Kosten für Produkte zur Herstellung eines Endprodukts - welches SKR03 Konto?

  • Hallo,


    ich kaufe "DVD Amaray Hüllen" ein, die ich dann mit Erzeugnissen aus der Druckerei und gepressten CDs kombiniere. Daraus entsteht ein fertiges Produkt, welches ich verkaufe.


    Worauf buche ich denn die Kosten für die DVD Hüllen - also generell für die Einzelteile im SKR03 ? Bei Google finde ich viel zum Thema Bauen - aber das passt nicht wirklich.


    Handelsware ist das ja nicht, weil diese noch verarbeitet werden. Bürobedarf ist auch quatsch. Unter Herstellungskosten lese ich dass diese ein Produkt verbessern und man auch einen Lagerbestand führt / führen muss. "Wareneingang 19%" ? "Unfertige Erzeugnisse" ? Ich schaue den SKR03 und Google rauf und runter ... hat jemand einen heißen Tipp ? :)


    Gruß
    Charles

  • ixtrafloor:


    Steuerungselemente sind keine Leistungen, sondern Waren. Bitte hier nicht auf falsche Fährten locken! Der TE fertigt aus den bezogenen Waren und bezieht hier keine Leistungen von fremden Dritten. Hierzu ist aus der Frage absolut nichts herauszlesen.

  • Bitte hier nicht auf falsche Fährten locken!

    lesen hilft:

    Zitat

    Fremdleistung: Bau einer computergesteuerten Maschine, Kauf eines Steuerungselements
    Für einen Kunden wird eine computergesteuerte Maschine gebaut. Der Preis von 130.000 EUR enthält auch das Computersteuerungselement, das jedoch von einer anderen Computerfirma geliefert und eingebaut wird. Diese Firma stellt 59.500 EUR in Rechnung. Diese Rechnung wird wie folgt gebucht:
    Buchungsvorschlag SKR 03: Fremdleistungen

    • Konto SKR 03 Soll • Kontenbezeichnung • Betrag EUR • Konto SKR 03 Haben • Kontenbezeichnung • Betrag EUR
    • 3100 • Fremdleistungen • 50.000 • 1610 • Verbindlichkeiten • 59.500
    • 1576 • Vorsteuer • 9.500

    an der Maschine im Wert von 130 tsd. wurde ein Steuergerät eingebaut welches von einer f r e m d e n Firma gefertigt u. geliefert wurde.



    Bei dem Teil welches der TE vertreibt hat zum Bsp. eine Druckerei das Cover gedruckt und geliefert. Ich nehme an dass das folglich eine Fremdleistung???.....ist.


    Was hat das also mit "falscher...Fährte" zu tun ?( :huh: :?:

  • die dann erst durch die "Bearbeitung" von *TE* zu einem fertigen Produkt werden?

    dazu wird aber das, ....in Fremdarbeit gefertigte Inlett für die Hülle benötigt.....

    die ich dann mit Erzeugnissen aus der Druckerei und gepressten CDs kombiniere.

    Es wird für sein Produkt an- gefertigt....zugeliefert. Nicht er selbst druckt das Teil sondern wer Fremdes. Andere Firma. fremde Firma.


    Meinetwegen kann er das auch, wie von Dir vorgeschlagen als Wareneingang verbuchen und dann vor Jahreswechsel eine "Rausverkauf"-Aktion starten um so die Inventur zu umgehen.

  • Es gilt folgender Grundsatz, auch wenn es sicher immer wieder Spezialfälle und Graubereiche gitb:


    Waren, die weiter bearbeitet werden oder in das Produkt einfließen sind "Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe"
    Waren, die weiterverkauft werden (Handelsware) sind "Wareneingang"
    Dienstleistungen sind "Fremdleistungen", also Leistungen in Abgrenzung zu Waren!!!!!
    Fremdleistungen heißt nicht, dass Waren von anderen ("fremden") Unternehmen hergestellt werden, dass ist im Einkauf immer der Fall und kann daher kein Abgrenzungskriterium sein!


    Deshalb: CD-Hüllen, die klar "anfassbar" sind, somit Ware und keine Dienstleistung ist, bei den Fremdleistungen buchen zu wollen ist grober Unfug, hier bitte auf maulwurf23 hören


    "lesen hilft", genau: "Fremdleistungen sind grundsätzlich alle Leistungen, ... " LEISTUNGEN NICHT WAREN!!!


    Haufe hat hier Beispiel genannt, wo Leistungen und Waren vermischt werden und damit letztlich der LEISTUNGScharakter vor dem Warencharakter steht, denn "Der Preis von 130.000 EUR enthält auch das Computersteuerungselement, das jedoch von einer anderen Computerfirma geliefert und eingebaut wird."
    Wobei ich zugebe, dass ich ich das Beispiel durchaus auch anders sehen würde, also nicht auf Fremdleistungen buchen würde (Anlagevermögen - Maschine), aber eine isolierte Wareneinkauf als Fremdleistung? Nein

  • Moin Unt-Berater,


    danke für Deine ausführliche Antwort. :)


    Allerdings würde ich grade bei den hier heftig diskutierten "Fremdleistungen" doch noch etwas differenzieren: das angesprochene Konto ist ja durchaus im Bereich der Aufwendungen für den Warenbezug (Klasse 3); insofern nicht so ganz abwegig. Anders sieht es da beim Konto 4909 aus, da handelt es sich tatsächlich ausschließlich um "Leistungen" - vom Konto 4780 (FL Vertrieb) ganz zu schweigen :D


    Gruss
    Maulwurf

  • "Fremdleistungen sind grundsätzlich alle Leistungen, ... " LEISTUNGEN NICHT WAREN!!!

    wir, also auch Sie sollten unterscheiden zwischen:


    3100 Fremdleistung, und da zählen eben auch Waren dazu. Ist ja schließlich, wie @maulwurf23 bemerkt Kontenklasse 3 Wareneingang
    und
    4780 Fremdarbeiten (Klasse 4 Aufwand) Hier buchen wir die Ausgaben für fremde Dienstleistungen, welche zur Herstellung eines Produktes oder Bereitstellung einer Dienstleistung benötigt wird/wurde.


