Umsatzsteuererklärung

  • Uih SAMM,


    ganz herzlichen Dank für Deine netten Worte, das freut und motiviert mich sehr :) Aber Ehre, wem Ehrte gebührt: Euch allen, die sich hier die Zeit nehmen, anderen zu helfen, meinen herzlichen Dank - das ist ja heutzutage keine Selbstverständlichkeit mehr :thumbsup:


    Daniel,


    wie @Mausko schrieb:



    Das ist richtig, wenn Du diese aber nachgebucht hast, sollte das in deiner (Jahres)Umsatzsteuererklärung korrigiert enthalten sein

    und die Ausgabe ist ja, wie gesagt, auch schon berücksichtigt, alles gut :)


    Gruß
    Maulwurf

    • Offizieller Beitrag

    Korrekt und einfach ist eine nachträglich gefundenen Belege in USTVA IV zu buchen mit persönlicher Anmerkung. Diese kann ja nochmals korrigiert zugestellt werden. Einfach erneut mit oder sogar ohne das Korrekturkreuzchen absenden.
    Letzte USTVA hat immer Gültigkeit.
    Dadurch stimmt alles wieder auch die JahresUmsatzsteuererklärung.

  • wo wird das denn beim Jahresabschluss korrigiert? Ich mache ja nur EÜR. Die Meldungen sind ja dann falsch und ich habe die zu wenig abgeführte Ust quasi als mehr Gewinn in der EÜR.

    Wenn Du nicht nachgemeldet hast, die Ausgaben aber in MB verbucht hast, wird das Ganze dann bei der einmal jährlich fälligen Umsatzsteuererklärung berücksichtigt. Dann weicht die eben etwas von der Summe der einzelnen, unterjährig abgegeben Umsatzsteuervoranmeldungen an - wo ist das Problem?

  • hey Mausko,


    eine angemeldete Umsatzsteuererklärung sollte doch kein Einfluss auf Gewinn einer EÜR haben, oder? Denn entscheidend bei einer EÜR ist doch das Zufluss und Abfluss Prinzip. Nehmen wir mal folgenden fiktiven Fall an. Zahle ich in einem Jahr gar keine Umsatzsteuer, sondern mache nur die Vorsteuererklärungen, dann ist doch mein EÜR Gewinn höher, als wenn ich tatsächlich in diesem Jahr die Umsatzsteuer auch brav bezahlt hätte. Denn EÜR = Einzahlung/Auszahlung und nicht Einnahme/Ausgabe.

  • Wie soll sich die Umsatzsteuer / Vorsteuer auf den Gewinn auswirken? Nimmst du von einem Kunden Umsatzsteuer ein, ist die ergebnisneutral, weil die ans FA abgeführt werden muss. Gleiches gilt für von dir an andere bezahlte Mehrwertsteuer, den die bekommst du als Vorsteuer vom FA zurück.


    Mein Tipp: Als Unternehmer solltest du dir schleunigst angewöhnen, netto zu denken. ;)