Neue Version 17.0.5634 ist online, u.a. Anpassungen und ggf. Neuversand DGUV-Stammdatenabruf, SVLFG, BG Bau, KK-Fusion, Taxonomie 5.4

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,



    die Version 17.0.5634 ist online. Darin enthalten sind viele Anpassungen im Bereich des Stammdatenabrufs bei der DGUV. Ich habe weiter unten Hinweise zu häufigen Fragen in diesem Zusammenhang aufgelistet. Auch die Möglichkeit zum Neuversand des Stammdatenabrufs besteht nun. Gerade aufgrund des aktuell hohen Anfrageaufkommens bei unserem technischen Support empfehle ich bei Fragen zum DGUV-Verfahren zunächst die Prüfung dieser Hinweise. Viele Fragen sollten damit schon beantwortet sein.


    Weitere Neuerungen im Lohnbereich betreffen die Hinterlegung von Berufsgenossenschaften, die nicht am elektronischen Verfahren teilnehmen (z.B. SVLFG), Besonderheiten bei der BG Bau sowie die Fusion von Krankenkassen. Auch dazu finden Sie weiter unten weitere Informationen.


    Ebenfalls enthalten im Update ist im Bereich Buchhaltung die Taxonomie 5.4 für die E-Bilanz. Eine Anleitung dazu haben wir hier hinterlegt: https://www.buhl.de/faqs.html?article=1862



    Anleitungen im Bereich „Lohn“:



    1. Die generelle Anleitung zum DGUV-Stammdatenabruf finden Sie hier: https://www.buhl.de/faqs.html?article=1858



    2. Zwei allgemeine Hinweise:


    Der Stammdatenabgleich direkt aus unserem Lohnprogramm heraus und die dazu gehörigen Hinweise und Anleitungen betreffen natürlich nur Anwender, die über ein kostenpflichtiges ITSG-Zertifikat verfügen. Wer seine SV- und Beitragsdaten über sv.net meldet, kann und muss den Abgleich über sv.net/Standard oder sv.net/Classic durchführen und ggf. im Lohnprogramm die Gefahrtarifstellen manuell hinterlegen.


    Nach Übertragung Ihrer Stammdatenanfrage an die DGUV aus unserem Programm heraus dauert es in der Regel einige Tage, bis Ihnen die Rückantwort zur Verfügung steht, insbesondere bei den Daten für das Jahr 2017! Wer die Daten gerade übertragen hat und am selben Tag die Rückmeldung abrufen will, wird i.A. keinen Erfolg haben. Wer den Abgleich der Daten für 2017 nicht rechtzeitig vor der Übertragung der Beitragsnachweise abgeschlossen hat und deshalb die Übertragung zum Monatsende nicht vornehmen kann, nimmt die Meldungen ggf. über sv.net vor oder setzt sich mit unserem technischen Support in Verbindung (https://www.buhl.de/support.html).



    3. Der Stammdatenabruf wurde zuerst für das Jahr 2017 vorgenommen, erst dann für das Jahr 2016


    Mit dem neuen Update ist die Reihenfolge des Abrufs für die Jahre 2016 und 2017 irrelevant. Wer jedoch bereits vor dem Update einen Stammdatenabruf gestartet und dabei den Abgleich für 2017 vor jenem für das Jahr 2016 vorgenommen hat, muss die Daten einmal zurücksetzen und in der korrekten Reihenfolge übertragen.


    Erstellen Sie dafür zunächst bitte eine Datensicherung unter „Datei > Datensicherung“. Klicken Sie dann im Bereich „Start“ auf „Parameter > Einzugsstellen > Annahmestellen“ und öffnen in der Liste den Eintrag zur DGUV. Unter dem Reiter „Stammdatenabruf“ finden Sie Ihre bisherigen ausgegangenen und eingegangenen Daten. Über die Schaltfläche „Inhalt einsehen“ erhalten Sie Informationen zu den jeweiligen Eintragungen, bspw. das Jahr, auf das sich der Eintrag bezieht (2016 oder 2017).


