Kind im Ausland ohne Anspruch auf Kindergeld - dennoch weist Günstigerprüfung auf Kindergeld hin

  • Mein Kind lebt bei seinen Verwandten im Ausland und hat keinen Anspruch auf Kindergeld.


    Im Steuerbescheid für 2015 stand die Vergleichsberechnung hätte ergeben, dass keine Freibeträge für Kinder berücksichtigt wurden, da das ausgezahlte Kindergeld bzw. der Anspruch darauf bereits die steuerliche Freistellung des Existenzminimums bewirkt habe.


    Das Finanzamt erklärte dazu, dass in meiner elektronischen Steuererklärung mitgeteilt worden sein dass ich Kindergeld erhielte.
    Es bestätigte auch, dass kein Anspruch auf Kindergeld für Kinder im Ausland besteht.


    Im steuer:sparbuch 2016 steht in der Bearbeitungsmaske neben "Inländischer Anspruch auf Kindergeld für den Familienausgleich" der Betrag von 2280 Euro.


    In der Darstellung der Berechnung steht unter Kinder - Familienausgleich


    Ergebnis der Günstigerprüfung:
    Freibeträge: 1094



    Kindergeldanspruch: 2280


    Es verbleibt beim höheren Kindergeld


    Das Land habe ich erfasst, auch nach einem Neuanlage (Löschen und neu eingeben) der Daten wird ein Kindergeldanspruch angezeigt.


    Wer kann mich aufklären, wie es zu diesem "Kindergeldanspruch" laut steuer:sparbuch für ein im Ausland lebendes Kind kommt?



    • Offizieller Beitrag

    laut steuer:sparbuch

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    Es bestätigte auch, dass kein Anspruch auf Kindergeld für Kinder im Ausland besteht.

    Sicher? ?(



    Wer kann mich aufklären, wie es zu diesem "Kindergeldanspruch" laut steuer:sparbuch für ein im Ausland lebendes Kind kommt?

    Mit so ungenauen Infos kann dies niemand darstellen oder gar prüfen.

  • Vielen Dank für die Antwort.


    Ja, ich bin mir sicher dass ich keinen Kindergeldanspruch habe. Es ist im Programm nachvollziehbar: Kind anlegen, Land ausserhalb der EU als Anschrift auswählen.


    Wenn das Programm anhand meiner Eingaben einen Kindergeldanspruch ausweist, kann ich das natürlich gerne mit der Kindergeldstelle bereden.

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt ja auch noch dem Kindergeld vergleichbare Leistungen in Ländern außerhalb der EU. Und es reicht ja auch, dass ggf. andere Personen einen Anspruch auf Kindergeld für das Kind haben. Aber da Du keinerlei weitere Infos geben magst, bin ich hier jetzt dauerhaft raus.

  • Erfassungsbeispiel in einer neu angelegten Steuererklärung


    Max, leibliches Kind, geboren 1.1.2001, lebt in Afghanistan (Afghanistan ist das erste Nicht-EU Land in der Auswahlliste), nicht im Haushalt seiner Eltern.
    Die Mutter von Max ist am 1.1.2002 verstorben. Auswärtige Unterbringung "Ja", alle anderen Fragen mit "Nein" beantworten.


    Bei diesen Eingaben weist steuer:sparbuch einen Kindergeldanspruch von 2280 Euro aus.


    Ob das richtig ist, kann ich mangels Kenntnissen der Kindergeld-Regelungen nicht erkennen.


    Nach welchen Kriterien ermittelt steuer:sparbuch, ob es für Max einen Kindergeldanspruch gibt?

  • Ob das richtig ist, kann ich mangels Kenntnissen der Kindergeld-Regelungen nicht erkennen.

    Vielleicht solltest Du Dich mit der Kindergeldkasse in Verbindung setzen, die sollten am besten Bescheid wissen. Dann kannst Du möglicherweise auch Deine andere Frage beantworten:

    Nach welchen Kriterien ermittelt steuer:sparbuch, ob es für Max einen Kindergeldanspruch gibt?


    Ansonsten noch der Hinweis: Oft helfen Screenshots (bereinigt) mehr bei der Beurteilung als ausführliche Beschreibungen.