Nichtabziehbare Vorsteuer buchen, Abschlussarbeiten

  • Als EÜR pflichtige Trainerin darf ich für einen Teil meiner Umsätze keine Vorsteuer ziehen (für die Umsätze bei Organisationen, die von der USTpflicht befreit sind).
    Ich nutze den SKR 03. Wie buche ich in der EÜR den Betrag (der nicht abzugsberichtigten Vorsteuer) damit er in der automatisch erstellen Jahreserklärung richtig angezeigt wird.

  • Ich habe im Jahr die Vorsteuer geltend gemacht für alle Aufwendungen. Am Ende des Jahres ermittele ich den Prozentanteil der Umsätze die befreit sind. Beispielsweise 70% Umsätze an Unternehmen mit Ust. pflicht. 30% an Unternehmen, die befreit sind (z.B. VHS Berufsausbildung). Ich muss nun von meiner bereits gezogenen Vorsteuer 30% wieder einbuchen, denn für 30% meine Umsätze darf keine VSt geltend gemacht werden.

  • Am Ende des Jahres ermittele ich den Prozentanteil der Umsätze die befreit sind.

    hmm.. Du bist aber insgesamt schonVSt-Abzugsberechtigt?


    Und wenn ja, solltest Du eigentlich berichtigte USt.Va´s. einreichen und auch nicht mit %-Sätzen zum Jahresende jonglieren.
    Mit "einbuchen" allein ist es nicht getan. Vom Finanzamt unberechtigter weise erlangte VSt. muss ja auch wieder zurück überwiesen werden.
    Machst Du Programmgestützte Buchhaltung oder nur per Excel-Tabelle?

  • Moin,


    danach (4. Absatz)


    http://www.steuernetz.de/aav_s….xhtml?currentModule=home


    ist das Vorgehen ja m. E. so richtig. Damit die Jahreserklärung richtig erstellt wird, müsste dann eine Umbuchung "Vorsteuer nicht abzugsfähig" an das "nomale"Vorsteuerkonto erfolgen; wenn das nicht direkt geht, mit dem Umweg über ein Verrechnungskonto. Die nicht abzugsfähige VSt ist dann eine Betriebsausgabe, die "normale" Vorsteuer wird dann entsprechend korrigiert.


    Gruß
    Maulwurf

  • wobei es durchaus auch möglich ist, dass das Finanzamt zumindest eine monatliche Korrektur auf Basis des Vorjahressatzes verlangen wird, da sonst ein Kredit des Finanzamtes an den TE entsteht, der durchaus beachtliche Höhe errdichen kann.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe im Jahr die Vorsteuer geltend gemacht für alle Aufwendungen.

    Du hast aber doch nicht wirklich in den Voranmeldungen 100% der Vorsteuer angesetzt, oder? ?(

    wobei es durchaus auch möglich ist, dass das Finanzamt zumindest eine monatliche Korrektur auf Basis des Vorjahressatzes verlangen wird, da sonst ein Kredit des Finanzamtes an den TE entsteht, der durchaus beachtliche Höhe erreichen kann.

    In der Tat spricht man dabei sogar von einer Umsatzsteuerverkürzung auf Zeit, da die zutreffende Zahllast nicht fristgemäß erklärt (und entrichtet) worden ist. Im Prinzip ist die Jahresanmeldung/-erklärung dann eine Selbstanzeige.


    Steuerhinterziehung auf Zeit - Umfang der verkürzten Steuern - Quelle: iww.de


    Ich würde schnellstens noch die Voranmeldungen berichtigen. Und künftig dann in den UStVAs die Vorsteuer nach dem Aufteilungsmaßstab des Vorjahres mit Erläuterung vorläufig schätzen und in der Jahreserklärung mit Erläuterung nach dem Verhältnis der tatsächlichen Umsätze des Jahres berichtigen.

  • Die Anfrage ist zwar schon eine Weile her. Ich hatte das gleiche Problem und habe eine Lösung gefunden.


    Grundlage ist §15 Abs. 2 UStG. Aufwendungen zur Erbringung steuerfreier Umsätze sind nicht abzugsfähig! Dazu gehören auch anteilig die Gemeinkosten. Das ist wichtig für alle, die gemischte Umsätze haben. Die Vorsteuer muss dann am Ende der Buchungsperiode und vor Abgabe der USt.-Voranmeldung bzw. der Umsatzsteuererklärung korrigiert werden.


    Ich gehe in Absprache mit dem Finanzamt wie folgt vor:

    1. Anteil der steuerfreien Umsätze (n. §4 UstG) für die Buchungsperiode vor Abgabe der Ust.-Voranmeldung berechnen.

    2. Die gebuchte Vorsteuer bei den Ausgaben mit dem entsprechenden Anteil multiplizieren. Ergebnis: nicht abzugsfähige Vorsteuer.

    3. In Mein Büro dann: Finanzen - manuelle Buchung:
    Kto 4300 (nicht abzugsfähige Vorsteuer) an Kto. 1570 (abzugsfähige Vorsteuer)

    Wichtig dabei: Buchungsdatum MUSS innerhalb der Buchungsperiode liegen.


    Kennt jemand ein besseres Verfahren?