    Markieren Sie im oberen Feld „Stammdatenabruf-Ausgang“ den Ausgang zum Jahr 2016 und klicken dann auf „Inhalt zurücksetzen“. Bestätigen und speichern Sie anschließend alle Parameterfenster und starten Ihre Lohnsoftware einmal neu. Nehmen Sie dann den Stammdatenabruf für das Jahr 2016 über „Übergeben/Auswerten > Auswerten & Übertragen > Berufsgenossenschaft > Übertragen“ erneut vor. In der Regel nach wenigen Tagen steht Ihnen die Antwort zum Abruf zur Verfügung. Eine genaue Auflistung der notwendigen Schritte finden Sie unter der Anleitung unter Punkt 1.


    Nach dem Einlesen und Verarbeiten der Daten für 2016 führen Sie die Neuübertragung bitte auf gleichem Weg auch für das Jahr 2017 durch.



    4. Der Stammdatenabruf soll storniert und erneut vorgenommen werden (z.B. BG Bau)


    In bestimmten Fällen kann es notwendig sein, den Stammdatenabruf zurückzusetzen und mit korrigierten Daten erneut zu übertragen. Mögliche Gründe sind die Hinterlegung einer falschen Berufsgenossenschaft oder einer falschen Mitgliedsnummer. Dies betrifft u.a. die BG Bau, die ihren Mitgliedern ggf. neue Mitgliedsnummern zugewiesen hat.


    Mit dem Update kann der Stammdatenabruf nun zurückgesetzt und neu gestartet werden. Vorher empfiehlt sich eine Datensicherung unter „Datei > Datensicherung“. Anschließend aktivieren Sie bitte den „Hotline Modus“. Klicken Sie dazu ganz links oben im Programm noch oberhalb von „Datei“ direkt auf das kleine Programmsymbol (nicht rechts daneben auf den Pfeil nach unten) und dann auf „Hotline Modus“.


    Klicken Sie anschließend im Bereich „Start“ auf „Parameter > Abrechnung > Betriebsstätten“ und öffnen per Doppelklick die aktuelle Betriebsstätte. Unter dem Reiter „Berufsgenossenschaft“ entfernen Sie nun bitte das Häkchen bei „Stammdatenabruf“. Bestätigen und speichern Sie nun alle Parameterfenster.


    Öffnen Sie nun den Bereich „Parameter > Einzugsstellen > Annahmestellen“ und öffnen in der Liste den Eintrag zur DGUV. Unter dem Reiter „Stammdatenabruf“ finden Sie Ihre bisherigen ausgegangenen und eingegangenen Daten. Über die Schaltfläche „Inhalt einsehen“ erhalten Sie Informationen zu den jeweiligen Eintragungen, bspw. das Jahr, auf das sich der Eintrag bezieht (2016 oder 2017).


    Sofern Sie Ihren Antrag auf den Stammdatenabgleich zurücksetzen und neu versenden möchten, markieren Sie im Feld „Stammdatenabruf-Ausgang“ bitte den entsprechenden Eintrag und klicken dann darüber auf „Zurücksetzen“. Bestätigen und speichern Sie dann die Parameterfenster.


    Deaktivieren Sie nun wieder den Hotline Modus, da sonst keine Übertragung von Daten möglich ist. Anschließend übertragen Sie den Stammdatenabruf über „Übergeben/Auswerten > Auswerten & Übertragen > Berufsgenossenschaft > Übertragen“ erneut. In der Regel nach wenigen Tagen steht Ihnen die Antwort zum Abruf zur Verfügung. Eine genaue Auflistung der notwendigen Schritte für die eigentliche Übertragung finden Sie unter der Anleitung unter Punkt 1.



