Privatentnahme oder -einlage

  • Hallo Forum,


    wenn ich vom Firmenkoste etwas privat einkaufe, buche ich Privatentnahme - soweit OK.
    Nun bekomme ich aber eine Gutschrift nach 6 Monaten, weil Gerät defekt und nicht mehr lieferbar.
    Soll ich lieber Privateinlage buchen oder Einnahme in Privatentnahme?


    Gruß
    Joe

  • Moin,


    da Du den Vorgang ja rückgängig machen willst, würde ich zu zweiterem tendieren; andererseits wäre das Ergebnis bei der Buchung über eine Einlage..irgendwie ziemlich aenlich.... 8)


    Gruss
    Maulwurf

  • Es fließt ein Gegenstand (auf das Konto gebuchtes Geld) dem Betriebsvermögen zu.


    Eine Pflicht zum korrekten Aufzeichnen und Buchen von Umsätzen und ihren Zusammenhängen besteht hinsichtlich betrieblicher, aber nicht privater Vorgänge. Weshalb im Privatbereich das eine oder andere geschieht, muss nicht aufgezeichnet werden. Anders gesagt, es "geht die Buchhaltung nichts an", dass zwischen einer Privatentnahme und einem Mittelrückfluss ein Zusammenhang besteht, der sich ausschließlich im privaten Bereich abspielt.


    Dass der Anlass der Rückzahlung die Rückgängigmachung eines privaten Geschäftes ist, spielt für den Betrieb und damit für die Buchung also keine Rolle. Der Anlass des Mittelzuflusses ist rein privat. Also ist es eine Privateinlage.

  • Nun ja, aber die Ausgabe ist doch über das Firmenkonto geflossen und insofern schon aufzuzeichnen, oder?

    Ja, aber nicht ihr Grund, nur der Abfluss selbst, bzw. bei einer Privateinlage der Zufluss selbst. Wenn man als Einzelunternehmer die Firmenkarte einsetzt, um den privaten Einkauf im Supermarkt zu bezahlen, genügt die Buchung als Privatentnahme. Ob man dafür Wasser, Schnaps oder Schinken kauft, ist privat. Und ob es zu einer Rückbuchung kommt, weil der Schinken schlecht war und daher zurückging, oder weil man im großen Supermarkt-Gewinnspiel den Preis "Wir erstatten Ihren Wasserkasten" gewonnen hat, ist eben auch Privatsache (wäre es das nicht, wäre die Gutschrift im ersten Fall eine "negative Privatentnahme", die es m.E. nicht gibt, und im zweiten Fall eine Privateinlage).

  • Moin,


    Ja, aber nicht ihr Grund, nur der Abfluss selbst, bzw. bei einer Privateinlage der Zufluss selbst

    Das ist unbestritten :) ; ich wollte nur vermeiden, dass



    Eine Pflicht zum korrekten Aufzeichnen und Buchen von Umsätzen und ihren Zusammenhängen besteht hinsichtlich betrieblicher, aber nicht privater Vorgänge.

    zu wörtlich genommen wird ^^


    Gruß
    Maulwurf