Hauswartkosten

  • Hallo,


    wir beschäftigen einen Hauswart auf Mini-Job-Basis, der für die Sauberkeit zuständig ist.
    Er wird monatlich pauschal entlohnt und reinigt Hausflur, Straße und Hof mit Grünanlagen.
    Bisher wurde das von den Mietern auch so ohne Einwände akzeptiert.
    Jetzt will ein Mieter (mit Hilfe des Mietervereins) diese Kosten genau aufgeschlüsselt haben.
    Sie wollen den Stundenzettel des Hauswarts sehen, es wurde aber nie einer geführt.
    Er wird ja wie schon erwähnt pauschal für seine Aufgaben (die Vertraglich festgelegt sind) bezahlt.


    Muss ein Stundenzettel geführt werden oder reicht nicht einfach die Tätigkeitsbeschreibung im Arbeitsvertrag, mit der entsprechenden Entlohnung?

  • Eine Frage hätte ich zum Thema Hauswart noch.
    Da ich ja einen Stundennachweis führen muss, werde ich ja nicht mehr pauschal Abrechnen können, sondern nach geleisteter Stunden.
    Wie verhält es sich denn mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot, woran darf sich der mögliche Stundenlohn orientieren? Nach dem Mindestlohn oder nach vergleichbaren Angeboten externen Dienstleister?
    Mal unabhängig davon, welches Gehalt er jetzt bekommt.