Umsatzsteuererklärung

  • Hallo zusammen,


    bin gerade dabei die Umsatzsteuererklärung für 2106 fertig zu machen. Was mir dabei auffällt ist, dass in der Zeile 108 Vorauszahlungssoll weniger drin steht, als ich tatsächlich in 2016 gezahlt und gebucht habe. Wie setzt sich diese Zeile zusammen und aus welchen Buchungen? Warum weicht diese Zeile von der Zeile 49 aus der EÜR ab? Ist An das Finanzamt gezahlte und verrechnete Umsatzsteuer nicht gleich Vorauszahlungssoll? Der Unterschied beträgt deutliche 20%. aus der EÜR ist es das Konto 1780, das kann ich aus "Details" erkennen. Leider aber gibts diese Funktion nicht bei Umsatzsteuererklärung. Wäre klasse wenn mir jemand sagen könnte, welche Buchungen sich auf dieser Zeile (108) befinden.


    Grüße

  • hey danke..
    ja ist mir dann auch aufgefallen und wollte nochmal hier psoten, das es sich erledigt hat. habe einfach über die jahre ein paar buchungen vergessen...die habe ich nachgeholt ...aber die umsatzsteuervoranmeldungen nicht nochmal durchlaufen lassen...die habe ich jetzt entsprechend neu laufen lassen und siehe da bis auf ein paar cent passt es jetzt...

  • Hallo zusammen,


    jetzt muss ich die Baustelle leider nochmal aufmachen, da von verschiedenen Seiten verschiedene Antworten:


    Voraussetzung: EÜR, Ist-Versteuerung, SKR03


    Umsatzsteuererklärung

    Zeile 108 beinhaltet alle erstellten Umsatzsteuervoranmeldungen. Im Idealfall sollte diese übereinstimmen mit der Umsatzsteuerschuld in gleichen Jahr und damit 0€ Nachzahlung/Erstattung.


    Jetzt habe ich hier im Forum gelesen, dass dort NICHT die Umsatzsteuervoranmeldungen nehmen soll, sondern die tatsächlich gezahlten Umsatzsteuervorauszahlungen, die ja logischer weise den Dezember nicht enthalten. Das würde bedeuten, dass ich alles, was ich im Konto 1780 gebucht habe in Zeile 108 eintrage. Die Differenz ist dann logischerweise das was man dann im kommenden Jahr (2017) im Januar rückwirkend für Dezember bezahlt und auf 1790 bucht.


    Die Frage ist nun, was ist WIRKLICH richtig?: 108: Vorsteueranmeldungen (01-12), oder nur das was tatsächlich auf 1780 (01-11) in diesem Jahr (2016) gezahlt wurde?


    Ich hoffe ich habe mich richtig ausgedrückt.


    Grüße und jetzt schonmal vielen Dank für Eure Zeit.
    Daniel

  • Moin Daniel,


    in das Vorauszahlungssoll gehören alle (1-12) geleisteten Zahlungen.


    Wann wurde denn der Dezember überwiesen? Danach richtet sich die Buchung... ggf. ist dann das VZsoll nur manuell anzupassen..


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Hallo Maulwurf,


    also wenn 12 z.b. am 20.1. gezahlt wird, dann auch noch?
    und was mache ich dann noch mit dem Konto 1790 lasse ich das dann einfach so oder muss ich das noch wogegen buchen?

    • Offizieller Beitrag

    erlaubt mir bitte hier etwas Klarheit reinzubringen, und Mißverständnisse zu veremeiden:

    Zeile 108 beinhaltet alle erstellten Umsatzsteuervoranmeldungen. Im Idealfall sollte diese übereinstimmen mit der Umsatzsteuerschuld in gleichen Jahr und damit 0€ Nachzahlung/Erstattung.

