Pkw: Zuordnung zum Betriebsvermögen oder Privatvermögen: Was ist günstiger?

  • Habe als Selbstständiger einen neuen Pkw gekauft und muss nun über Zuordnung zum Betriebsvermögen oder Privatvermögen entscheiden. Betriebliche Nutzung ist lediglich 15%, private Nutzung 85%. Bruttopreis inkl, 19% MwSt: 22.500,-- Euro. Nach meinem bisherigen Recherchen scheint die Zuordnung zum Privatvermögen bei 85% Privatnutzung sowohl buchungstechnisch (einfach nur 15% der laufenden Kosten und der Abschreibung vom Bruttopreis) als auch finanziell günstiger zu sein, nämlich wenn der Pkw verkauft wird. Bitte um Kommentar, ob ich das so richtig sehe oder einen Denkfehler begehe. Vielen Dank!

  • Betriebliche Nutzung ist lediglich 15%

    hallo,
    suche einmal nach "gewillkürtes Betriebsvermögen" entweder hier (oben rechts) oder bei der allwissenden Tante Google


    Nachtrag:


    einfach nur 15% der laufenden Kosten und der Abschreibung vom Bruttopreis

    "so einfach" ist das nun auch wieder nicht... schon garnicht, wenn der PKW wieder verkauft wird.
    lass Dich überraschen

  • zu der Frage, was bei welcher Konstellation günstiger ist, bin ich noch nicht fündig geworden. Ein (praktischer) Nachteil bei der Einordnung als Privatvermögen ist nach meinem bisherigen Kenntnisstand der Umstand, dass man dann den Pkw "handisch" verwalten muss (z.B. in einer Excel-Tabelle), damit man die Kosten aufteilen kann; jedenfalls habe ich bei Wiso Steuersparbuch kein Tool zur Verwaltung gefunden.

  • jedenfalls habe ich bei Wiso Steuersparbuch kein Tool zur Verwaltung gefunden.

    ?(




    hallo,
    Warum dann mit Excel das Fahrzeug verwalten?
    Wenn als Privatvermögen betrieblich genutzt, wirst Du nicht um das Führen eines Fahrtenbuch herum kommen. Aber auch das ist im Programm integriert.
    Als Betriebsvermögen wäre im Modul EÜR der Punkt "Anlagevermögen" zuständig


    Vllt. hilft Dir dieser Link bei der Frage "was wäre wenn und überhaupt" weiter.


    Bitte

    als auch finanziell günstiger zu sein, nämlich wenn der Pkw verkauft wird.

    ?( was bewegt dich zu dieser Annahme?

  • bei 85% Privatnutzung sowohl buchungstechnisch (einfach nur 15% der laufenden Kosten und der Abschreibung vom Bruttopreis) als auch finanziell günstiger zu sei

    Diese Aussage erschließt sich mir nicht ganz.
    Auch im Privatvermögen musst du die gesamten Kosten sammeln - es sei denn, du willst mit den 0,30 € pro gefahrenem Kilometer abrechnen. Aber das Fahrtenbuch ist dann als Nachweis erforderlich - die Anforderungen zur Anerkennung durch das Finanzamt sind hier streng.


    Finanziell kann man keine Aussagen treffen anhand deiner Informationen. Da auch bei gewillkürtem Betriebsvermögen die Fahrtenbuchmethode angewendet werden muss (hier darf die 1%-Regelung nicht in Anspruch genommen werden!), ist die Höhe des Kilometersatzes hier entscheidend.

  • Materiell sehe ich für den laufenden Betrieb keinen Unterschied, ob der Pkw im gewillkürten Betriebsvermögen ist oder im Privatvermögen. Im ersten Fall werden zunächst 100% aller Kosten betrieblich gebucht und später der Privatanteil (hier 85%) ermittelt und als Privatentnahme gebucht (für Gewinnermittlung als auch für die Umsatzsteuer). Beim Einordnen ins Privatvermögen ist es eben quasi umgekehrt: es werden 15% aller Kosten als anteilige Kfz-Kosten als Betriebsausgaben gebucht. Letzteres scheint mir für meinen Fall (nur 15% betrieblicher Anteil) in der Praxis günstiger zu sein. Ich muss zwar weiterhin alle Belege sammeln und alle Kosten festhalten, ich brauche aber nicht für jede Ausgabe eine Buchung zu tätigen, sondern kann mich darauf beschränken, zum Ende eines Kalendervierteljahrs den betrieblichen Anteil (85%) zu buchen. Auf diese Weise habe ich auch mehr Transparenz, denn beim Fall des gewillkürten Betriebsvermögens kommt ja erst zum Jahresende die Aufteilung in betrieblich und privat.
    Im Internet habe ich mehre Quellen für die These gefunden, dass bei relativ geringer betrieblicher Nutzung es sinnvoller sein kann, den Pkw ins Privatvermögen zu nehmen:
    "Daher ist es steuerlich attraktiv, den gemischt genutzten Pkw im Privatvermögen zu belassen. Das große Plus beim Privat-Pkw ist nämlich, dassein späterer Verkauf reine Privatsache ist. Beim Betriebs-Pkw müssen Sie dagegen den Verkaufserlös in voller Höhe als Betriebseinnahme erfassen."
    Ich habe auch eine ganze Abhandlung zu dem Thema gefunden ("Steuertipps konkret für Selbständige"). Ich füge diese bei.


    Das Fahrtenbuch habe ich gefunden. Man kann dort aber m.E. nicht die laufenden Kosten (Tanken, Inspektion, Versicherung, Steuer..) verwalten. Ist aber kein Problem. Dafür gibt es ja z.B. Excel.

  • Du hast schon einen Unterschied, denn zumindest den Vorsteuerabzug aus dem Kaufpreis und den laufenden Kosten pro Jahr hast du nicht! Das geht alles nur in den Durchschnittssatz ein. Beim Verkauf ist dafür dann keine Umsatzsteuer zu berechnen.

  • Der Vorsteuerabzug beim Kaufpreis und den laufen Kosten ist ja letztlich nicht "geschenkt". Bei der Buchung des Privatanteils kommen 19% MwSt auf Abschreibung und laufende Kosten drauf. Der Vorteil wäre nach meinem Verständnis, dass die Vorsteuer beim Kaufpreis sofort abgezogen wird, während sich die Belastung mit Umsatzsteuer auf Privatentnahme über die Abschreibungsdauer (6 Jahre) bzw. bis zum Verkauf erstreckt. Das wäre dann primär ein Liquiditätsvorteil, unter dem Strich sehe ich grundsätzlich ein Nullsummenspiel, wobei die Rechnung auch etwas anders ausgehen kann, je nachdem wie lange der Wagen gehalten wird und was für ein Kaufpreis erzielt wird. Letzteres ist schwer zu prognostizieren. Ich denke, ich werde würfeln...