    Wir unterscheiden zwischen 3000 Roh,-Hilfs,-Betriebsstoffe und solchen Teilen welche speziell für uns/unser Endprodukt hinzugekauft werden.

  • Hallo nochmal,


    da habe ich ja eine interessante Grundsatzdiskussion ausgelöst :)


    Wie oben schon diskutiert würde ich auch zwischen Dienstleistungen und anfassbaren Waren unterscheiden und mich auch für die zweitere Variante - die Waren - entscheiden.


    Heute habe ich in einer mittelständischen Firma einen Steuerberater getroffen, der gerade den Jahresabschluß für die Firma macht. Den habe ich so ganz nebenbei mal angehauen und gefragt, wie ich das verbuchen soll. Leider bin ich dabei von Kollegen etwas abgewürgt worden. Ich habe ihn gefragt, ob ich diese DVD Boxen die ich für die Produktion der DVDs benötige auf "Roh Hilfs- und Betriebsstoffe" oder auf "Handelswaren" buchen soll.


    Seiner Aussage nach soll ich das auf Handelswaren buchen, vor dem Hintergrund dass ich diese DVD Boxen nicht nur Verarbeiten sondern auch so wie sie sind weiterverkaufen "könnte".


    Ich werde diese Sachen dann mal auf Handelswaren buchen und im Excel einen Lagerbestand pflegen. Ich bin mir nicht ganz sicher ob sich das Lagermodul für die 3-4 Artikel rechnet und Sinn macht - warscheinlich hätte es mehr Sinn gemacht als die Schnittstellen die zu Amazon einfach nur zu langsam und damit unbrauchbar sind. Lustig wird es sicher bei den Druckerzeugnissen die in 1000er Packs hier ankommen. Wer hat schon Lust da die einzelnen Blätter zu zählen. Wenn ich dann neue Produkte erstellen lasse müssen die ja auch irgendwie vom Lager runter - vielleicht schaue ich mir das Testweise mal an im WMB.

  • schaut auch mal hier: Kontenrahmen, Erläuterung/Zuordnung



    Allerdings würde ich grade bei den hier heftig diskutierten "Fremdleistungen" doch noch etwas differenzieren: das angesprochene Konto ist ja durchaus im Bereich der Aufwendungen für den Warenbezug (Klasse 3); insofern nicht so ganz abwegig. Anders sieht es da beim Konto 4909 aus, da handelt es sich tatsächlich ausschließlich um "Leistungen" - vom Konto 4780 (FL Vertrieb) ganz zu schweigen


    Dienstleistungen werden in Fremdarbeiten und Fremdleistungen unterschieden. Leider - verkompliziert die Sache ein meinen Augen nur. In einer Gewinn- und Verlustrechnung werden Wareneinsatz und Fremdleistungen zum Oberpunkt Materialaufwand zusammengefasst. Deshalb macht es Sinn, diese in der gleichen Kontenklasse zu haben. Sie sind die Voraussetzung, um "umsatzreife" Produkte zu erstellen. Das ändert aber nichts an dem Umstand, dass der Materialaufwand über die beiden Unterpositionen in "echten" MATERIALaufwand und in für die Umsatzerbringung eingekauften Dienstleistungen untergliedert wird.
    Jedenfalls ist das mein Stand der Kenntnisse und bisher habe ich nichts Gegenteiliges gefunden. Aber ich bin kein ausgebildeter Buchhalter und insofern könne sich da gern noch andere streiten. Meinen Standpunkt habe ich dargelegt. Jetzt muss sich Charls76 überlegen, was er macht (hat er anscheinend ja schon).

  • super ^^
    Ich hatte einen anderen Eindruck, siehe Zitat unten.


    wir, also auch Sie sollten unterscheiden zwischen:


    3100 Fremdleistung, und da zählen eben auch Waren dazu. Ist ja schließlich, wie @maulwurf23 bemerkt Kontenklasse 3 Wareneingang

    Wenn die Benennung des SKR ein höheres Vertrauen genießt als meine Worte (was ich übrigens völlig verstehen kann, da habe ich kein Problem mit), dann bitte aber korrekt:


    Die Kontenklasse heißt Materialaufwand, unterteilt in

    • Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
    • Fremdleistungen und
    • Wareneingang.


    w.z.b.w. oder für die Lateiner q.e.d.
    :rolleyes:


    eingekaufte Dienstleistungen = Konto Fremdleistungen und umgekehrt, aber keine Waren


    Ich glaube aber auch nicht, dass eine Verbuchung unter Fremdleistungen schlimm wäre. Wie schon gesagt und da sind wir ja wirklich alle einer Meinung, sind beide Konten in der gleichen Kontenklasse. Also, alles nicht so wirklich entscheidend.