Nicht benötigte Konten deaktivieren

  • Hallo zusammen,


    ich finde es nicht besonders schön, wenn man bei Angabe "Kleinunternehmer" viele Konten, die nur bei Umsatzsteuerpflicht ntowendig sind, nicht deaktivieren kann. Es fängt bei den vielen 8-er Konten an, geht über die entsprechenden 3-er Konten bis hin zu den Vorsteuer- und Umsatzsteuerkonten. Der jährlich auszudruckenden Kontenplan ist damit dermaßen aufgebläht, dass es nicht mehr akzeptabel ist, zumal auch andere Konten (z. B. im Bereich Anlagevermögen) nicht deaktiviert werden können, auch wenn man sie nicht benötigt (immaterielle Wirtschaftsgüter, Gebäude, etc.).


    Bitte hier mehr Abwahlmöglichkeiten schaffen.

  • Der jährlich auszudruckenden Kontenplan ist damit dermaßen aufgebläht, dass es nicht mehr akzeptabel ist,

    hallo babuschka,


    das mit dem "jährlich ausdrucken" ist nicht Dein ernst oder?


    Ich habe einmal sämtliche Konten "deaktiviert" bis auf die sogenannten :rolleyes: Systemkonten :rolleyes: und die bebuchten. Da wären nur 3 Seiten auszudrucken.
    Warum man diese eh nicht deaktivierbaren Systemkonten nicht auch noch ausblenden kann, weiß der Herr....
    Und warum man den Kontenplan überhaupt ausdrucken sollte, nur Du :D
    Die paar, welche der von Dir angeführte "Kleinunternehmer" braucht, könnte er als .xls exportieren, dann an seine Bedürfnisse anpassen, ausdrucken und wo anpinnen.


    Die gängigsten (Finanz/Privat - Waren/Aufwand - sowie das Erlöskonto hat man sowieso im Hinterkopf. Bzw. kleben bei mir am Monitor.

    • Offizieller Beitrag

    Bitte hier mehr Abwahlmöglichkeiten schaffen.

    Mal abgesehen davon, dass auch ich darin keinen wirklichen Sinn sehe, kann so etwas nur ein direkter Kontakt über den Support klären. Wie Dir ja bekannt ist, ist dies nur ein Userforum mit gelegentlichem Besuch von Buhl-Mitarbeitern.

  • ich darin keinen wirklichen Sinn sehe,

    Und wie weist Ihr dem Finanzamt nach, welche Konten mit welcher Bezeichung, welcher Zuordnung zu EÜR, UStVA oder UStE Ihr genau in dem Jahr verwendet habt? Mit jeder neuen Version wird die alte überschrieben!

    • Offizieller Beitrag

    Mit jeder neuen Version wird die alte überschrieben!

    Nein, beim Sparbuch ist jedes Jahr eine eigenständige Version. Alle Versionen können nebeneinander installiert bleiben.

  • Das ist doch weltfremd, bis zu 12 Versionen nebeneinander auf dem Rechner. Spätestens bei einem Rechnerwechsel (nach 5 bis 6 Jahren sind die alten Rechner für neue Programme kaum mehr zu gebrauchen wegen Rechenspeicher und Geschwinidgkeit) und dann werden die alten Versionen garantiert nicht mehr neu installiert (wofür auch? Die wenigsten werden wissen, dass sie hier ein Bp-Risiko laufen).


    Also ausdrucken als Nachweis - die EÜR liegt sowieso gedruckt bzw. als Pdf vor.


    Aber es ist entbehrt jeder Logik, dass Konten (wie immaterielle WG, Umsätze mit unterschiedlichen Steuersätzen, Wareneingänge mit unterschiedlichen Steuersätzen, die Vorsteuer- und Umsatzsteuerkonten) bei Klenunternehmern nicht deaktiviert werden können. Unnötiger Wust an Papier.

  • Das ist doch weltfremd, bis zu 12 Versionen nebeneinander auf dem Rechner.

    Weltfremd? Ich denke, es ist äußerst sinnvoll, jeweils eine eigenständige Version pro Jahr zu haben - aus verschiedenen Gründen:

    • In wenigen Bereichen des Lebens ändern sich gesetzliche Grundlagen meines Erachtens so viel wie im Steuerrecht. Daraus folgt
    • Eine Software, die durchgehend alle Grundlagen für mehrere Jahre beinhalten soll, wäre dermaßen komplex, daß die Fehleranfälligkeit beim Programmieren deutlich steigen würde. Die notwendigen Maßnahmen, um dem zu begegnen, würden wohl den Preis des Produktes extrem in die Höhe treiben.
    • Warum sollte jemand, der 2017 als Kleinunternehmer beginnt, in der Software die steuerlichen Grundlagen von 2016, 2015, ... haben? Gilt auch für Kleinunternehmer, die das nur kurze Zeit machen (egal aus welchen Gründen).
  • Weltfremd?

