Nebengewerbe, erste Steuererklärung, dazu erste mit WISO

  • Hallo,


    im Jahr 2016 habe ich ein Nebengewerbe (ohne Vorsteuerabzug) gegründet und erstelle gerade meine erste Steuererklärung (WISO, Steuer Sparbuch). Dabei sind allerdings einige Frage aufgekommen, die ich so nicht erwartet hätte. Dazu setze ich WISO zum ersten Mal ein, da ich vorher im Lohnsteuerhilfeverein war. Es ist also alles Neuland. Mein WISO habe ich registriert.
    Im Gespräch auf dem Finanzamt im Jahr 2016 teilte man mir mit, dass ich lediglich eine Anlage G und eine EÜR mit abgeben müsse, wobei letztere auch eine ausgedruckte Exceltabelle sein kann. Was mir ehrlich gesagt jetzt erst aufgefallen ist, sind die "komischen Kostenkonten" und deren Handling mit (für mich) wiedersprüchlichen Aussagen bezüglich Abschreibungspflichten. Ich bitte Euch deswegen um Euren Rat.


    Kurze Fakten:
    Verheiratet, 1 Kind (5 Jahre alt). Frau und Ich voll gewerbstätig, nur ich habe ein Nebengewerbe gegründet.
    Das Nebengewerbe behinhaltet den Verkauf von digitalen Gütern (sprich z. B. 3D-Modelle für Computerspiele, Texturen, 3D-Scans (Fotogrammetrie)).


    Hier meine Fragezeichen:
    1.) Ich benötige für meine nebengewerbliche Arbeit nur sehr wenige Dinge. Dabei sprechen wir von Spiegelreflexkameras (beide schon älter als 36 Monate), 1 Laptop (ebenfalls älter als 36 Monate) und dem PC. In diesem befinden sich einzelne Komponenten, die nicht älter als 36 Monate sind. Ich habe ihn selbst gebaut und rüste dort die Teile nur so auf bzw. um, wie es notwendig ist. Alle Teile habe ich in einer Liste erfasst (inkl. beider Monitore und aller Eingabegeräte, Drucker etc. pp.) und für jedes davon 36 Monate Laufzeit ab Kaufdatum berechnet. Alle Komponenten laufen zu unterschiedlichen Zeiten aus, ergeben aber aktuell in Summe nur noch einen Restwert von ca. 445 EUR brutto (ich darf und kann ja keine Vorsteuer abziehen).
    Ich starte effektiv also mit einem vorhandenen Wert von ca. 445 EUR brutto in das Nebengewerbe denn mehr sind alle Arbeitsmittel in Summe nicht mehr wert. Dieser Betrag liegt aber unter 410 EUR netto, wie behandle ich diesen nun? Soweit ich mich erinnere sollte das "Betriebsvermögen" abgeschrieben werden, macht aber keinen Sinn, da der Restwert nur noch 445 EUR brutto ist. Bei diesem Betrag ist auch zu beachten, dass mir leider 1 Rechnung aus 2015 fehlt, sodass ich dieses Teil theoretisch gar nicht mit angeben darf. Ist das korrekt so oder muss ein marktypischer Wert als Vergleich angenommen werden? Das "Wirtschaftsgut" ist ja körperlich vorhanden. Also nur Teile abschreiben, zu denen auch die Rechnungen da sind? Ich gehe davon aus. In diesem Fall sinkt der Wert meiner ins Nebengewerbe gebrachten Technik auf 230 EUR.


    2.) Den eingangs erwähnten Laptop gibt es im Betriebsvermögen nicht, da dieser wie gesagt ebenfalls bereits älter als 36 Monate ist. Nun ging aber 2016 dessen Festplatte kaputt und musste ersetzt werden. Kosten: 160 EUR. Da diese alleine nicht betriebsfähig ist (genauso wie ein USB-Stick) weiß ich nun nicht wie ich sie behandeln soll. Würde ich als geringfügiges Wirtschaftsgut auch sofort abrechnen. Mir ist nicht ganz klar ab wann ich verpflichtet bin eine Sammelaufstellung zu machen und diesen Betrag dann abzuschreiben oder ob ich frei unter 410 EUR alles (egal was) sofort ansetzen kann.


    3.) Ich besitze eine große Bibliothek, die ich auch stetig erweitere. Nun nutze ich natürlich die Literatur permanent im Nebengewerbe, obwohl ich diese auch davor erstanden habe. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil meiner nebengewerblichen Arbeit. Wie setze ich diese an? Darf ich diese überhaupt ansetzen?


