Zwischenmiete und zwei Umzüge

  • Hallo zusammen,


    ich mache gerade meine Steuererklärung für 2016 und stehe vor folgendem Problem:


    - Bis zum 31.03.2016 war ich berufstätig und habe an Ort "A" gelebt
    - Vom 01.04. bis zum 31.07. war ich arbeitslos und habe ALGI bezogen
    - Ab dem 01.08. habe ich einen neuen Job an Ort "B" angefangen


    - Mit Beginn der Arbeitslosigkeit bin ich zum 01.04. in eine Wohnung zur Zwischenmiete an Ort "C" umgezogen. Ort "C" liegt in der Nähe von Ort "B", meiner neuen Arbeitsstelle, ist aber >400 km von Ort "A" entfernt
    - Nach erfolgreicher Bewerbung und unterschriebenem Arbeitsvertrag musste ich mir eine neue Wohnung suchen, da der Mietvertrag (Zwischenmiete) zeitlich begrenzt war. Daher bin ich zum 01.09. in eine andere Wohnung in Ort "C" umgezogen
    - Der Mietvertrag der Zwischenmiete-Wohnung lief noch bis zum 01.10. weiter, für den September habe ich also doppelt Miete bezahlt


    Ist es möglich, dass ich beide Umzüge und die überschneidende Miete im September von der Steuer abzusetzen? Wenn ja, wie trage ich das in die Steuererklärung ein? Ich habe die Buhl Steuersoftware gekauft.


    Aus meiner Sicht war der Umzug um April ja berufsbedingt, da ich von dort aus bereits zu meiner neuen Arbeitsstelle pendeln konnte, was von der alten Wohnung aus definitiv nicht möglich gewesen wäre. Und der zweite Umzug war unvermeidbar, da das Mietverhältnis auslief. Nur wie formuliert man das? Und besteht da überhaupt ein Anspruch?


    Vielen Dank!

  • Ich habe die Buhl Steuersoftware gekauft.

    Welche? Es gibt ja nicht nur eine.


    Aus meiner Sicht war der Umzug um April ja berufsbedingt, da ich von dort aus bereits zu meiner neuen Arbeitsstelle pendeln konnte,

    Hattest Du denn den neuen Arbeitsvertrag beim ersten Umzug schon unterschrieben oder in einer anderen Art sicher?
    Wenn nicht, dann bist Du ja gewissermaßen ohne berufliche Gründe umgezogen.


    Daher bin ich zum 01.09. in eine andere Wohnung in Ort "C" umgezogen

    Ort "C" liegt in der Nähe von Ort "B", meiner neuen Arbeitsstelle,

    Sollte die gesamte Fahrzeit (hin und zurück) von der Wohnung in B zur Arbeitsstelle in B nicht um mindestens 1 Stunde kürzer sein als von der Wohnung in C zur Arbeitsstelle in B, dann ist auch dieser Umzug nicht beruflich bedingt.


    Die Kosten nicht beruflich bedingter Umzüge können als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden.