Hallo,
ich habe nach dem 10.1. dieses Jahres eine Ust. Rückzahlung vom Finanzamt gemäß meiner Voranmelung für den Dezember des Vorjahres erhalten.
Nun stehe ich vor folgendem Problem:
Ust. seitig wird diese Zahlung dem Vorjahr zugerechnet, Ekst./Gewinn seitig gemäß der 10 Tage Regelung jedoch dieses Jahr.
Wie buche ich diese Zahlung korrekt, damit die Zahlung im Vorjahr in der Ust. Liste angezeigt und in die Umsatzsteuererklärung des Vorjahres übernommen wird, jedoch NICHT (!) bei der Gewinnermittlung als Einnahme verbucht wird. Muß ich gfs. eine Gegenbuchung anlegen und wenn ja, auf welches Konto ?
Unter welchem Konto buche ich in diesem Jahr den erstatteten Betrag als Einnahme?
Für einen Tip wäre ich dankbar!
Viele Grüße
Marc