Abfindung - WISO steuer:Sparbuch 2016

  • Hallo zusammen,


    ich bin neu hier und hoffe, es kann mir jemand helfen.


    Zur Erklärung:


    Ich habe im für den Februar 2016 von meinem vorherigen Arbeitgeber (Arbeitsverhältnis endete Dezember 2015) nach einer Klage, eine Abfindung von 7000 Euro brutto erhalten (abzgl. Lohnsteuer und Solizuschlag), Eintragung auf der Lohnsteuerbescheinigung Zeile 10, 11 und 12). Im Januar 2016 war ich einen Monat arbeitslos und hatte ab Februar 2016 eine neue Arbeitsstelle.


    Ich habe nun meine Eintragungen im Wiso-Programm vorgenommen und es wurde ohne die Eintragung der Abfindung eine ordentliche Steuererstattung berechnet.
    Sobald ich nun in die oben genannten Zeilen die Beträge eingeben, ergibt sich nun eine Nachzahlung von ca. 500 Euro.


    Ich bin nun total verunsichert. Kann das sein?? Habe ich einen Eingabefehler gemacht oder muss ich nun wirklich Steuern nachzahlen oder sieht das durch diese Fünftelregelung anders aus, wenn das Finanzamt die Unterlagen dazu erhält.


    Sorry, ich kenne mich hier leider gar nicht aus und würde mich über Hilfe und Antworten sehr freuen!


    Liebe Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Die Füntelregelung hat ja nun gewisse gesetzliche Voraussetzungen, die, zumindest nach den Eintragungen des AGs auf der Lohnsteuerbescheinigung, ja nicht gegeben zu sein scheinen.

  • @Pingepinge2017 - Du solltest Dich mal mit den von miwe4 genannten gesetzlichen Voraussetzungen für die Anwendung der Fünftelregelung befassen, da findet sich im Web einiges (z. B. hier). Ohne Details für 2016 kann man das nicht beurteilen (wobei verständlich ist, wenn Du diese Details hier nicht öffentlich machen willst).