    Ich habe eindeutig geschrieben, "weltfremd, bis zu 12 Versionen nebeneinander". Wenn schon Kritik, dann bitte auch richtig auf den genannten Punkt eingehen. Ich habe nichts davon gesagt, dass eine neue Version weltfremd sei!
    Ich moniere ledlglich, dass von den angebotenen Konten mindestens die Hälfte für Kleinunternehmer deaktivert werden könnten, das Programm dies aber nicht zulässt. Und dass man alle Versionen auf dem Rechner haben muss, um seinen Nachweispflichten nachkommen zu können, ist ganz einfach in den meisten Fällen nicht machbar (siehe meine Ausführungen).


    Wenn du meinst, dass du auch in 10 Jahren noch ohne weiteres eine wegen Rechnerwechsels/BS-Wechsels nicht mehr auf dem Rechner vorhandene Version aufspielen kannst, weil ein Bp nach solchen grundlegenden Dingen fragt, wirst du hier wahrscheinlich dann monieren, dass das nicht mehr geht. Etwas Vorausdenken sollte man schon.


    Warum sollte jemand, der 2017 als Kleinunternehmer beginnt, in der Software die steuerlichen Grundlagen von 2016, 2015, ... haben? Gilt auch für Kleinunternehmer, die das nur kurze Zeit machen (egal aus welchen Gründen).

    Ich habe nicht geschrieben, dass sie gelöscht werden sollen, sondern deaktiviert. Ist ein großer Unterschied, denn deaktivierte Konten können bei Bedarf wieder aktiviert werden.
    Ich habe den Eindruck, dass du mich bewusst falsch verstehst-.

  • Ich habe nichts davon gesagt, dass eine neue Version weltfremd sei!

    Ich habe auch nicht behauptet, daß Du das gesagt hast. Aber "bis zu 12 Versionen" heißt auch 2 Versionen oder 3 oder 4 ... Insofern hast Du auch die Existenz von 2 Versionen auf dem Rechner als weltfremd bezeichnet, auch wenn das vielleicht nicht Deine Intention war. Nur käme dann die Frage auf, ab wieviel Versionen auf einem Rechner es Deiner Meinung nach weltfremd ist.


    Meine Kritik bezog sich überhaupt nicht auf Dein Monieren bezüglich der Nichtdeaktivierbarkeit von nicht benötigten Konten, ich betrachtete das Ganze aus Sicht des Softwareerstellers. Bezüglich der Nachweispflicht habe ich nichts gesagt, deswegen ist Dein Vorwurf des fehlenden Vorausdenkens völlig fehl am Platz. Da ich kein (Klein-) Unternehmer bin, habe ich diesbezüglich keine Aussagen treffen können, wie die Nachweispflicht bei Nichtinstallierbarkeit der Software auf neuer Hardware gesichert werden kann.


    Ich habe nicht geschrieben, dass sie gelöscht werden sollen, sondern deaktiviert.

    Ich sprach wie gesagt überhaupt nicht über die Konten, sondern über die unterschiedlichen gesetzliche Grundlagen in den einzelnen Jahren gesprochen.


    Ich habe den Eindruck, dass du mich bewusst falsch verstehst-.

    Das weise ich energisch zurück! Eine solche Denkweise paßt überhaupt nicht zu Dir (nach dem, was ich hier von Dir kennengelernt habe).

  • Mit jeder neuen Version wird die alte überschrieben!

    Kann nicht sein.
    Bei der "Datenübernahme" z.B. nach Version 2017, wenn die EÜR fortgeführt werden soll, wird auch der "alte" Kontenplan mit übernommen.
    Es werden Saldenvorträge (mit den "alten Konten" erzeugt) und schließlich erfolgt ein Hinweis welche Konten aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und der kompatibilität zum Datev-Kontenrahmen hinzugefügt wurden. (siehe Bild)
    Am einfachsten wäre der Nachweis zu führen, wenn das Buchungsjahr im Betriebsprüfermodus exportiert wird.
    Hier werden nicht nur die einzelnen Buchungen etc. sondern auch der zu diesem Zeitpunkt aktive Kontenplan exportiert.
    Diese Export-Dateien können dann "GDPdU"-konform auf einem externen Datenträger gespeichert werden.
    Das nimmt (je nach Betriebsgröße) mit gerade mal 196 KB so wenig Platz in Anspruch, dass 10 Jahre locker auf eine CD-passen würden.
    Zudem ist alles ohne passende Programmversion auch für die Finanzbehörde (ein-) lesbar.


