Angabe der Einnahmen und Aufwendungen bei zwei Eigentümern

  • Hallo Community,


    ich habe eine kleine Frage zur Angabe der Aufwendungen bei einem teilweise vermieteten Eigenheim. Daher möchte ich erst einmal kurz den Sachverhalt erläutern:


    Im September 2016 bin ich mit meiner Partnerin (nicht verheiratet) in unser neu gebautes Einfamilienhaus gezogen. Im Grundbuch sind meine Partnerin und ich zu je 50% als Eigentümer eingetragen.
    Im KG des EFH befindet sich eine vermietete Einliegerwohnung. Daher klar, dass Einkünfte und Aufwendungen steuerlich zu berücksichtigen sind.


    Jedoch eine Frage bleibt mir: Müssen sowohl die Mieteinnahmen, als auch die Aufwendungen (Schuldzinsen / Grundsteuer / Hausversicherung etc.) zu je 50% in beiden Steuererklärungen angegeben werden? Oder ist das auch passend wenn alle Punkte nur in einer Erklärung angegeben werden? Sprich alle Kosten und Einnahmen zu 100% bei mir oder meiner Partnerin?


    Ergänzend dazu noch folgende Info: Es laufen alle Kosten und Einkünfte über Konten, die auf unser beider Namen laufen. Ebenso stehen auch bei allen Steuer- und Gebührenbescheiden beide Namen drauf. Ausnahme bilden die Versicherungen. Hier ist meine Partnerin immer Hauptversicherungsnehmer da ÖD und daher auch besserer Tarif.


    Schon einmal vielen Dank für eure Mühen!

  • Hallo Miwe4,


    vielen Dank für die Antwort. Das hat doch ungemein weitergeholfen. Nur noch eine kleine Rückfrage zum Verständnis:
    Die Feststellungserklärung muss / kann aber nur dann abgegeben werden, wenn auch Einkünfte erzielt werden? Sprich: Wurde die Einliegerwohnung in 2016 noch nicht vermietet, sondern erst in 2017, wird für 2016 auch keine Feststellungserklärung gefordert?


    Danke und Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Das greift auch für vorweggenommene Werbungskosten, denn auch insoweit werden ja die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für diesen Veranlagungszeitraum ermittelt.