Meldung: Negativbetrag in Kasse, mögliche Komplikationen mit FA bei Steuerprüfung

  • Hallo, ich benutze Mein Büro nun schon mehr als 2 Jahre und buche Einnahmen und Ausgaben. Was ich nicht verstehe, bei Buchung der Ausgaben weist meine Kasse (wenn ich keine Privateinlage buche) einen Negativbetrag auf und gibt mir eine Warnung, dass ich bei einer Steuerprüfung möglicherweise Komplikationen mit dem FA bekommen könnte. Werden dann also die Einnahmen nicht in der Kasse berücksichtigt? Ist es richtig, Privateinlagen zu buchen, um den Kassensaldo aus dem Negativ zu holen?


    Vielen Dank für eure Antwort! Suho

  • Moin Suho,


    Du bist als EUR'ler nicht verpflichtet, ein Kassenbuch zu führen. Wenn Du es dennoch tust, gelten dafür strenge Vorschriften und dazu gehört u. a. auch die tägliche Buchung aller *Einnahmen* und Ausgaben. Der Bestand einer (Bar-) Kasse *kann* naturgemäß nicht negativ werden; die Warnung weist Dich, noch vorsichtig formuliert, auf die Konsequenzen hin...


    Wenn es sich nicht um bare Vorgänge handelt, kannst Du alles über ein Verrechnungskonto oder auch bei Zahlung über ein betriebliches Konto eben auch das "Bank" Konto verwenden.


    Bitte nimm diesen Hinweis unbedingt ernst und lass Dich fachlich beraten.


    Gruss
    Maulwurf

  • Das solltest du tun, bevor deine Kasse ins Minus rutscht.
    Ansonsten siehe Maulwurfn.

    Das allein reicht nicht - sieh maulwurf23. Wer ein Kassenbuch führt, muss auch ein Kasse haben. Da das hier offenkundig nicht geschieht, denn sonst käme kein negativer Saldo zustande, bitte weder Privateinlage noch Barbuchungen im Kassenbuch buchen, sondern im Verrechnungskonto. Das Kassenbuch nicht nutzen.

    • Offizieller Beitrag

    Das solltest du tun, bevor deine Kasse ins Minus rutscht.

    Genau so ist es. Und alles zum zutreffenden Zeitpunkt vollständig erfassen.


    Wer ein Kassenbuch führt, muss auch ein Kasse haben. Da das hier offenkundig nicht geschieht, denn sonst käme kein negativer Saldo zustande, ... .

    Wer sagt denn, dass er kein Kassenbuch führt? Ich kann das dem Startpost zumindest nicht entnehmen. Und da mit dem negativen Saldo passiert ja gerade, weil die Kasse offensichtlich nicht sturzfähig ist und von den erfassten Zahlen erheblich abweicht. Ist übrigens gar nicht so selten und stürzt sich jeder Steuerprüfer drauf. Schneller kann dieser sein Mehrergebnis durch Zuschätzung nicht im Bericht haben. Mehr macht der dann gar nicht und kommt spontan und unerwartet in einiger Zeit dann bestimmt noch einmal vorbei.

  • Weil ich das vorhin überlesen habe: Wenn Du Bareinnahmen hast, dann müssen die selbstverständlich in der Kasse berücksichtigt werden.

    Stimmt,da war noch was.ich bin mir nicht sicher, sie die Frage zu verstehen ist. Zu den Bedeutungen, die mir da einfallen, lautet die Antwort, jedenfalls "Ja". Wie schon gesagt, mit großer Wahrscheinlichkeit ist es besser, diese im Verrechnungskonto als Bareinnahmen zu buchen.


    Wer sagt denn, dass er kein Kassenbuch führt?

    Das war sehr schlecht formuliert von mir. Ich meinte, dass anscheinend keine Kasse geführt wird, sonst würde beim Buchen ja kein negativer Saldo entstehen.

  • Werden dann also die Einnahmen nicht in der Kasse berücksichtigt?

    Natürlich müssen Einnahmen genauso täglich eingetragen werden wie die Ausgaben! Nur wenn laufend und in zeitlich richtiger Reihenfolge Einnahmen und Ausgaben aufgezeichnet werden, hast du eine sturzfähige Kasse. Bekommst du denn auch von deinen Kunden Bargeld? Dann geht der Rat mit dem Verrechnungskonto nämlich nicht!

  • Wer nicht bilanzierungspflichtig ist, ist weder verpflichtet, eine Kasse zu führen, noch Kassenbücher. Privat- und Betriebsvermögen müssen nicht getrennt werden; dazu gibt es unzählig Rechtsprechung. Man darf also Bareinnahmen (aufgezeichnet) ins eigene Portemonnaie wandern lassen und umgekehrt Betriebsausgaben bar aus der privaten Geldbörse zahlen.


    Benutzt man das Verrechnungskonto, sollte man zu Bareinnahmen und -ausgaben jeweils eine Gegenbuchung "Privatentnahme" oder "Privateinlage" durchführen, so dass das Konto wieder auf Null ist. Natürlich darf keine Buchung ohne Beleg erfolgen. Die Lückenlosigkeit der Aufzeichnung von Bargeschäften kann man z.B. auch nachweisen, indem man durchnummerierte Quittungsblöcke verwendet und verschriebene Blätter als ungültig aufbewahrt. Keinesfalls muss man z.B. als freiberuflicher Einnahmeüberschussrechner bei gelegentlichen Bargeschäften täglich einen Kassenbericht schreiben.

  • Letztlich isses doch Krümelkackerei, denn aufzeichnen muss ich meine Einnahmen und Ausgaben so oder so und ob ich eine Bareinnahme samt der entsprechenden Privatentnahme im Kassenbuch, oder eben im Verrechnungskonto bucht, ist egal. Man muss nur dafür Sorge tragen, dass ein eventuelles Guthaben in der Kasse auch immer im "Schuhkarton unterm Bett" verfügbar sein muss und es einen Negativsaldo nicht geben kann. Vom Arbeitsaufwand her ist es gleich, aber mit einem Kassenbuch trainiert man von Anfang an eine gewisse Gründlichkeit und buchhalterische Disziplin. Wer weiß schon, ob man in 3-4 Jahren nicht doch bilanzieren und dann seine bisherige laxe Arbeitsweise über Bord werfen muss. :)