    Der "Idealfall" ist hier mißverständlich formuliert, weil so nicht gegeben: Es geht nur um das SOLL für das abgeschlossene Jahr.
    Vorauszahlungssoll ist die Summe der angemeldeten bzw. festgesetzten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen/Überschüsse aus dem Voranmeldungsverfahren einschließlich der Sondervorauszahlung für die Dauerfristverlängerung. Ob die Vorauszahlungen bereits entrichtet sind oder ob das Finanzamt einen Überschuss bereits ausgezahlt hat, ist für das Vorauszahlungssoll ohne Bedeutung.
    Die Zahlung spielt also dort keine Rolle in dieser Zeile !!!

    Jetzt habe ich hier im Forum gelesen, dass dort NICHT die Umsatzsteuervoranmeldungen nehmen soll, sondern die tatsächlich gezahlten Umsatzsteuervorauszahlungen, die ja logischer weise den Dezember nicht enthalten.

    Das ist falsch. Die Zahlungen sind nicht ausschlaggebend, das errechnete SOLL.

    Die Frage ist nun, was ist WIRKLICH richtig?: 108: Vorsteueranmeldungen (01-12), oder nur das was tatsächlich auf 1780 (01-11) in diesem Jahr (2016) gezahlt wurde?

    in das Vorauszahlungssoll gehören alle (1-12) geleisteten Zahlungen.

    In das Vorauszahlungssoll gehören alle Monate (1-12) - hat aber nichts mit den Zahlungen zu tun! Es ist ein SOLL.
    Das Vorauszahlungssoll wird vollautomatisch berechnet mit Durchlauf der Berechnung der USTVA der 4 Quartale /12 Monate und automatisch in Zeile 108 eingetragen.

    Da die Zahlung dann nicht mehr unter die 10- Tage-Regelung fällt: richtig erscheint dann als Ausgabe in 2017. Das VZsol 2016 dann, wie gesagt, "zu Fuss" anpassen

    Das Vorauszahlungssoll muss nicht manuell angepasst werden. Es setzt sich immer aus der Berechnung USTVA aus 4 Quartalen /12 Monate zusammen.


    Das einzig Kritische worüber man nachdenken muss, ist wohin wird die letzte Zahlung (!) der USTVA gebucht.
    Erfolgt die Wertstellung bis 10. Januar wird sie wie die anderen Buchungen auf 1780 Umsatzsteuervorauszahlung gebucht,
    Erfolgt die Wertstellung nach 10. Januar wird sie auf 1790 Umsatzsteuervorauszahlung Vorjahr gebucht. FERTIG
    Umsatzsteuer Vorjahr?

  • Euer Ehren SAMM, da muss ich widersprechen :)



    Zeile 108 beinhaltet alle erstellten Umsatzsteuervoranmeldungen. Im Idealfall sollte diese übereinstimmen mit der Umsatzsteuerschuld in gleichen Jahr und damit 0€ Nachzahlung/Erstattung.

    Damit ist m. E. die daraus resultierende Zahllast der Jahreserklärung gemeint und damit hat er schon recht.


    Nochmal zur 10-Tage-Regelung: ist die Zahlung (und Fälligkeit!) bis zum 10.01. gegeben, wird sie als Ausgabe des alten Jahres erfasst. Die Buchung zum 31.12. lautet dann 1780 an Verrechnungskonto und die Zahlung im neuen Jahr dann Verrechnungskonto an Bank. Damit sind alle VZ in der Jahreserklärung gebucht.


    Da hier die Zahlung erst nach dem 10.01. erfolgte (kein Lastschriftverfahren vorausgesetzt), ist die Zahlung erst im neuen Jahr als Ausgabe in der EUR zu erfassen (Konto 1790) und das VZsoll manuell zu korrigieren, da hier nichts gebucht werden kann.


    Mein Wort zum Freitag :)
    Maulwurf

    • Offizieller Beitrag

    Damit ist m. E. die daraus resultierende Zahllast der Jahreserklärung gemeint und damit hat er schon recht.

    Mit Deiner Erklärung habe ich keinerlei Probleme!

    und das VZsoll manuell zu korrigieren, da hier nichts gebucht werden kann

    In welchem Formular und warum soll das Vorauszahlungssoll korrigiert werden? Doch nicht in der USTEKLA! Das Konto 1790 doch nur Einfluß auf die EÜR!