    5. Gefahrentarife werden nicht in die korrekte Betriebsstätte für 2017 übernommen


    Das betrifft jene Arbeitgeber, die unter „Start > Parameter > Abrechnung > Betriebsstätten“ mehr als eine Betriebsstätte hinterlegt haben. In diesem Fall kann es passieren, dass der Stammdatenabruf zwar erfolgt, die Daten jedoch bei der nicht mehr genutzten Betriebsstätte hinterlegt wurden. In diesem Fall kann die Zuordnung der abgerufenen DGUV-Daten zu den Betriebsstätten mit dem neuen Update noch einmal vorgenommen werden.


    Vorher empfiehlt sich eine Datensicherung unter „Datei > Datensicherung“. Anschließend aktivieren Sie bitte den „Hotline Modus“. Klicken Sie dazu ganz links oben im Programm noch oberhalb von „Datei“ direkt auf das kleine Programmsymbol (nicht rechts daneben auf den Pfeil nach unten) und dann auf „Hotline Modus“. Anschließend lassen Sie sich die Liste aller Mitarbeiter anzeigen, bspw. im Bereich „Überblick / Stammdaten > Mitarbeiter“.


    Klicken Sie dann unter dem Reiter „Start“ auf „Weitere > Rückmeldung DGUV". Damit werden in allen Betriebsstätten des Mandanten alle Gefahrtarifstellen für das ausgewählte Jahr gelöscht und der Stammdatenabruf für diesen Mandanten und dieses Jahr zurückgesetzt. Im Anschluss wird direkt der Assistent für die Verarbeitung der externen Meldungen gestartet, um den Stammdatenabruf erneut zu verarbeiten. Dabei werden nun neben der Betriebsnummer auch die Mitgliedsnummer geprüft und die Gefahrtarifstellen der korrekten, aktuellen Betriebsstätte zugeordnet. Bitte prüfen Sie anschließend Ihre Betriebsstätten noch einmal und weisen die Gefahrentarife den Mitarbeitern zu. Hinweise zur Zuordnung der Mitarbeiter entnehmen Sie bitte der Anleitung unter Punkt 1.



    6. Berufsgenossenschaften, die nicht am elektronischen Verfahren teilnehmen (z.B. SVLFG) und Mitarbeiter ohne Angaben zur BG


    Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften nehmen derzeit nicht am neuen elektronischen Verfahren teil. Mit der aktuellen Programmversion erkennt Ihre Lohnsoftware die entsprechenden Berufsgenossenschaften anhand deren Betriebsnummern und führt dafür keinen Stammdatenabgleich durch.


    Ähnliches gilt im Fall von Geschäftsführern. Für Geschäftsführer, die keine Abgaben an eine Genossenschaft zahlen, ist eine fiktive Gefahrtarifstelle bei einer BG zu hinterlegen, die nicht am elektronischen Verfahren teilnimmt.


    Bei Minijobbern, für die die Unfallversicherungsabgaben direkt von der Minijobzentrale eingezogen werden, ist die Unfallkasse des jeweiligen Bundeslandes zu hinterlegen (z.B. die UV Nordrhein-Westfalen). Das betrifft insbesondere auch Minijobber im Privathaushalt.


    Eine allgemeine Anleitung zur Hinterlegung von Berufsgenossenschaften finden Sie hier: https://www.buhl.de/faqs.html?article=797



    7. Krankenkassenfusion in der Mitte eine Monats


    Einen solchen Fall hatten wir ja im letzten Jahr, als die Fusion der AOK Rheinland mit der AOK Hamburg offiziell zum 10.11.2016 vollzogen wurde. Mit dem neuen Update kann nun in solchen Fällen der erste Tag des Monats, hier also der 01.11.2016, als Datum der Fusion eingetragen werden. Eine Anleitung zur Erfassung von Krankenkassenfusionen finden Sie hier: https://www.buhl.de/faqs.html?article=710



    8. Fusion der Barmer Krankenkasse und der Deutschen BKK


    Zum 01.01.2017 fand die „rechtliche“ Fusion der BARMER GEK mit der Deutschen BKK zum 01.01.2017 statt. Eine technische Fusion der Bestände wurde nicht vorgenommen, so dass die bisherige Betriebsnummer der Deutschen BKK weiter bestehen bleibt und in den Krankenkassenvorgaben nach wie vor enthalten ist. Allerdings hat sich die zuständige Annahmestelle für das Meldeverfahren geändert. Seit diesem Jahr ist die Annahmestelle nicht mehr die Bitmarck Service Gmbh, sondern der vdek.


