 - 01.08.2014 Schule/Abitur
    Zweiter ZR 01.10.2014 - 22.07.2015 Studium an der Uni XYZ
    Dritter ZR 01.09.2015 - 31.12.2016 Studium an der FH ABC


    Meiner Meinung nach müsste das gesamte Jahr berücksichtigt werden - das Studium an der Uni ist ja nicht abgeschlossen worden (wäre auch schwer in der Zeit). Aber selbst wenn das FA davon ausgegangen wäre, hätte es ja bis August anerkennen müssen, oder? Das WISO den August auslässt verstehe ich auch nicht, denn nach $32 Abs. 2, c.) handelt es sich hier doch um "... Übergangszeit von höchstens vier Monaten befindet, die zwischen zwei Ausbildungsabschnitten ...liegt"?


    Bevor ich in die Diskussion mit dem FA eintrete würde ich gerne wissen, ob ich (und WISO) komplett daneben liegen.


    Vielen lieben Dank schon einmal im Voraus für Eure Mühen!
    Joerg

    • Offizieller Beitrag

    Bevor ich in die Diskussion mit dem FA eintrete würde ich gerne wissen, ob ich (und WISO) komplett daneben liegen.

    Und ich würde das FA vorher mal anrufen und nach den Gründen fragen. Vielleicht liegt es ja auch einfach an fehlenden Nachweisen bzw. es liegt ein Versehen vor.


    Und dann bitte hier auch posten, was bei dem Telefonat herausgekommen ist.

  • Soderle, das Telefonat mit dem FA hat ergeben, dass ich mehrfach die Anlage K eingereicht habe und die in Ihrer Verwirrung einfach nur drei Monate anerkannt haben. Warum ich bzw. WISO das getan haben, ist mir noch nicht klar. Vermutlich liegt es an der unnötig detailierten Angabe der Zeiten. Für das Fa hätte gereicht "das ganze Jahr im Inland wohnhaft gewesen". Der Fehler wurde kurzerhand korrigiert. Damit es zukünftig nicht zu solchen Problemen kommt, muss ich mir das noch mal in Ruhe anschauen.


    Gruß
    Jörg