Entfernungspauschale / Fahrten zur Arbeit

  • Hallo,
    ich wohne in 76437 Rastatt und arbeite in Sindelfingen. Der schnellste Weg zu meiner Arbeit beträgt ca. 92 Kilometer. Jetzt will das Finanzamt Rastatt plötzlich einen Nachweis von mir dass ich die Kilometer auch wirklich fahre. Ich fahre zwar überwiegend mit meinem PKW ( da gibt es Inspektionsbelege ),nehme aber manchmal aus Kostengründen den Wagen meiner Frau wofür aber keine Belege vorliegen. Außerdem
    bin ich auch schon Wochenweise nach Pforzheim ( ca. 45 Km ) gefahren und bin von dort mit dem Schichtbus weitergefahren ( Tagesticket 5 € ). Wie verhalte ich mich dem Finanzamt gegenüber ? Ich bin nicht der Meinung dass ich nachweisen muss mit welchem Fahrzeug ich wie und wann zur Arbeit fahre, ich könnte ja theoretisch auch mit dem Fahrrad fahren.
    Vielen Dank.

    • Offizieller Beitrag

    Wie verhalte ich mich dem Finanzamt gegenüber ? Ich bin nicht der Meinung dass ich nachweisen muss mit welchem Fahrzeug ich wie und wann zur Arbeit fahre, ich könnte ja theoretisch auch mit dem Fahrrad fahren.

    Und wer soll Dir das glauben?
    Ansonsten bist Du verpflichtet zum Nachweis. Und daß das FA da nachfragt, ist im Sinne aller ehrlichen Steuerzahler. Also ruf doch einfach mal beim FA an und schildere denen das.

    • Offizieller Beitrag

    Außerdem
    bin ich auch schon Wochenweise nach Pforzheim ( ca. 45 Km ) gefahren und bin von dort mit dem Schichtbus weitergefahren ( Tagesticket 5 € ). Wie verhalte ich mich dem Finanzamt gegenüber ?

    Und wie hast Du das in der Erklärung angegeben?



    Ich bin nicht der Meinung dass ich nachweisen muss mit welchem Fahrzeug ich wie und wann zur Arbeit fahre, ich könnte ja theoretisch auch mit dem Fahrrad fahren.

    Selbstverständlich musst Du Deine Angaben glaubhaft machen, wenn das FA die Richtigkeit der von Dir in der Erklärung getätigten Angaben anzweifelt. Bei angenommenen 230 Arbeitstagen reden wir hier ja nun schließlich über 42.320km alleine Wohnung <-> 1.Tätigkeitsstätte, ohne Privatfahrten, Urlaubsfahrten, etc. . Du solltest Dir bei der Glaubhaftmachung sogar richtig Mühe geben, denn ansonsten könnte man Dir zumindest eine versuchte Steuerverkürzung unterstellen.


    Also ruf doch einfach mal beim FA an und schildere denen das.

    Nachdem das FA dies bereits aufgegriffen hat und entsprechende Nachweise fordert, würde ich das nicht mehr für sinnvoll erachten. Jetzt heißt es die Dinge glaubhaft zu machen und/oder ganz kleine Brötchen zu backen.

    • Offizieller Beitrag

    Nachdem das FA dies bereits aufgegriffen hat und entsprechende Nachweise fordert, würde ich das nicht mehr für sinnvoll erachten.

    Warum? Wenn man davon ausgeht, daß es der TE nicht mit den angesetzten Tagen übertrieben hat und auf eine an sich reale Tageszahl unter Abzug von Urlaub etc. kommt, dann reden wir doch hier darüber, was genau das FA zur Glaubhaftmachung akzeptiert.

    • Offizieller Beitrag

    Warum? Wenn man davon ausgeht, daß es der TE nicht mit den angesetzten Tagen übertrieben hat und auf eine an sich reale Tageszahl unter Abzug von Urlaub etc. kommt, dann reden wir doch hier darüber, was genau das FA zur Glaubhaftmachung akzeptiert.

    Das haben sie ihm doch geschrieben und das wollen die dann auch sehen. Alles oben geschriebene sind übliche Schutzbehauptungen. Wenn das FA das aufgreift, dann haben die sich vorher bereits ihre Gedanken dazu gemacht. Und deshalb habe ich ja auch oben schon folgendes zitiert und nach dem Aussehen der Erklärung gefragt:

    Zitat

    Außerdem bin ich auch schon Wochenweise nach Pforzheim ( ca. 45 Km ) gefahren und bin von dort mit dem Schichtbus weitergefahren ( Tagesticket 5 € ).