    4.) Ich würde im ersten Jahr sehr gern alles was möglich ist sofort ansetzen, damit ich ab dem zweiten Jahr den Rück frei habe und möglichst schon Gewinn mache. Wenn ich zu viel abschreibe, fürchte ich nach 3 Jahren möglicherweise mit Liebhaberei konfrontiert zu werden denn ich muss erst meinen Platz in dem Markt digitaler Güter finden und meinen Umsatz entwickeln. EIn Jahr ist schnell um. Ich habe mich daher im ersten Jahr massiv auf Werbung, Präsenz und den eigenen Internetauftritt gekümmert (also eine Basis geschaffen), damit ich im zweiten Jahr primär an Veröffentlichungen arbeiten kann, die ja letztlich dann Geld bringen. Ich habe dazu eine Marke gegründet, deren Gründungsgebühren aber ebenfalls unter 410 EUR liegt. Auch hier stellt sich die Frage erneut, ob es eine Pflicht gibt bestimmte Güter auch unter diesem Wert abzuschreiben bzw. diese zu sammeln und in Summe abzuschreiben?


    5.) Bei der Eingabe in WISO werde ich gefragt, ob die von mir eingegebenen Beträge Brutto sind. Ja, sind sie aber er scheint dann nur das Netto anzusetzen, wobei ich aber keine Vorsteuer abziehen darf. Das verwirrt mich. An welcher Stelle unterscheidet WISO ob mit oder ohne Vorsteuerabzugsberechtigung?


    6.) Die einzige Software, die es nicht mehr zu kaufen gibt, also nur noch als Mietmodell, kostet ca. 290 EUR pro Jahr. Liegt auch wieder unter 410 EUR, würde ich also auch wieder sofort ansetzen und nicht abschreiben. Ist das korrekt so?


    7.) Telefon und Internet: Eine Internetverbindung ist zwingend notwendig und wird wegen dem Datenvolumen zu knapp 75% nur für das Nebengewerbe belegt. Ich lade damit nicht nur meinen Content hoch, sondern muss auch ständig neue 3D-Engines herunterladen und meine Kommunikation bzw. Webseitepflege darüber ausführen. Welchen Satz erkennt das Finanzamt an? Ich finde dazu nur wiedersprüchliche Angaben.


    8.) Ich habe eine kleine ehemalige Abstellkammer zum Arbeitszimmer ausgebaut (ca. 6m²), wo nichts anderes drinnen steht als mein PC, Schreibtisch, Stuhl und Schrank mit Regalen. WISO fragt mich nach der %-ualen Nutzung des Zimmers. Klingt es unrealistisch wenn ich 100% angebe? Die Eingabe ist wohlgemerkt nur im unteren Hauptpunkt bei "gemischt" möglich. WISO unterteilt in den Hauptkategorien oben in Privat, darunter in Unternehmen und dann in Gemischt. Ich habe mehrfach mit Interviewoption gearbeitet, finde aber vieles nicht 100% logisch verständlich.


    Ansonsten hatte ich nur Portokosten, Webspace, 2 Domains, eine neue Deckenlampe für das Arbeitszimmer und eine neue Computermaus. Ich muss gestehen hier erneut das Thema "Kostenkonten" zu tangieren, wobei mir nicht klar ist, welche Unterscheidung ich verpflichtend treffen muss. Meine Kosten, also Einkünfte für 2016 belaufen sich auf -1800 EUR. Da aber gut 75% der Erstkosten in 2017 wegfallen, steigt bei steigender Veröffentlichungsrate der Gewinn zunehmend. Das erste Jahr war, wie bereits gesagt, vorgesehen um die notwendige Basis zu schaffen, um in 2017 starten zu können. Das deutsche Steuerrecht wollte es so, dass man sofort mit dem ersten im Verkauf befindlichen Modell einem Gewerbe nachgeht und dieses anmelden muss. Im Nebengewerbe ist aber 1 Jahr nicht viel Zeit und da gibt es nur die Wahl zwischen
    - Alles machen lassen und viel Geld bezahlen (Webseite erstellen etc. pp.) oder
    - Kostenorientiert starten, da die Entwicklung nicht absehbar ist


    Für eine kleine Hilfe wäre ich sehr dankbar!


    Viele Grüße!