Rücklagen welche Variante richtig?

  • Hallo,


    Ich habe folgendes Problem/Frage:


    Ich habe die Rücklagenvorauszahlungen ganz normal erfasst und am Jahresende die Soll-Rücklage über dem Assistenten verbucht, in meinem Fall 3000 EUR. Der Kontostand im Programm ist wird dann auf dem Girokonto reduziert und auf dem Rücklagenkonto(Tagesgeldkonto) erhöht.


    Jetzt ist es so das auf dem Girokonto nicht genug Geld ist, aufgrund ein paar Sonderausgaben die im Wirtschaftsplan noch nicht bekannt waren.


    Über die Rücklagenzuweisung am Jahresende werden die 3.000 EUR nicht reell im Onlinebanking übertragen, muss ich das dann manuel machen?


    Folgende 2 Varianten sind jetzt möglich:


    Ich buche die 3.000 und habe dann ein Minus auf dem Girokonto in Programm im Onlinebanking buche ich es nicht und die Differenz ergibt wieder den Kontostand.


    Oder


    Ich mache eine Entnahme aus den Rücklagen ohne Aufteilung somit ist aber in der Jahresabrechnung der Stand auf 0 bei den Rücklagen da Zuführung und Entnahme gleich 3.000 Eur


    Wie handhabt ihr das, ich will das Konto natürlich nicht ins Minus gehen lassen in der Realität, möchte aber auch das die Jahresabrechnung korrekt ist.


    Vielen Dank

  • Bitte beachte, dass für die Entnahme aus der Instandhaltungsrücklage für "fremde Zwecke" ein Beschluss vorliegen muss.




    https://www.schneideranwaelte.…e-rueckgriff-bei-geldnot/



    Erfassen von Kontenbewegungen
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  • Vielen Dank für die Ausführungen, das grundsätzlich ein Beschluss benötigt wird ist mir bewusst. Aber ich glaube es geht einigen so in der Praxis und mich würde interessieren wie man dies im Wiso Hausverwalter am besten löst?


    Eine Überziehung auf dem Girokonto ist ja nicht sinnvoll, aber ich benötige im Programm ja ein seperates Rücklagenkonto.

  • ich hole es nochmal hoch da ich leider noch keine Lösung gefunden habe zum beschriebenen Sachverhalt. Ich denke es geht sicherlich mehreren so, da es ja immer relevant ist wenn die tatsächlichen Kosten die geplanten Kosten lt. Wirtschaftsplan übersteigen und nicht alle einen Umlaufbeschluss erstellen werden wenn dies mit der Hausgeldabrechnung im März wieder zurückgeführt werden.

  • Hallo Jgo,


    stelle einen Antrag auf Beschlussfassung, daß kurzfristig bei Bedarf Geld aus der Instandhaltungsrücklage zur Deckung des Girokontos genommen werden kann und kurzfristig wieder zurückgezahlt wird. Damit ist dein Problem auch in Zukunft gelöst.


    Ich nehme an, dir ist bekannt, dass am Jahresende ein Bankstatus aufgestellt wird, somit müssen deine Salden per 31.12. stimmen.
    Dein Saldo aus der "Buchhaltung" sollte somit identisch mit dem Saldo lt. Kontoauszug sein.


    Weiterhin muss deine "Buchhaltung" auch eine Prüfung seitens der Eigentümergemeinschaft standhalten.


    Viele Grüße

  • Vielen Dank, jetzt komme ich dem ganzen schon näher. Ich muss ja lt. Wiso ein Rücklagenkonto und Konto für die laufende Bewirtschaftung festlegen. Diese Konten dürfen nicht identisch sein.


    Ich habe ein Girokonto und ein Tagesgeldkonto für die Rücklage, die Rücklagenbildung lt. Wirtschaftsplan war im Jahr 2016 in Höhe von 3.000 EUR vorgesehen.


    Meine Konten bei der Bank haben zum 31.12.2016 folgende Stände:
    Girokonto 2000 EUR Guthaben
    Tagesgeldkonto(Rücklage) 0 EUR
    Diese Stände kann ich auch nicht mehr ändern...
    Ich kann jetzt die Rücklagenzuführung bei Wiso in Höhe von 3000 EUR buchen und gleichzeitig eine Entnahme ohne ohne direkte Aufteilung. Vorteil Kontostand in der Ausweisung stimmt mit Bankkonto überein.


    Die andere Möglichkeit wäre die Entnahme nicht zu buchen und somit Im Programm folgende Stände auszuweisen:


    Girokonto -1000
    Tagesgeldkonto 3.000 EUR


    Die Differenz ergibt dann den Kontostand in der Realität.


    Wenn ich mir aber das nochmal überlege tendiere ich zu Variante 1, somit stimmen meine Kontostände im Programm mit der Realität überein und ich muss die Rückentnahme mit der Liquiditätssicherung begründen und buche die Rücklage sobald die Nachzahlungen der Abrechnungsspitzen eingehen. Rücklage ist zwar dann 0 EUR, aber erklärbar.

  • Hallo Jgo,


    Das verstehe ich nicht! Wenn Du es im Kalenderjahr nicht geschafft hast, die Rücklage anzusammeln, dann kannst oder solltest Du es wohl kaum verheimlichen. Kontostand ist Kontostand. Außerdem wird doch im Rahmen der Abrechnung dann wieder Geld zur Verfügung stehen und das Minus ausgeglichen. Was auf dem Girokonto fehlt, muss ja irgendwann abgerechnet werden.
    Nun bleibt das schlechte Gewissen, dass die Rücklage nicht gebildet werden konnte. Entstand dadurch ein echtes Problem? Ist das auf ein Versehen zurückzuführen? Verwalter sind auch nur Menschen und machen Fehler, oder lernen im Laufe des Lebens dazu. Das sollten die Eigentümer ertragen können. Das Geld muss ja sowieso aufgebracht werden. Wenn die Rücklage nicht aufgebracht werden konnte, weil der Verwalter keine Sonderumlage gemacht hat, und der Wirtschaftsplan zu optimistisch war, müssen das alle fressen und im nächsten Jahr nachzahlen. So einfach ist das! Ansprüche gegenüber dem Verwalter kann die WEG doch nur durchsetzen, wenn dadurch ein Schaden entstanden ist.


    Ach so: und in die Rücklage kann ich auch nur existierendes Geld buchen. Daher hätte ich jetzt alles am Jahresende ich die IHR gebucht. Fehlen 1000 Euro, gibt das eine Warnmeldung bei der Abrechnung, weil Ist und Soll nicht übereinstimmt? Das ist halt so, aber dann korrekt!


    Gruß,
    Wohnhöfler