Warum Datensicherung regelmäßig updaten?

  • Hallo SAMM,
    ich stoße immer wieder auf diese Aussage von Dir/Ihnen:


    Auf jeden Fall Datensicherung anlegen und aufbewahren. Diese am besten jedes Jahr einmal einspielen um sie upgedated zu halten. (Davor natürlich die aktuelle Firma/ den Mandant absichern). Denn nach 3-4 Jahren könnte es sein dass Du den Support für solche Sprünge sonst brauchst.


    P.S. sehr wichtig: immer auch den Demomandanten aktuell updaten. Bei Neuinstallationen bezieht sich die Software im Hintergrund auf diesen "nullten" Mandanten. Ist der nicht aktuell, kriegst die Software bzw. Du Probleme.

    Das verstehe ich nicht. Wenn ich einen alten Datenstand haben möchte, sollte der auch Jahre später problemlos einspielbar sein? Wenn ich da noch Updates einspiele, hätte ich Angst etwas zu verändern, was damals eben nicht so war. Vor allem irritiert mich der Hinweis zum Demomandanten. Ich würde den Demomandanten vermutlich gar nicht wieder einspielen, kann man ja abwählen. Außerdem lösche ich die Demomandantansicherung manchmal, um Speicherplatz zu sparen (0-Ordner löschen mit einem Entpackungsprogramm). Der ist größer als meine eigener.

  • Ich antworte mal an SAMMs Stelle. Der Grund ist der, dass sich auch Mein Büro weiterentwickelt (so hat sich bei der Version 2015 z.B. die verwendete Datenbank geändert). Wenn Du also eine Datensicherung von 2008 oder älter in einem aktuellen Mein Büro einlesen willst, kann es logischerweise zu einer Inkompatibilität und die Datensicherung lässt sich dann u.U. nicht mehr einlesen. Mit dem regelmäßigen Einspielen von Datensicherungen wird die Datensicherung eben immer auf den jeweiligen Datenbankserver aktualisiert. Danach sicherst Du die Daten erneut und liest wieder die aktuelle Datensicherung ein.


    Mit dem Procedere wird am Datenbestand nichts verändert, sondern lediglich die Kompatibilität zu neueren Mein Büro Versionen sichergestellt.


    Das von SAMM vorgeschlagene Jahresintervall bezieht sich auf die jeweils neue Jahresversion.

  • kann es logischerweise zu einer Inkompatibilität und die Datensicherung lässt sich dann u.U. nicht mehr einlesen.

    hallo,


    das würde ja als Konsequenz haben, nach Betriebsaufgabe 10 Jahre lang die Software aktuell zu halten und ständig das Prozedere "alte, abgeschlossene Jahre einspielen" um die Datenbank auf dem neuesten Stand zu halten, durchführen.
    ?( :huh:


    Das kann´s aber nicht sein.
    Auf das mögliche Argument: "Du bist dafür verantwortlich dass ...." kann ich nur antworten dass auch der Hersteller Verantwortung hat-

  • das würde ja als Konsequenz haben, nach Betriebsaufgabe 10 Jahre lang die Software aktuell zu halten und ständig das Prozedere "alte, abgeschlossene Jahre einspielen" um die Datenbank auf dem neuesten Stand zu halten, durchführen.

    Nein, das bedeutet es nicht, denn nach der Betriebsaufgabe brauchst Du weder neue Steuerformulare noch andere neue Gimmiks, die sich die Entwickler in Zukunft einfallen lassen werden.
    Mit der Stand der zuletzt verwendeten Version von MB sollten sich die Daten öffnen und anzeigen lassen. So habe ich es jedenfalls verstanden und alle andere wäre ja auch Wahnsinn...

  • Auf das mögliche Argument: "Du bist dafür verantwortlich dass ...." kann ich nur antworten dass auch der Hersteller Verantwortung hat-

    Jou, sag das mal einem Hersteller, der vielleicht in Insolvenz gegangen ist. Da würde Dir der Steuerprüfer sicher was ganz anderes erzählen. ;)


    Das ist ja die Krux bei der ganzen digitalen Buchhaltung. Wobei das Einlesen und neu Sichern bei einer Betriebsaufgabe irrelevant ist, denn wenn Du heute aufhöst, mußt du die Daten 10 Jahre lesbar vorhalten. Da du aber nicht mehr jedes Jahr eine neue Version von MB kaufen willst, mußt du also dafür Sorge tragen , dass dein letztes MB auch in 10 Jahren noch laufen wird. Da würde ich dann eher empfehlen, deinen Arbeitsplatz in einer virtuellen Maschine zu sichern, denn ob ein MB von 2016 auf einem Windows von 2026 noch laufen wird, wage ich stark zu bezweifeln.