    Diese Umstellung haben wir mit dem neuen Update auch im Programm hinterlegt. Praktisch ändert sich für Sie jedoch nichts. Die Meldungen an die Deutsche BKK werden im Hintergrund lediglich an das nun zuständige Rechenzentrum des vdek übermittelt. Auch die Hinterlegung der Fusion der beiden Krankenkassen muss nicht im Programm hinterlegt werden.


    Lediglich für den Fall, dass Sie bereits mit einer Programmversion niedriger als 17.0.5634 Meldungen oder Beitragsnachweise für das Jahr 2017 an die Deutsche BKK gesendet haben und diese mit dem Hinweis wie bspw. „DSMEI70 BBNR-KK enthält keine Betriebsnummer einer Krankenkasse“ abgewiesen wurden, besteht für Sie Handlungsbedarf: Führen Sie dann die Übertragung der bereits gemeldeten Daten bitte noch einmal über die Ausfüllhilfe im Internet, als sv.net, durch. In den weiteren Monaten erfolgt die Übertragung dann wieder wie gewohnt aus Ihrem Lohnprogramm heraus.




    Hier noch die allgemeinen Hinweise:


    Vor der Installation des Updates empfehlen wir wie immer dringend die Erstellung einer Mandantenspezifischen Vollsicherung über „Datei > Datensicherung > Bereitstellen“ für jeden Mandanten.

    Sofern Sie in der Software einen Hinweis erhalten "Kontenplan auf Aktualisierung prüfen", führen Sie diese Aktualisierung bitte nur dann durch, wenn sie in Ihrem Fall notwendig und sinnvoll ist. Erstellen Sie in jedem Fall zuvor eine Mandantenspezifische Vollsicherung. Mit der Überprüfung des Kontenplans werden i.A. bei allen Konten die Standardeinstellungen wiederhergestellt. Sämtliche selbst vorgenommenen Änderungen, bspw. hinsichtlich der Gliederungszuordnung der FiBu-Konten, werden dabei überschrieben!

    Falls bei der Installation des Updates aus der Software heraus über „Datei > Hilfe > Tools > Auf Programm-Aktualisierung prüfen“ ein Fehler oder ein leerer Bildschirm erscheint, lässt sich das Update wie immer auch über unsere Internetseite buhl.de/updates.html im Bereich der WISO Büro-Software herunterladen und dann bei geschlossener kaufmännischer Software ausführen. Gelingt das Update auch darüber nicht, beachten Sie bitte auch die Hinweise in unserer FAQ: buhl.de/faqs.html?article=1734.


    Wer programmübergreifend noch einmal die Änderungen in der aktuellen oder älteren Updateversionen nachlesen möchte, kann dies unter „Datei > Hilfe > Weitere Informationen > Neuerungen“ tun.



    Die Änderungen im Update im Einzelnen:



