Mein Kind lebt bei seinen Verwandten im Ausland und hat keinen Anspruch auf Kindergeld.
Im Steuerbescheid für 2015 stand die Vergleichsberechnung hätte ergeben, dass keine Freibeträge für Kinder berücksichtigt wurden, da das ausgezahlte Kindergeld bzw. der Anspruch darauf bereits die steuerliche Freistellung des Existenzminimums bewirkt habe.
Das Finanzamt erklärte dazu, dass in meiner elektronischen Steuererklärung mitgeteilt worden sein dass ich Kindergeld erhielte.
Es bestätigte auch, dass kein Anspruch auf Kindergeld für Kinder im Ausland besteht.
Im steuer:sparbuch 2016 steht in der Bearbeitungsmaske neben "Inländischer Anspruch auf Kindergeld für den Familienausgleich" der Betrag von 2280 Euro.
In der Darstellung der Berechnung steht unter Kinder - Familienausgleich
Ergebnis der Günstigerprüfung:
Freibeträge: 1094
Kindergeldanspruch: 2280
Es verbleibt beim höheren Kindergeld
Das Land habe ich erfasst, auch nach einem Neuanlage (Löschen und neu eingeben) der Daten wird ein Kindergeldanspruch angezeigt.
Wer kann mich aufklären, wie es zu diesem "Kindergeldanspruch" laut steuer:sparbuch für ein im Ausland lebendes Kind kommt?