  • Hat man den Kunden einmal "am Haken", sind die allermeisten doch treue, jährlich zahlende Kunden

    In der Tat hält sicher viele Anwender die eigene Faulheit bei MB, aber wenn Mr. President eine Weltwirtschaftskrise anzettelt und Buhl die Kunden pleite gehen, ist's aus mit dem treuen Kundenstamm - oder die Chinesen übernehmen die ganzen Firmen, oder die globale Erwärmung ist Schuld... mögliche Horrorszenarien gäbe es doch viele. :monster:
    :beer:

  • Jou, sag das mal einem Hersteller, der vielleicht in Insolvenz gegangen ist.

    hallo,


    ich denke eher dass:
    Der Sw-Hersteller sich an Vorgaben der Finanz-Behörde richten muss. (Siehe sogenannten Betriebsprüfermodus)
    Somit würden/sollten alle Buchhaltungsdaten, auch nach -Hops-gehen- des Programmanbieters, noch auswertbar sein.

  • Jo, aber nicht in alle Ewigkeit. Der Hersteller kommt seiner Pflicht nach wenn er die Möglichkeit der Archivierung bietet. Der gesunde Menschenverstand sagt doch eigentlich schon, dass man nicht den Hersteller einer Software mit dem man nur ein befristetes Vertragsverhältnis hat und seine Software nutzt im Nachhinein haften lassen kann dafür, dass ICH meine Daten nicht vernünftig archiviere. Wie Heiko auch schon sagte - der Steuerprüfer wird mich doch auslachen, wenn man sagt dass man leider die Datensicherung nicht mehr in die Software einlesen kann und der Hersteller die Unverfrorenheit hat insolvent zu gehen oder keine kostenlose Version zur Verfügung stellen will, damit ich meine Datensicherung zur Dateneinsicht einspielen kann. Hallo? :D Wir sind alle erwachsene Menschen und man muss seine Daten zu redundant wie möglich sichern und zwar so, dass Sie immer lesbar sind. Den Prüfer interessiert die Software doch auch nicht die Bohne, der will die Daten einsehen können. Es gibt doch genügend Möglichkeiten. Rechnungen ausdrucken oder mit PDF schreibgeschützt sichern. Datevexport..


    https://de.wikipedia.org/wiki/Elektronische_Archivierung

  • Der Hersteller kommt seiner Pflicht nach wenn er die Möglichkeit der Archivierung bietet.

    Und hier sind wir bei dem Punkt Anforderungen an elektronische Bücher und Aufzeichnungen angelangt.
    Das Archivieren ist kein bzw. nicht das Ausschlag gebende. Die Zugänglichmachung der Daten für den Betriebsprüfer ist ausschlaggebend.
    Wenn das Unternehmen sich an die Regeln und Vorgaben der GoBD & GDPdU hält, ist sein System immer auf dem neuesten Stand. Macht er nun den Betrieb dicht, kann er (Programm noch vorhanden vorausgesetzt) auch noch 10 Jahre später die Daten im Betriebsprüfermodus exportieren. Da kann der Prog-hersteller seine Datenbankstrukturen ändern wie er mag oder "hops" gehen.


    Die Finanzbehörde kann diese Daten (ASCII oder txt) in ihr eigenes System einlesen u. auswerten oder als Textfile ausdrucken.


  • Moin,
    warum sollte man denn selbst nach Einstellung des Betriebes die Daten in MB nicht mehr öffnen können bzw. keinen Betriebsprüferexport machen können?
    Ich sehe eher Probleme darin, was passiert bei PC Wechsel, Betriebssystemupdates,auf denen MB nicht mehr läuft. Kann man nach evt. 5 Jahren die zur Datenbank passende Version überhaupt installieren? Bekommt man sie dann überhaupt noch?

  • warum sollte man denn selbst nach Einstellung des Betriebes die Daten in MB nicht mehr öffnen können bzw. keinen Betriebsprüferexport machen können?

    (Programm noch vorhanden vorausgesetzt)

    Kann man nach evt. 5 Jahren die zur Datenbank passende Version überhaupt installieren? Bekommt man sie dann überhaupt noch?

    ist eigentlich nicht nötig weil die letzte Sicherung ja mit der, zur Datenbank kompat. Progversion gemacht.


    , was passiert bei PC Wechsel,

    gibt es nicht die Proramminterne Möglichkeit des "Rechnerwechsel"?
    Aber auch Backupprogramme wie z.B. Acronis bieten diese Möglichkeit. Da werden alle Systemrelevanten Programm-Daten mit auf den neuen Rechner aufgespielt.
    Und Betriebssysteme sind "eigentlich" weitestgehenst Abwärtskompatibel.