    • Mandantenneuanlage - Auswahl Kontenrahmen: Der Kontenrahmen SKR81 wird mit "bis 2016" ausgezeichnet, da DATEV diesen Kontenrahmen ab 2017 nicht mehr unterstützt.
    • Mehrfachsuche mit Datumsfeldern: Sofern man in einem Datumsfeld (zur Suche) nur einen Punkt oder ein Komma eingibt, erhält man den Datumsbereich des Monats (aufgrund des Arbeitsdatums bzw. in der Buchhaltung aufgrund der aktuell eingestellten Buchungsperiode).
    • BONUS Vorgabekontenrahmen: Die Vorgabekontenrahmen SKR03 und SKR04 wurden aktualisiert.
    • DATEV-Schnittstelle/DATEV-Export: Wenn die Länge der Kontonummern erhöht wurde (z.B. auf 8 Stellen Sachkonten und 9 Stellen Personenkonten) konnte es bei aktivierter "erweiterten Fehlerprüfung" vorkommen, dass die Länge der Kontonummer als fehlerhaft gemeldet wurde.
    • ElStEr-Schnittstelle/Vorschau: Beim Aufruf der Vorschau vor dem Versenden konnte es zu einer Meldung "610001218 Die übergebene Kombination von Bearbeitungsflags ist nicht erlaubt" kommen. In der Vorschau wird jetzt zwischen Prüflauf und Ausgabe des PDF-Dokuments unterschieden.
    • Kalender: Wenn das Kennzeichen „Alte Ansicht verwenden (Ohne Mehrfachsuche)“ aktiviert ist, steht in der Suche unter „Sortieren“ die Mehrfachsuche nicht mehr zur Auswahl bereit.
    • Kalender/Terminart: Wiedervorlagen: Nach einem Neustart des Programms werden im Kalender bei der Auswahlart „Alle Terminarten“ auch die Wiedervorlagen angezeigt.
    • BONUS Warenwirtschaft/Export Vorgangspositionen: Innerhalb der Vorgangseingabe werden beim Positionsexport die Kennzeichen "Artikelnummer bei Stücklisten-Positionen anzeigen" und "Preise bei Stücklisten-Positionen anzeigen" beachtet.
    • Warenwirtschaft/Vorgänge - Stücklisten auflösen: Es wurde eine Routine zur Vermeidung von Rundungsdifferenzen beim Auflösen von Stücklisten eingebracht.
    • Warenwirtschaft/Vorgänge wandeln: Eine Meldung 'NexusDB: <unnamed TVorgang TableDef instance> (FieldName: VPtk): Block number is either <0, ...', die vereinzelt auftreten konnt, wurde entfernt.
    • Warenwirtschaft/Kasse/Kassenbelege: Die erneuten Ausgabe des zuletzt gebuchten Belegs ist über die Schaltfläche "Buchen & Drucken" möglich.
    • BONUS Finanzbuchhaltung/Kontengliederung/E-Bilanz: Die Taxonomie 5.4 steht zur Verfügung.
    • Lohnbuchhaltung/Buchungssatzerstellung Lohn: Der ermittelte Wert des AG-Zuschusses zum Zusatzbeitrag der KV für Kug bei freiwillig Versicherten wird bei der Buchungssatzerstellung berücksichtigt.
    • Lohnbuchhaltung/Druck Lohntaschen: Der AG-Anteil zum KV-Zusatzbeitrag Kug bei freiwillig Versicherten wird in den Be- und Abzügen separat ausgewiesen.
    • Lohnbuchhaltung/Lohnjournal: Der ermittelte Wert des AG-Zuschusses zum Zusatzbeitrag der KV für Kug wird korrekt im Layout „Lohnjournal“ und „Lohnjournal (erweitert)“ berücksichtigt.
    • Lohnbuchhaltung/Mitarbeiter - Abrechnungsvorgaben: Die Prüfung auf zulässige Einzugsstellen bei geringfügig beschäftigten Mitarbeitern wurde erweitert.
    • Lohnbuchhaltung/Stammdaten Einzugsstellen: Die neuen Beitragssätze, Zusatzbeiträge und Anschriften der Krankenkassen wurden eingepflegt (Stand 12.01.2017).
    • Lohnbuchhaltung/Unfallversicherung/Parameter - Abrechnung - Berufsgenossenschaften: Die Stammdaten der Berufsgenossenschaften wurden aktualisiert. (Stand 01.01.2017)
