Wo trage ich Fahrtkosten nach Fahrtenbuch ein?

  • Hallo ihr Lieben,


    bin gerade am verzweifeln. Mein Mann hat so schön Fahrtenbuch für Firmenwagen geführt.


    Bei der Software gibt es ja die Möglichkeit ganz normal die Einträge zu machen, wieviel Tage im Jahr und dann die Kilometer. Dann hätte man sich das Fahrtenbuchführen ja sparen können. Nun gibt es noch den Tab [Rechner]. Aber was ich dort eintrage, wird nicht in der Gesamtberechnung übernommen. Zumal ich dort auch nur die normalen Arbeitswegefahrten und Privatfahrten eintragen kann, aber die 20.000km geschäftlich gefahrenen Kilometer nicht. Warum kann das Programm nicht so aufgebaut sein, dass man genauso wie im Fahrtenbuch die 3 (Arbeit, Privat, Geschäftlich) eintragen kann?


    Und wenn ich das dann in dem Rechner eingetragen habe, drucke ich das dann aus und lege es einfach mit den Fahrtenbüchern dazu? Muss ich zusätzlich in der normalen Eingabemaske auch die Kilometer eingeben? Das stimmt ja dann mit den Arbeitstagen nicht überein, weil der automatisch von den 225 Tagen ausgeht.


    Vielen Dank!

  • Dann hätte man sich das Fahrtenbuchführen ja sparen können.

    Nein! Ich nehme an, du sprichst von den unterschiedlichen Modulen in WISO steuer:sparbuch (in diesem Forum schreiben wir hier ja).


    Das Fahrtenbuch (hoffentlich mit Aufzeichnung der Änderungen) und Eintragungen aller Fahrten (also auch der privaten) ist der Nachweis über die korrekte Erfassung der Fahrten und die Basis für die Ermittlung des Kilometersatzes (sofern dieser angesetzt werden soll).


    Im Modul Einkommensteuer (wo du jetzt die Eingaben machst), musst du natürlich aufteilen, da es unterschiedliche Einkunftsarten betrifft. Bei jeder Einkunftsart gibst du die über das Fahrtenbuch ermittelten Kilometer ein.


    Wenn du selbständig tätig bist, musst du die gefahrenen Kilometer nachweisen, und das geht nur mittels lückenlos geführtem Fahrtenbuch.

    • Offizieller Beitrag

    Zumal ich dort auch nur die normalen Arbeitswegefahrten und Privatfahrten eintragen kann, aber die 20.000km geschäftlich gefahrenen Kilometer nicht.

    Wir sind nicht selbstständig.

    Warum sollten denn die beruflich gefahrenen Kilometer 20.000km als Werbungskosten eingetragen werden, wenn Dir insoweit gar keine Kosten entstehen und auch nichts geltend zu machen ist.


    Das Fahrtenbuch führst Du ja ggf. zur Abgrenzung bei der 1%-Regelung und ggf. der 0,03%-Regelung.