Ust. Erstattung nach 10.1. / Ekst. 10 Tage Regelung

  • Hallo,


    ich habe nach dem 10.1. dieses Jahres eine Ust. Rückzahlung vom Finanzamt gemäß meiner Voranmelung für den Dezember des Vorjahres erhalten.


    Nun stehe ich vor folgendem Problem:


    Ust. seitig wird diese Zahlung dem Vorjahr zugerechnet, Ekst./Gewinn seitig gemäß der 10 Tage Regelung jedoch dieses Jahr.


    Wie buche ich diese Zahlung korrekt, damit die Zahlung im Vorjahr in der Ust. Liste angezeigt und in die Umsatzsteuererklärung des Vorjahres übernommen wird, jedoch NICHT (!) bei der Gewinnermittlung als Einnahme verbucht wird. Muß ich gfs. eine Gegenbuchung anlegen und wenn ja, auf welches Konto ?


    Unter welchem Konto buche ich in diesem Jahr den erstatteten Betrag als Einnahme?


    Für einen Tip wäre ich dankbar!


    Viele Grüße


    Marc

  • Moin Marc,


    ich teile Deine Einschätzung :)


    Also ist eine Buchung zum 31.12. nicht möglich/nötig (da keine Gewinnauswirkung), Du musst in der Jahreserklärung nur das Vorauszahlgssoll entsprechend anpassen. Die Einnahme im neuen Jahr würde ich dann gewinnerhöhend auf das Kto. 1790 buchen. Einen evtl. auftretenden Warnhinweis kannst Du dann ignorieren :miffy:


    Gruß
    Maulwurf

  • @maulwurf23 - ich klinke mich hier mal fragend ein. Da ich dieses Jahr das Programm neu verwende (im vorigen Jahr habe ich nur mehr oder weniger geübt und noch mit meinem alten sehr unzulänglichem Programm gebucht), bin ich noch nicht so ganz fit mit dem Jahreswechsel.


    Ich habe auch eine Erstattung aus der UST-Voranmeldung 12/2016 erhalten. Und zwar schon am 04.01.2017 aufs Konto (FA war flott). Nach der 10-Tage Regel hätte ich dies ja noch ins alte Jahr buchen müssen. Aber mein Bankkonto wurde ja erst am 04.01. berührt.


    Wie buche ich das hier? In meinem alten Programm ging das so nicht, da musste ich dann die EÜR und die USt-Erklärung händisch aufdröseln.


    Danke schon mal im Voraus :)

    Liebe Grüße - Fofinha
    _______________


    EÜR & Kasse
    Betriebssystem: Windows 10

  • Moin Fofinha,


    Du könntest eine Buchung Verrechnungskonto an 1780 zum 31.12. machen, damit hast Du die Einnahme und die Steuererklärung "erschlagen" =O :D , den Geldeingang dann (neutral) im neuen Jahr Bank an Verrechnungskonto.


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Jetzt muss ich mich doch noch einmal melden. Habe im alten Jahr zum 31.12. 1371 an 1780 gebucht.


    Aber wie bekomme ich für das Konto 1371 einen Saldovortrag fürs neue Geschäftsjahr? Mit dem Assistenten funktioniert es nicht - dieses Konto wird dort nicht vorgeschlagen.
    Ich möchte ja nun den Betrag zum 4.1. diesen Jahres 1200 an 1371 buchen, so dass dieses Konto dann wieder ausgeglichen wäre. Ist es jetzt aber nicht, weil ich keinen Anfangsbestand anlegen konnte.


    HIIIIILLLLfffe

    Liebe Grüße - Fofinha
    _______________


    EÜR & Kasse
    Betriebssystem: Windows 10