    Das FA wird im Zweifel seine Erkenntnisse haben, die sie zum Aufgreifen des Falles veranlassen. Wo wir dann bei einer ähnlichen Fallgestaltung wären wie im Falle Fahrtkosten wohin. Nur hat er uns vorher gefragt, wie dies zutreffend in der Erklärung unterzubringen sei. Der TE hat dagegen anscheinend die erklärten Daten etwas anders dargestellt. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass das FA, je nach Reaktion des TE, sogar noch die Vorjahre aufgreifen könnte.

  • Alles klar erstmal, ich muss sehen dass ich das alles zusammen stelle. Auf die Frage wer mir das glauben soll: ich fahre tatsächlich jeden Tag die Strecke, von hier gibt es keine Fahrgemeinschaften weil es hier zwei große Werke von uns gibt.
    Danke für die Antworten.

  • Das haben sie ihm doch geschrieben und das wollen die dann auch sehen. Alles oben geschriebene sind übliche Schutzbehauptungen. Wenn das FA das aufgreift, dann haben die sich vorher bereits ihre Gedanken dazu gemacht. Und deshalb habe ich ja auch oben schon folgendes zitiert und nach dem Aussehen der Erklärung gefragt:

    Das FA wird im Zweifel seine Erkenntnisse haben, die sie zum Aufgreifen des Falles veranlassen. Wo wir dann bei einer ähnlichen Fallgestaltung wären wie im Falle Fahrtkosten wohin. Nur hat er uns vorher gefragt, wie dies zutreffend in der Erklärung unterzubringen sei. Der TE hat dagegen anscheinend die erklärten Daten etwas anders dargestellt. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass das FA, je nach Reaktion des TE, sogar noch die Vorjahre aufgreifen könnte.

    Auch wenn das FA jetzt so nachfragt, heißt das nicht zwangsläufig, daß ein Anruf nix bringt. Ich hatte das vor Jahren auch einmal, daß ich die Fahrleistung nachweisen sollte. Ich rief beim FA an und fragte nach dem Warum und Wie - Ergebnis: Der Nachweis ist z. B. durch Werkstattrechnungen mit km-Ständen möglich. Und im konkreten Fall war es noch so, daß die Kollegin der Bearbeiterin (letztere war gerade nicht da) spontan sagte "Bei soviel Kilomenter fragen wir eigentlich nie nach." (es ging um ca. 6000 km im Jahr) und es stellte sich heraus, daß die Bearbeiterin nicht den Straßennamen (der einen Ort enthält) der Wohnung zum Ausgangspunkt nahm, sondern den Ort selbst (was dann eine Fahrleistung von ca. dem Dreifachen gewesen wäre, die ich aber gar nicht angegeben hatte).


    Außerdem
    bin ich auch schon Wochenweise nach Pforzheim ( ca. 45 Km ) gefahren und bin von dort mit dem Schichtbus weitergefahren ( Tagesticket 5 € ).

    Das solltest Du selbstverständlich angeben, wie oft Du diese Variante gewählt hast. Sind die Tagestickets in physischer Form, die Du dann hoffentlich noch hast? Bei elektronischer Erfassung und Abbuchung in der Gehaltsabrechnung ist der Nachweis wohl kein Problem.


    Wie verhalte ich mich dem Finanzamt gegenüber ? Ich bin nicht der Meinung dass ich nachweisen muss mit welchem Fahrzeug ich wie und wann zur Arbeit fahre,

    Wie? Na ehrlich natürlich ... ;)
    Nachweisen mußt Du die Fahrleistung (wie auch vieles anderes) auf Anforderung schon, wie hier auch angemerkt wurde. Sofern Du die Entfernungspauschale angesetzt hast, ist es egal, ob Du den auf Dich oder den auf Deine Frau zugelassenen Wagen genommen hast. Deshalb also die Fahrleistung für beide Fahrzeuge nachweisen (wobei dann natürlich eine eventuell steuerlich angesetzte Fahrleistung Deiner Frau auch plausibel sein sollte) und im Anschreiben auf die Nutzung zweier Fahrzeuge hinweisen.