    • Lohnbuchhaltung/Unfallversicherung/Parameter/Betriebsstätten - Register Berufsgenossenschaften: Es konnte vorkommen, dass beim Öffnen der Betriebsstätten eine Meldung zu fehlerhaften Gefahrtarifstellen kam. Durch einmaliges Speichern der Betriebsstätte kann diese Meldung entfernt werden.
    • Lohnbuchhaltung/Unfallversicherung/Stammdatenabruf: Der Stammdatenabruf kann auch bei Mandanten mit abweichendem Wirtschaftsjahr korrekt durchgeführt werden.
    • Lohnbuchhaltung/Versand SV-Meldungen/Beitragsnachweise für die Einzugsstellen (Betriebsnummern 01085583 und 67573219): Die Annahmestellen der Deutschen BKK (West und Ost) wurde von Bitmarck Service GmbH auf vdek geändert.
      Wichtig: Sofern bereits Meldungen verschickt und von der Annahmestelle abgewiesen wurden, müssen die Daten manuell über eine Ausfüllhilfe im Internet (sv.net) gemeldet werden.
    • Lohnbuchhaltung/Unfallversicherung/Veranlagte Gefahrtarifstellen: In einzelnen Konstellationen konnte es beim Update auf Version 5632 zu einer Meldung zu den "Veranlagten Gefahrtarifstellen" kommen.
    • BONUS Zahlungsverkehr/Bankenstamm: Der Bankenstamm wurde aktualisiert.
    • BONUS Zahlungsverkehr/Mandantenstamm - Bankverbindungen: In den Formatvorgaben für das pain-Format sind die neuesten pain-Formate als Standard gekennzeichnet. Für Überweisungen und Lastschriften werden automatisch die Standard Vorgaben der pain-Formate übermittelt, wenn in der Bankverbindung „(Nicht angegeben)“ ausgewählt ist.
    • Zahlungsverkehr/OP Verwaltung und Mahnwesen/History Offene Posten - OP-Liste zum Stichtag: In Einzelfällen konnte es vorkommen, dass Offene Posten, die aus einer Splittbuchung resultieren, nur mit dem Betrag einer Teilbuchung ausgewiesen wurden.
    • Lohnbuchhaltung/Stammdaten Einzugsstellen: Wenn eine Einzugsstelle in den Vorgaben ein Fusionsdatum hat, das nicht zum Monatsersten liegt, lässt sich in der Einzugsstelle das Fusionsdatum zum Monatsersten hinterlegen.
    • Lohnbuchhaltung/Unfallversicherung/Lohnerfassung: Bei der Prüfung auf den erfolgten Stammdatenabruf 2017 spielt es keine Rolle, in welcher Reihenfolge die Stammdatenabrufe für 2016 und 2017 erfolgt sind.
    • Lohnbuchhaltung/Unfallversicherung/Mitarbeiter - Abrechnungsvorgaben: Sofern vor dem Jahresabschluss bereits Abrechnungsvorgaben für das neue Jahr angelegt werden, stehen in diesen Abrechnungsvorgaben keine Gefahrtarifstellen aus dem alten Jahr zur Verfügung. Die Zuordnung muss dann nach dem Jahreswechsel und Stammdatenabruf getroffen werden.
    • Lohnbuchhaltung/Unfallversicherung/Parameter - Abrechnung - Betriebsstätten: Bei Berufsgenossenschaften, die nicht am elektronischen Verfahren zum Stammdatenabruf und Lohnnachweis teilnehmen, ist die manuelle Erfassung der Gefahrtarifstellen möglich.
    • Lohnbuchhaltung/Unfallversicherung/Stammdatenabruf Berufsgenossenschaften: Sofern mehrere Betriebsstätten mit identischer Betriebsnummer angelegt sind, konnte es vorkommen, dass bei der Verarbeitung des Stammdatenabrufs die Zuordnung der abgerufenen Gefahrtarifstellen nicht korrekt erfolgte. Zur Korrektur von bereits verarbeiteten Stammdatenabrufen setzen Sie sich bitte mit unserem Support in Verbindung.


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel