Mehrere Themen zur Afa und/oder Ansetzung von geringwertigen Wirtschaftsgütern - Zubehör vom Smartphone etc.

  • Hallo,
    vorab: Ich bin relativ neu in dieser Thematik - also Entschuldigt evtl. "dumme" Fragen.
    Da ich in der zugehörigen Software Rubrik (WISO Steuer: Sparbuch) nichts passendes gefunden habe wollte ich es hier im Forum probieren.


    Es geht um folgendes:
    Ich bin Börsenhändler und nutze z.B. ein Smartphone und Ipad sowohl privat und beruflich => sagen wir mal Aufteilung 50:50.
    Bei der Anschaffung des Smartphones (März 2016) für 399€ kann ich 50% davon ansetzen!
    => ABER: was ist mit den anderen Zubehör ARtikeln? z.B. Kabel, Schutzhülle, Tasche, Ipad Kabel 2016 gekauft (das Ipad jedoch 2015) usw.
    Zubehör Teile sind ja NICHT selbstständig nutzbar, daher weiß ich nicht was man da in der Steuererklärung (Werbungskosten) machen kann bzw. wie?!
    Es würde ja nicht lohnen so ein Kabel über mehrere Jahre abzuschrieben?!


    Habt ihr da bitte Tipps für mich wie man bei solchen "Kleinigkeiten" vorgeht?
    Das gleiche gilt, wenn ich mir z.B. eine Steckdosenleiste für meinen Laptop/Monitore kaufe (die ich dann sowohl privat als auch beruflich nutze). Wie setze ich sowas denn ab?


    Vielen vielen dank im voraus!

  • Moin,


    ich denke schon, dass die Frage ernst gemeint war; warum sollte sich sonst jemand die Mühe machen, hier zu schreiben ? :huh:


    Zur Frage: Zubehör, dass *nicht* werterhoehend ist, geht im gewerblichen Teil gleich als "Betriebs bedarf" oder aehnlichem in die Kosten ein, gleiches gilt z. B. für die Steckerleisten.


    Gruss
    Maulwurf

  • diese Fragen sind dann aber nicht ernst gemeint oder?

    .......
    Im Angestelltenverhältnis (nichtselbständige Tätigkeit) oder gewerbliche Tätigkeit

    Es geht um ein Angestelltenverhältnis, also NICHT selbstständig. Sorry dass ich an diese Info nicht gedacht habe.



    Könnt ihr mir mit dieser Info helfen was ich wo in der Software eintragen kann/muss?!

    • Offizieller Beitrag

    WISO Steuer: Sparbuch

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    Könnt ihr mir mit dieser Info helfen was ich wo in der Software eintragen kann/muss?!

    Schau mal linksseitig im Reiter "Verwaltung".


    Ein bisschen Zeit sollte man schon investieren und sich die einzelnen Programmpunkte und -hilfsmittel mal intensiver anschauen.

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    Schau mal linksseitig im Reiter "Verwaltung".
    Ein bisschen Zeit sollte man schon investieren und sich die einzelnen Programmpunkte und -hilfsmittel mal intensiver anschauen.

    "Verwaltung". Ja, das habe ich schonmal gesehen, nur es geht ja darum wie/ob ich diese "klein teile" abschreibe, oder auf einmal ansetzen kann/soll. ich meine so etwas gelesen zu haben, dass bei bei Sachgütern, bei denen theoretisch die Afa über die ND erfolgt soll , die aber eine sehr geringne Wert haben (Handyhülle) auch auf einmal angesetzt werden kann, wenn es sich um einmalige Anschaffungen handelt.


    Danke! und sorry ;)

    • Offizieller Beitrag

    ich meine so etwas gelesen zu haben, dass bei bei Sachgütern, bei denen theoretisch die Afa über die ND erfolgt soll , die aber eine sehr geringne Wert haben (Handyhülle) auch auf einmal angesetzt werden kann, wenn es sich um einmalige Anschaffungen handelt.

    Aber nur, wenn diese auch selbständig nutzbar sind.



    "Verwaltung". Ja, das habe ich schonmal gesehen, nur es geht ja darum wie/ob ich diese "klein teile" abschreibe,

    Und was war damit:

    privat und beruflich => sagen wir mal Aufteilung 50:50.

    ?(

  • "Verwaltung".

    und dort findet man unter "Hilfe" oder rechts unter "mehr" auch mehr Angaben.
    Bei einem Ladekabel für 3,50 oder Schutzhülle für 7,32 kann man davon ausgehen dass die 50% Privatnutzung also 1,75 bzw. 3,66 nicht über mehrere Jahre hinweg abgeschrieben werden muss.
    Beleg aufheben und unter Arbeitsmittel gemischt genutzt 1. Wirtschaftsgut -> neuer Eintrag ......eintragen.....

    • Offizieller Beitrag

    Aber nur, wenn diese auch selbständig nutzbar sind.

    Bei einem Ladekabel für 3,50 oder Schutzhülle für 7,32 kann man davon ausgehen dass die 50% Privatnutzung also 1,75 bzw. 3,66 nicht über mehrere Jahre hinweg abgeschrieben werden muss.
    Beleg aufheben und unter Arbeitsmittel gemischt genutzt 1. Wirtschaftsgut -> neuer Eintrag ......eintragen.....

    Wenn ich diese Dinge zusammen anschaffe, dann sind diese m.E. zwingend als Einheit zu beurteilen.