Fehlermeldung für neu eingebauten Zähler

  • Hi.
    Ich habe am 6.5.16 einen bisher nicht vorhandenen Wasserzähler eingebaut. Über den wird erst ab dem Datum abgerechnet.
    Wie werde ich denn diese Fehlermeldung bei der Abrechnung os:


    Zitat

    Für den Zähler 'WK-5[Wasser]' des Umlageschlüssels 'Wasser' in der Einheit 'Wohnung 2. OG (rechts)' gibt
    es keinen Zählerstand, der vor dem Abrechnungszeitraum 01.01.16 - 31.12.16 liegt. Dadurch kann für den Zähler im
    Abrechnungszeitraum kein korrekter Verbrauch berechnet werden.
    06.05.16: 0.379
    31.12.16: 5.012


    Gruß


    Rolf

  • Hast du für den Zähler das Datum 31.12.2015 angelegt und mit Null m³ eingetragen?


    Wenn man fragt sollte man, wenn es geholfen hat, auch eine kleine Rückmeldung geben!

  • Ja, das stimmt. Man sollte eine Rückmeldung geben. Sorry. Aber das hängt auch damit zusammen, dass ich meine Zeit damit verbringe, beim HV (ein Ausbund an Bedienerkomfort X( ) alles mögliche doppelt und dreifach anzulegen und einzugeben.


    Zu dem Zähler:
    Ja den hab ich mit dem Anfangsstand am 31.12.2015 angelegt, mit dem er am 6.5.16 eingebaut wurde. Das vermeidet die Meldung. Aber das Programm müsste das doch selbst erkennen. X(


    Das was beim HV hinten raus kommt ist ja sehr gut. Aber der Weg dahin ist sehr steinig. Habe zwischenzeitlich auch andere Programme versucht. Aber da die schon beim dritten Versuch eine Auswertung zu erzeugen abstürzen, bin ich doch wieder hier gelandet.


    Nochmal danke.

  • Ich habe nur Programme gefunden, die mindestens das Dreifache kosten. OK, WISO ist sicher nicht ganz perfekt, aber für den Preis ziemlich ganz ordentlich. Wir bilden erfolgreich alles damit ab: Heizkostenabrechnung, Nebenkostenabrechnung und Hausgeldabrechnung sowie den Wirtschaftsplan. Die Endergebnisse / Druckausgaben sehen wirklich gut aus! Die Sache mit dem Zählerstand lässt sich doch noch verschmerzen. Ärgerlicher war's schon, dass man Buchungen nicht splitten kann in positive und negative Beträge.

  • Zu dem Zähler:
    Ja den hab ich mit dem Anfangsstand am 31.12.2015 angelegt, mit dem er am 6.5.16 eingebaut wurde. Das vermeidet die Meldung. Aber das Programm müsste das doch selbst erkennen.

    Das ist etwas zu viel Gutgläubigkeit. Wie und was soll denn eine Software erkennen?


    Es gibt doch klare Vorgaben, dass der Abrechnungszeitraum, wie bei dir scheinbar vom 01.01.-31.12 eines Jahres, als Grundlage genommen wird. Zähler, die nicht auf null gestellt werden (wie z. B. HKV`s), müssen doch zum Ende eines Jahres abgelesen werden, damit dann die Abrechnung möglich ist.
    Wie soll es funktionieren, wenn (einfach) zwischendurch ein Zähler eingebaut wird? Oder ein Mieterwechsel stattfindet, dann muss doch auch der entsprechende Stand zum ENDE des alten Mieters eingetragen werden.
    Siehe mal hier:


    https://www.buhl.de/faqs.html?category=248


    da steht auch etwas von "Unterschiede zwischen Stichtag und Ablesedatum", wie und wann was einzutragen ist. Vielleicht hilft dies ja, um die Logik des Programms zu verstehen. Klar, jede Softwarentwickler hat seine eigenen Vorstellungen, wie SEIN Programm zu bedienen ist, da gibt es halt Unterschiede, die sollte man auch bei einer Beurteilung bedenken.

  • Das ist etwas zu viel Gutgläubigkeit. Wie und was soll denn eine Software erkennen?

    Mag sein, dass ich zu viel Ansprüche an das Programm stelle und natürlich spiegelt jedes Programm die Vorstellungen des Programmierers. Deshalb ist es aber doch zulässig, seine eigenen Vorstellungen darzulegen.


    Für mich ist es logisch anzunehmen, dass ein Zähler neu zu einem Zeitpunkt eingebaut wurde, wenn vor dem Zeitpunkt keine Ablesewerte vorhanden sind.
    Genauso, wie es logisch ist, dass ein Zähler ausgebaut wurde, wenn nach einem bestimmten Zeitpunkt keine Ablesewerte mehr da sind.
    Für diese Zeiträume kann man dann doch von einem Verbrauch = 0 ausgehen.
    Wenn überhaupt, sollte man diese Tatsache dann als Warnung ausgeben. Aber das Problem betrachtet das als Fehler.

  • Guten Abend!
    Ich weiß, dass das Thema bereits etwas älter ist, ich habe aber jetzt 5 Jahre später das gleiche Problem mit einem neuen Zähler bei einer Nebernkostenabrechnung.
    Auch das manuelle Einpflegen eines Zählerstandes zum Stichtag der vorangegangenen Abrechnungsperiode hilft nicht.

    Und ich verstehe den Einwand nicht warum das Programm nicht selber erkennen soll, welchen Stand ein neu eingebauter Zähler ein Tag vor Beginn der Abrechnungsperiode hatte. Wenn die Angabe unbedingt notwendig ist, soll der Zählerstand in der Vergangenheit, wo der Zähler eventuell physisch noch garnicht existiert hat, denselben Zählerstand haben wie beim Einbau. Wo ist das Problem? Warum soll man das manuell einpflegen?

    Also aktuell hilft mir das Workaround mit dem Einpflegen eines Zählerstandes zum Stichtag vor Abrechnungsperiode nicht. Ich habe auch bereits mit der Hotline telefoiniert und die konnten mir auch nicht weiterhlefen. Hatte jemand eventuell das gleiche Problem jedoch eine andere Lösung gefunden?
    Ich würde mich über alle Antworten freuen! Danke!

    HIer noch mal die genaue Fehlermeldung:

    Für den Zähler 'EG links Kaltwasser Bad 11111_N6' des Umlageschlüssels 'Kaltwasser/

    Gesamtwasser' in der Einheit '01.01 Wohnung EG (links)' gibt es keinen Zählerstand, dessen

    Stichtag einen Tag vor dem Abrechnungszeitraum 01.01.2021 - 31.12.2021 liegt. Dadurch kann

    für den Zähler im Abrechnungszeitraum kein korrekter Verbrauch berechnet werden. Bitte prüfen

    Sie Ihre Angaben zum Zählerstand.

    Naheliegender Zählerstand:

    31.12.2021: 1.423

  • Guten Morgen,
    das ist jetzt vielleicht eine blöde Frage, aber gibt es einen Zählerstand zum 31.12.2020, also zu Beginn des Abrechnungszeitraumes?
    Ansonsten bitte mal versuchen, diesen einzutragen. Beim Anlegen eines neuen Zählers muss man doch auch den Anfangsstand eingeben, wobei der je häufig 0,000 ist bzw. nur einen geringen Wert anzeigt.
    Odre habe ich das Problem falsch verstanden?