    • Offizieller Beitrag

    Ich habe eindeutig geschrieben, "weltfremd, bis zu 12 Versionen nebeneinander". Wenn schon Kritik, dann bitte auch richtig auf den genannten Punkt eingehen.

    Ist es nicht. Jede Steuersoftware gibt es ausschließlich als eigenständige Jahresversion. Und das aus gutem Grund. Dr sollte Dir eigentlich bekannt sein. Und wenn denn eine alte Version wirklich mal mit dem aktuellen Windows nicht will, gibt es bei Windows zur Not auch noch den Kompatibilitätsmodus. Habe gerade mal mein Sparbuch 2011 gestartet. Meldet notwendige Updates, zieht diese problemlos und läuft einwandfrei.


  • Ich sehe schon, hier wird wieder einmal mit vereinten Kräften auf den Vorschlag eines weiblichen Wesens eingeschlagen. Jede andere Software bietet es an, dass nicht benötigte Konten deaktiviert werden können. Hier muss ich unnötigerweise zig Konten mitschleppen (auch beim Suchen, Scrollen etc.), wo es wesentlich einfacher sein könnte.


    Ob die Konten ausgedruckt werden, obliegt jedem selber - richtig. Die GoBS (früher), GoBD (jetzt), die GoB (als schon relativ hauptsächlich von Leffson in "kodierter" Form vorgelegt - sie allen geben die Richtschnur vor.


    Und ob das Steuersparbuch 2007 (für das letzte jetzt aufbewahrungspflichtige Jahr 2006) sich ohne weiteres auf einem neuen Rechner installieren und die Dateien gelesen werden können? Ich wage es zu bezweifeln.


    Aber lassen wir die Diskussion - mein Verbesserungsvorschlag wurde rundweg abgelehnt. Und ich werde mich dann nach einer anderen Software umsehen, wo ich nicht mit diesem Wust an unnötigen Konten konfrontiert werde.

    • Offizieller Beitrag

    Habe z.B. gerade eben mal das Sparbuch 2010 auf windows 10 64bit installiert, weil ich den Download ja habe. Einwandfrei installiert, alle Updates automatisch gezogen und arbeitet wunderbar.

    • Offizieller Beitrag

    Und ob das Steuersparbuch 2007 (für das letzte jetzt aufbewahrungspflichtige Jahr 2006) sich ohne weiteres auf einem neuen Rechner installieren und die Dateien gelesen werden können? Ich wage es zu bezweifeln.

    Zweifel sind ganz nett, aber probieren geht über studieren. Sprich: ich habe mal das WISO Sparbuch 2007 auf meinem Windows 10 Rechner installiert, das Update von der Buhl Homepage eingespielt und die alte Steuerdatei geöffnet. Hat funktioniert.



    Aber lassen wir die Diskussion - mein Verbesserungsvorschlag wurde rundweg abgelehnt. Und ich werde mich dann nach einer anderen Software umsehen, wo ich nicht mit diesem Wust an unnötigen Konten konfrontiert werde.

    Mein Gott, Du bist doch nun wirklich kein Neuling hier im Forum. Deshalb solltest Du wissen, daß es weder uns juckt, welche Software Du benutzt, noch daß hier im Anwenderforum über die Annahme/Ablehnung von Verbesserungsvorschlagen entschieden wird. Das bleibt alleine den Leuten von Buhl vorbehalten.

  • Sorry, liebe Babuschka, aber was soll das? Erst der Vorwurf

    Ich habe den Eindruck, dass du mich bewusst falsch verstehst-.

    dann

    Ich sehe schon, hier wird wieder einmal mit vereinten Kräften auf den Vorschlag eines weiblichen Wesens eingeschlagen.

    Machst Du jetzt hier den Schauplatz "Frauen gegen Männer" oder "Alle gegen mich" auf? Ich bin schwer enttäuscht von Deinen Äußerungen.

    Aber lassen wir die Diskussion - mein Verbesserungsvorschlag wurde rundweg abgelehnt.

    Eigentlich solltest Du doch wissen, daß wir hier nicht über Verbesserungsvorschläge abstimmen können - denke nur an den nicht mehr manuell rücksetzbaren Status der Bearbeitung. An der Diskussion hattest Du Dich auch beteiligt. Wieso also wirfst Du uns vor, wir würden Deinen Vorschlag verhindern, indem wir ihn ablehnen? Wenn ich mir überlege, daß ich eine Verwarnung erhalten habe, weil ich einem Gedanken von Dir vehement widersprach, dann bin ich ob Deiner Äußerungen sprachlos.


    Und ich werde mich dann nach einer anderen Software umsehen,

    Das ist Dein gutes Recht - ich hoffe für Dich, Du findest was Passendes.