    Da hier die Zahlung erst nach dem 10.01. erfolgte (kein Lastschriftverfahren vorausgesetzt),...

    Finde ich gut den Hinweis. Danke!

    • Offizieller Beitrag

    Das ist ja auch alles richtig was Du zuletzt schreibst und wie Du häschen zitierst:

    Die Umsatzsteuervorauszahlung IV/2013, die erst am 10.2.2014 angebucht wird, gehört in die EÜR 2014.
    Sie buchen im Februar 2014 auf 1790, das ist genau richtig.
    Bei der Erstellung er Umsatzsteuerjahreserklärung gehört diese Vorauszahlung allerdings in das VorauszahlungsSOLL.


    ist die Zahlung erst im neuen Jahr als Ausgabe in der EUR zu erfassen (Konto 1790) und das VZsoll manuell zu korrigieren, da hier nichts gebucht werden kann.

    Das Vorauszahlungssoll in der Umsatzsteuererklärung des letzten Jahres wird aber in Mein Büro nicht ins nächste Jahr verlagert, wenn die Zahlung nach dem 10.1. erfolgt und muss nicht geändert werden.

  • Hey,


    ihr seid top! Am Ende des Tages meint dann Maulwurf, was Samm meint. Auch wenn ich erst dachte das Maulwurf tatsächlich meinte ich solle manuell 12/16 aus dem Soll abziehen.


    Also abschliessend und das hilft dann sicher auch allen anderen: Egal was gezahlt wird in Zeile 108 wird das Soll eingetragen welches sich aus den Voranmeldungen für 1-12 ergeben.


    Ich danke euch. Jetzt habe ich zwar 2x die Erklärung bereits abgegeben, werde diese dann aber noch ein drittes Mal korrigeiren und abgeben, hoffe das FA hat Nachsicht.

  • Jetzt aber noch ein weiteres "Problem"


    1-12 wurde brav jeden Monat abgegeben. Jetzt fällt mir auf, dass ich z.B. im Juni eine Buchung vergessen habe (z.B. ein Bewirtungsbeleg). Im Dezember merke ich dies und buche diese Rechnung aber rückwirkend mit Juni Datum. Umsatzsteuer wurde bereits gezahlt.


    Jetzt ist ja die Juni Umsatzsteuer aktuell falsch. Kann ich diese einfach neu durchlaufen lassen und erneut ans FA schicken? Und dann einfach die Differenz von Juni alt zu Juni neu überweisen/erstatten lasse?


    Sprich in der Erklärung dann im Soll die neuen finalen Vorsteuererklärungen eintragen?


    Grüße,
    Daniel

    • Offizieller Beitrag

    ihr seid top!

    wir alle hier sind ein Top-Team. Ganz besonderen Dank immer wieder an unsere Maulwurf /in, auf die man sich verlassen kann und
    in Top Qualität und topzuverlässiger und vetrauensvoller Tonart sich auszudrücken weiß!!
    Speziell an dieser Stelle: Danke Dir für Deine TOP Arbeit!


    Gefundene Belege nachbuchen:
    Kassenbuchungen

  • @heiko,


    wo wird das denn beim Jahresabschluss korrigiert? Ich mache ja nur EÜR. Die Meldungen sind ja dann falsch und ich habe die zu wenig abgeführte Ust quasi als mehr Gewinn in der EÜR.


    Das versteh ich grad nicht

  • Jetzt ist ja die Juni Umsatzsteuer aktuell falsch

    Das ist richtig, wenn Du diese aber nachgebucht hast, sollte das in deiner (Jahres)Umsatzsteuererklärung korrigiert enthalten sein.
    Das hat mit der EÜR nichts zu tun.


    ich habe die zu wenig abgeführte Ust quasi als mehr Gewinn in der EÜR.

    Wenn Du das im Juni "nachgebucht" hast, ist das doch in der EÜR 2016 enthalten. Da ist dann nichts mit mehr Gewinn, da die Korrektur in der Umsatzsteuererklärung enthalten sein sollte und Du diesen Betrag dann auch an das FA entrichten musst.