Hallo,
der Steuerbescheid 2015 weicht bei dem Punkt Familienleistungsausgleich von dem in WISO berechnenten Wert ab. Leider zu meinem Ungunsten
WISO ist der Meinung, dass das Jahr, bis auf den August, zu berücksichtigen ist. Das FA schreibt;
"Das am xx.yy.1995 geborene, über 18 Jahre alte Kind konnte im Rahmen des Familienleistungsausgleiches nur zeitanteilig berücksichtigt werden, weil die gesetzlichen Voraussetzungen nicht während des ganzen Kalenderjahres vorgelegen haben“
und liefert dann "Anzahl Kinder, für die Freibeträge berücksichtigt werden 0".
Unter "Berücksichtungsgründe und -zeiträume" habe ich folgendes angegeben;
Erster ZR 01.06.2001 - 01.08.2014 Schule/Abitur
Zweiter ZR 01.10.2014 - 22.07.2015 Studium an der Uni XYZ
Dritter ZR 01.09.2015 - 31.12.2016 Studium an der FH ABC
Meiner Meinung nach müsste das gesamte Jahr berücksichtigt werden - das Studium an der Uni ist ja nicht abgeschlossen worden (wäre auch schwer in der Zeit). Aber selbst wenn das FA davon ausgegangen wäre, hätte es ja bis August anerkennen müssen, oder? Das WISO den August auslässt verstehe ich auch nicht, denn nach $32 Abs. 2, c.) handelt es sich hier doch um "... Übergangszeit von höchstens vier Monaten befindet, die zwischen zwei Ausbildungsabschnitten ...liegt"?
Bevor ich in die Diskussion mit dem FA eintrete würde ich gerne wissen, ob ich (und WISO) komplett daneben liegen.
Vielen lieben Dank schon einmal im Voraus für Eure Mühen!
Joerg